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Plenarsitzung

Psychiatrieausschuss legt 25. Bericht vor

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch hat am Dienstag, 16. Oktober 2018, gemeinsam mit Sozialministerin Petra Grimm-Benne den 25. Jahresbericht des Ausschusses für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung des Landes Sachsen-Anhalt entgegengenommen. Er umfasst den Zeitraum Mai 2017 bis April 2018. Er beinhaltet Fachbeiträge zur psychiatrischen Krankenversorgung in Sachsen-Anhalt und Berichte aus den Besuchskommissionen.

Landtagspräsidentin Brakebusch betonte bei der Übergabe: „Der Bericht wird nicht als erhobener Zeigefinger verstanden, er bietet uns, der Politik, vielmehr die Chance, gemeinsam mit den verantwortlichen Fachleuten dafür zu sorgen, die Bedingungen für die Patienten zu verbessern – in den Kliniken und auch zuhause.“

Ministerin Grimm-Benne stellte klar, dass es sich im Bereich der psychiatrischen Betreuung um wichtige und gefragte Berufe handle: „Wir müssen schauen, inwieweit hier eine Schulgeldfreiheit ermöglicht werden kann. Diese Berufe werden gesellschaftlich gebraucht.“ 

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch nahm vom Ausschussvorsitzenden Prof. Dr. Hans-Henning Flechtner den 25. Tätigkeitsbericht des Psychiatrieausschusses entgegen. Foto: Stefan Müller

Schwerpunkte aus dem Bericht 2018

Ein wichtiger Inhaltspunkt sei die brandaktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach Fixierungen im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung einen Grundrechtseingriff darstellen und nun unter Richtervorbehalt gestellt werden, erklärte der Ausschussvorsitzende Univ.-Prof. Dr. med. Hans-Henning Flechtner. Dieser Umstand erfordere einmal mehr die längst überfällige Novellierung des Gesetzes über die Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen (PsychKG LSA) und verfassungskonforme Regelungen zu Zwang und funktionsäquivalenten Maßnahmen.

Auch alle Mitarbeiter in psychiatrischen Institutionen seien angehalten, im Sinne einer patientenorientierten und menschenwürdigen Psychiatrie Zwang zu vermeiden. „Erforderlich hierfür sind eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung sowie eine angemessene personelle, bauliche und finanzielle Ausstattung der psychiatrischen Einrichtungen“, so Flechtner. Der erste Gastbeitrag des Berichts widmet sich dem Thema dieser Zwangsbehandlungen und möglicher Alternativen.

Betreuung von Geflüchteten

Ein weiterer Schwerpunkt des 25. Berichts kommentiert in einem zweiten Gastbeitrag die psychosoziale Versorgung traumatisierter Asylsuchender und Migranten. „Dieser Personenkreis erreicht in ganz seltenen Fällen das Regelversorgungssystem“, fügte Flechtner an. Ausgebildete Sprachmittler/Dolmetscher fehlten oder deren Finanzierung sei oft nicht kostendeckend. Der Ausschuss fordert die adäquate Versorgung der psychisch erkrankten Migranten in Sachsen-Anhalt durch wohnortnahe Angebote.

Schwerpunkt: Ambulante Soziotherapie

Ein Fachbeitrag des Berichts zeigt die fortwährend bestehenden Defizite im Bereich der Ambulanten Soziotherapie auf, deren Ziel es ist, für Betroffene Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen. In Sachsen-Anhalt betreuten derzeit 25 Soziotherapeuten rund 300 Patienten, der Bedarf ist ungleich höher. Matthias Gallei, Autor des Fachbeitrags, machte auf die Unterfinanzierung der ambulanten Soziotherapie durch die Krankenkassen aufmerksam. Behandlungen könnten sehr viel häufiger zuhause weitergeführt werden; es müsse gelingen, den „Drehtüreffekt“ bei Patienten in Kliniken zu vermeiden.

Suchtberatung und Bundesteilhabegesetz

Erneut weist der Ausschuss in seinem Bericht auf die starken regionalen Unterschiede in der Versorgungssituation der ambulanten Suchthilfe hin. Grund hierfür seien ungleiche Finanzierungsmodalitäten der Suchtberatungsstellen im Land. Im Jahresbericht 2017 des Landesrechnungshofs würden vergleichbare Feststellungen getroffen.

„Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Sachsen-Anhalt, das zu wesentlichen Verbesserungen der Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen führen soll, gestaltet sich schleppend, und die konkrete Ausgestaltungspraxis kann momentan in ihren Auswirkungen noch nicht zuverlässig eingeschätzt werden“, so Flechtner. Zudem forderte er mehr Aufmerksamkeit für die Situation der von seelischer Behinderung bedrohten oder schon betroffenen Kinder und Jugendlichen, ein zunehmend dringlicher werdendes Thema.

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