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Plenarsitzung

Gesetz für mehr Frauen in der Politik beraten

Etwas mehr als die Hälfte der Menschen in Sachsen-Anhalt sind Frauen. Aber im Landtag von Sachsen-Anhalt gab es seit 1990 immer höchstens ein Drittel Frauen. In der Landespolitik sind sie also eindeutig unterrepräsentiert. Im aktuellen Parlament gibt es sogar nur 21 Prozent weibliche Abgeordnete. Die Fraktion DIE LINKE will das jetzt mit einem Gesetz ändern. Das sogenannte „Parité-Gesetz“ will mit einer Frauen-Quote für echte Gleichberechtigung sorgen. Im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung gab es Mitte August eine Anhörung zum Gesetzentwurf.

Der Frauenanteil im Landtag von Sachsen-Anhalt beträgt aktuell nur rund 21 Prozent, dabei liegt er im Land insgesamt bei über 50 Prozent. Grafik: Landtag

Die Meinungen der eingeladenen Rechtsexperten waren sehr unterschiedlich. Fast jeder Experte brachte einen anderen Blickwinkel in die Debatte ein. Manche erklärten: Das Gesetz ist unbedingt notwendig, um mehr Frauen in die Politik zu bringen. Denn Studien belegen, dass es tatsächlich eine Benachteiligung von Frauen gibt. Sie denken: Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE ist vereinbar mit der Landesverfassung, weil es das Recht auf Chancengleichheit unterstreicht. Zudem empfiehlt die Europäische Union ihren Mitgliedern eine Quotenregelung zu nutzen. In Spanien hat eine Frauen-Quote bereits zu mehr Frauen im Parlament geführt.

Andere Experten kritisierten die Pläne der Fraktion DIE LINKE und sind überzeugt: Der Gesetzentwurf ist nicht vereinbar mit Landesverfassung. Es gibt eben natürliche Unterschiede zwischen Mann und Frau, die Menschen sind nicht gleich. Weniger Frauen im Parlament bedeuten nicht, dass sie weniger Chancen haben. Außerdem dürfen Rechte und Pflichten eines Menschen nicht vom Geschlecht abhängen. Ein anderer Experte erklärte: Eine erzwungene Besetzung des Parlaments nach Geschlecht ist praktisch nicht umsetzbar und „lebensfremd“.

Am Ende der Anhörung haben die Abgeordneten noch keine Entscheidung getroffen. Sie werden sich in einer ihrer nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist es, eine Empfehlung für den Landtag zu erarbeiten.

(Dies ist ein Angebot in Einfacher Sprache.)