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Plenarsitzung

Weiterentwicklung von Polizei-Instrumenten

Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Damit sollen unter anderem zwei polizeiliche Instrumente weiterentwickelt werden: die sogenannte Meldeauflage soll eine ausdrücklich geregelte polizeiliche Standardmaßnahme werden; ebenso geplant ist dies für das Aufenthaltsverbot zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten im Hinblick auf terroristische Straftaten. 

Die Änderungen trügen zu einem modernen Gefahrenabwehrgesetz bei, so Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Da Aufenthaltsgebote und -verbote gegen Gefährder ausreichend überwachbar sein müssen, solle die elektronische Fußfessel gezielt zum Einsatz kommen. Die Befugnis, einen Handlungsstörer zu verpflichten, ein fest an seinem Körper angebrachtes Gerät zur Standortermittlung und Datenübertragung an die Polizei in einem ständig betriebsbereiten Zustand zu führen, wird zum Zweck der Durchführung einer Evaluation auf zirka drei Jahre befristet.

„Fußfessel ist wirkungslos“

Einen Handlungsstörer mit einer Fußfessel zu überwachen, hielt Hagen Kohl (AfD) nicht für zielführend, sondern wirkungslos. Eine Fußfessel halte einen Gefährder nicht davon ab, mit einem Auto in eine Menschenmenge zu fahren oder jemanden mit einem Messer anzugreifen. „Eine Fußfessel ersetzt keine direkte Polizeiarbeit“, so Kohl. Zu mehr Sicherheit würde dagegen die konsequente und sofortige Abschiebehaft für Gefährder sorgen.

Ganzer Instrumentenkasten an Maßnahmen

Es stehe ein ganzer Instrumentenkasten für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zur Verfügung, so Rüdiger Erben (SPD), nicht allein die Fußfessel. Es sei nur konsequent, das Polizeirecht im Sinne einer umfänglichen Meldeauflage nachzuschärfen.

Nicht erfüllbares Sicherheitsversprechen

„Der entscheidende Punkt der Neuregelung komme etwas unspektakulär daher, ist aber im Kern die elektronische Fußfessel für Gefährder“, sagte Henriette Quade (DIE LINKE). Der Gesetzentwurf entspreche der prinzipiellen Tendenz, im Bereich der Sicherheitsgesetze: Befugnisse zu erweitern, ohne dies genauer zu bestimmen. „Die Mehrbefugnisse gaukeln den Menschen nur Sicherheit vor.“ Die Fußfessel sei praxisuntauglich und breche mit der gerichtlichen Unschuldsvermutung.

Einführung trotz Skepsis

Terroristischen Angriffen folgten nicht selten Einschränkungen der Grund- und Bürgerrechte; auch die Forderung der Fußfessel im präventiven Bereich gehöre dazu, erklärte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Mehr Eingriffsbefugnisse durch die Sicherheitskräfte sorgten nicht automatisch für mehr Sicherheit für die Bevölkerung. Die Grünen stützen in der Koalition die Einführung trotz erklärter Skepsis, sie werde allerdings einem Praxistest unterzogen.

Polizei modern aufstellen

Der Schutzauftrag des Staates habe Verfassungsrang, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Es gelte, die Polizei modern aufzustellen, dazu gehörten auch neue technische Mittel. Durch die Gesetzesnovelle sollen die Befugnisse der Polizei erweitert werden; die vorgesehenen Neuregelungen zum Aufenthalts- und Kontaktverbot sollen die Möglichkeiten eines Platzverweises ergänzen – natürlich immer dem Gebot der Angemessenheit nach, so Schulenburg. Die elektronische Fußfessel soll bei der Aufklärung von Straftaten und der Fahndung nach Strafverdächtigen helfen.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf einstimmig in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) und in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.