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Plenarsitzung

Todesfall Marcus H.: AfD-Antrag abgelehnt

In Wittenberg wurde am 29. September 2017 der 30-jährige Marcus H.  während eines Streits von einem syrischen Asylbewerber durch einen Schlag am Kopf getroffen, stürzte auf den Boden und verstarb später an den Verletzungen. Bisher hatte sich die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau mit dem Fall beschäftigt und auf Notwehr erkannt. Die AfD-Fraktion schätzt den Fall jedoch anders ein und forderte in einem Antrag, der Todesfall Marcus H. müsse von der Generalstaatsanwaltschaft untersucht werden. Justizministerin Anne-Marie Keding solle dies entsprechend veranlassen, forderte die AfD-Fraktion.

Blick auf das Gebäude der Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg. Foto: wikipedia.de/Reise Reise

AfD kritisiert Staatsanwaltschaft

Die AfD-Fraktion erklärte, das bisherige Verhalten der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau sei nicht nachvollziehbar. Justizministerin Keding kümmere sich zwar um den Fall Oury Jalloh und den „Kita-Gender-Koffer“, aber offenkundig nicht um Marcus H. Die Notwehreinschätzung könne als eine „Kriegserklärung an den Rechtsstaat“ verstanden werden.

Ein Video belege, „dass der Syrer mehrmals auf Marcus H. eingedroschen habe“. Demnach sei er totgeschlagen worden. Darüber hinaus sei die AfD-Fraktion bei einem Gespräch zu dem Thema, im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung an verschiedener Stelle belogen und Tatsachen in dem Fall verdreht worden.

Einfluss auf Ermittlungsverfahren ist tabu

Derzeit laufe ein Ermittlungsverfahren, dabei werde geprüft ob Notwehr vorliege oder nicht, erläuterte Justizministerin Anne-Marie Keding (CDU). Der Landtag dürfe eine Stimmungsmache auf die Justiz nicht zulassen. Dem schlossen sich die Fraktionen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE ausdrücklich an. Die AfD versuche, eine „politisch motivierte Strafgesetzgebung einzuführen“ und „den Todesfall politisch zu instrumentalisieren“.

Derzeit könnten die genannten Fraktionen nicht erkennen, dass die Staatsanwaltschaft Fehler gemacht hätte. Darüber hinaus habe die AfD-Fraktion vor einem Jahr noch die Abschaffung des Einzelweisungsrechtes nach § 146 Gerichtsverfassungsgesetz beantragt, auf welches sie sich nun berufe.

Am Ende der Debatte wurde der AfD-Antrag abgelehnt.