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Plenarsitzung

Streit um Anerkennung ausländischer Ärzte

Der Anteil der in Sachsen-Anhalt tätigen ausländischen Ärzte hat sich seit 2008 auf etwa 1 200 erhöht. Zur Gewährleistung der Qualität der ärztlichen Versorgung nach den Standards in Deutschland sollte die Landesregierung auf Antrag der AfD-Fraktion aufgefordert werden, Maßnahmen zur Feststellung der fachlichen Eignung ausländischer Ärzte aus Nicht-EU-Ländern, die in Sachsen-Anhalt als Arzt arbeiten wollen, zu ergreifen und für die betroffenen ausländischen Mediziner eine dem medizinischen Staatsexamen vergleichbare Prüfung einzuführen. 

Auf Grundlage eines Antrags der AfD-Fraktion diskutierten die Abgeordneten über das Anerkennungsverfahren für ausländische Ärzte. Foto: fotolia.com

Koalition will Vorschlag der Ärztekammer aufgreifen

Die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration, Petra Grimm-Benne (SPD), erklärte, auch die sachsen-anhaltische Ärztekammer habe sich für eine Prüfung ähnlich des deutschen Staatsexamens ausgesprochen. Sie unterstützt jedoch den Alternativantrag der Koalitionsfraktionen. Dieser sieht vor, zukünftig eine generelle und nicht nur eine punktuelle Kenntnisprüfung in einem bundesweit einheitlichen Verfahren einzuführen. Dafür müsste jedoch die Bundesärzteordnung geändert werden.

Das derzeitig existierende Verfahren habe sich bewährt, sagte Dagmar Zoschke (DIE LINKE). Gleichzeitig sei es sicher sinnvoll, die Maßstäbe dieser Eignungsüberprüfung ständig zu qualifizieren und fortzuschreiben. Für eine langfristigste Lösung müssten jedoch mehr Ärzte in Sachsen-Anhalt ausgebildet werden, heißt es im Alternativantrag ihrer Fraktion

Land ist auf ausländische Ärzte angewiesen

Tobias Krull (CDU) betonte, Sachsen-Anhalt sei auf die ausländischen Ärzte angewiesen. Es sei eine Selbstverständlichkeit, dass jede Person, die in Deutschland als Arzt arbeiten möchte, den fachlich hohen Qualitätsansprüchen genügen müsse. Grundsätzlich unterstützte er die Aussagen der Sozialministerin.

Bei der Anerkennung der Abschlüsse sei bereits nachgesteuert worden, erläuterte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). So müssten ausländische Ärzte bereits jetzt eine C1-Sprachkompetenz erfüllen. „Die Latte liegt daher schon sehr hoch.“ In Anlehnung an den Marburger Bund erklärte sie, es sei nicht verhältnismäßig, die Qualifikation ausländischer Ärzte grundsätzlich in Frage zu stellen.

Die meisten ausländischen Ärzte kämen derzeit aus der Europäischen Union, konstatierte Dr. Verena Späthe (SPD), die wenigsten aus Nicht-EU-Ländern. Der Antrag der AfD unterstelle allen ausländischen Medizinern fehlende Fachkenntnisse, das sei nicht der Fall. Natürlich könne bei jedem Verfahren nachgebessert werden, daher der Alternativantrag der Koalitionsfraktionen.

AfD will Einführung einer Art Staatsexamen

Dagegen betonte Ulrich Siegmund (AfD), nicht jeder medizinische Abschluss aus einem Drittstaat könne zweifelsfrei anerkannt werden. Natürlich wisse die AfD-Fraktion, dass ein Abschluss aus den USA nicht mit einem Abschluss aus dem Irak vergleichbar sei. Aber selbst die Ärztekammer habe festgestellt, dass es einen „Anerkennungstourismus“ gebe, daher dürfe es auch keine pauschale Anerkennung geben, und die fachliche Prüfung müsse weit über die derzeit existierende 60-minütige Kenntnisprüfung hinausgehen, forderte Siegmund.

Am Ende der Debatte wurde der Alternativantrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen.