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Plenarsitzung

Zwei Neuerungen für die Geschäftsordnung

Der Ältestenrat empfiehlt dem Landtag, § 62 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtags wie folgt zu ergänzen: „Ist für die Beratung des Gegenstandes eine Redezeit der Fraktionen von jeweils drei Minuten vereinbart worden, darf die Einbringung nicht länger als 10 Minuten dauern.“ Damit soll dazu beigetragen werden, das Arbeitspensum des Plenums an zweitägigen Sitzungen zu beschleunigen.

Die Geschäftsordnung des Landtags wurde hinsichtlich der Einbringungszeit von Anträgen geändert. Foto: fotolia.com

Schon ab der nächsten Sitzung soll bis zum Sommer des kommenden Jahres auf die „Regierungsbefragung“ zurückgekommen werden. Die Ministerinnen und Minister sollen in diesem Modell ad hoc Antworten auf die von den Abgeordneten gestellten Fragen liefern. Jede Landtagssitzungsperiode soll demnach mit der Regierungsbefragung begonnen werden.