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Plenarsitzung

Untersuchungsausschuss zu Finanzgeschäften

Auf Antrag mehrerer AfD-Abgeordneter (22) hatte der Landtag im Juni 2018 die Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) beschlossen. Er soll die Vorgänge rund um die Finanzderivatgeschäfte einiger Abwasserzweckverbände (AZV) zwischen dem 25. Mai 1998 und dem 31. Dezember 2017 untersuchen. Konkret geht es um den AZV Bad-Dürrenberg, den AZV Köthen und den Wasserzweckverband Saale-Fuhne-Ziethe. 

Ziel ist es, unter anderem, zu ermitteln, „welcher absolute Verlust je Zweckverband realisiert wurde, und welche Auswirkungen dieser auf die Gebühren der Zweckverbände hatte“. Am Freitag, 26. Oktober 2018, hat sich der 17. PUA im Beisein von Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch konstituiert.

Der Landesrechnungshof hatte im Frühjahr festgestellt, dass Abwasserzweckverbände sich an hochriskanten und teilweise verbotenen Zinswetten (Derivatgeschäfte) beteiligt und dabei Verluste in Millionenhöhe gemacht hatten. In der Zwischenzeit findet sich auch ein ausführliches Kapitel zu dem Sachverhalt im Jahresbericht des Landesrechnungshofs.

Der Landtag ist verpflichtet, einen PUA einzusetzen, wenn mindestens ein Viertel der Abgeordneten einen solchen beantragt. Für Oppositionsfraktionen ist dieses Minderheitenrecht von besonderer Bedeutung, um Missstände in der Regierungsarbeit aufzudecken. Als Vorsitzende für den 17. PUA hat der Landtag Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) bestätigt, den stellvertretenden Vorsitz übernimmt Dr. Andreas Schmidt (SPD).