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Plenarsitzung

Polizeistruktur steht vor größerer Änderung

Die Landesregierung brachte im August 2018 den Entwurf eines Gesetzes zur Polizeistrukturreform in den Landtag ein. Nach der Ersten Beratung im Plenum war der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen worden. Ersterer führte am Donnerstag, 11. Oktober 2018, eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch.

Mit der Polizeistrukturreform soll es ab 2019 zu Änderungen im Aufbau des Polizeiapparats des Landes kommen. Foto: fotolia.com

Ziel dieser Reform soll es sein, zukunftsfähige polizeiliche Organisationsstrukturen zu schaffen, die es der Polizei ermöglichen, ihre Aufgaben sowohl effektiv als auch effizient zu erfüllen. Zu diesem Zweck sollen Polizeibehörden geschaffen werden, die sicherstellen, dass die Polizei überall im Land Sachsen-Anhalt zeitnah, lageangepasst und bürgernah ihre Aufgaben erfüllen kann. Dazu sollen vier an den Zuständigkeitsbezirken der Landgerichte ausgerichtete Polizeiinspektionen als Polizeibehörden gebildet werden. Die Polizeiinspektionen treten an die Stelle der bisherigen drei Polizeidirektionen.

Stimmen aus der Anhörung

Es sei richtig, den Gesetzentwurf jetzt auf den Weg zu bringen und zu verabschieden, erklärte Uwe Petermann für die Gewerkschaft der Polizei. Die Polizei müsse personell und materiell so ausgerüstet sein, dass die strukturellen Änderungen auch ausgefüllt werden könnten. Die Rahmenbedingungen seien im Gesetzentwurf bisher nicht ausreichend berücksichtigt. Es fehle beispielsweise noch ein echtes Liegenschaftskonzept für die Polizei, so Petermann.

Die derzeitigen Einrichtungen seien für die angestrebte Struktur nicht dazu gemacht, einen ordentlichen Dienst zu ermöglichen. Zudem mangele es in Größenordnung an Dienstposten (Personal) in der Polizeiverwaltung. Dringend erforderlich sei auch eine Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnik, ausgerichtet auf die Bedürfnisse der digitalen Vernetzung. Petermann hält ein Inkrafttreten des Gesetzes zur Polizeistrukturreform erst ab dem 1. Januar 2020, besser noch ab dem 1. Juli 2020 für sinnvoll. Bis dahin müssten zunächst die Voraussetzungen geschaffen werden.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen sei es nicht möglich, die Polizeistrukturreform technisch umzusetzen, erklärte Dirk Schadenberg, stellvertretender Vorsitzender der Bezirksgruppe des Technischen Polizeiamts der Gewerkschaft der Polizei Sachsen-Anhalt. Es mangele stark an Personal und materieller Ausstattung. Schon die geplante Umstellung der Computerbetriebssysteme könne nicht fristgerecht erzielt werden. Es falle schon schwer, den Status quo zu halten, bemängelte Schadenberg. „Wir sehen zurzeit keinen Horizont, aus Sicht der IT sind die Vorhaben nicht zu stemmen.“ Es sei auch jetzt schon nötig, massiv externe Unterstützung einzukaufen.

Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Wolfgang Ladebeck, erklärte, die Umsetzung der Polizeistrukturreform zum 1. Januar 2019 erscheine nicht realisierbar. Die Liegenschaften der Polizei, deren Technik und Personal seien nicht ausreichend. Es müsse deutlicher auch auf die zu geringe personelle Bestückung in der Verwaltung der Polizei, nicht nur auf den Vollzugsbereich geblickt werden. Es sei unsinnig, administrative Arbeiten von Vollzugsbeamten ausführen lassen zu müssen, die fehlten dann nämlich auf der Straße, so Ladebeck. „Wir brauchen bessere Zulagenregelungen und müssen den jahrzehntealten Beförderungsstau abbauen.“

Peter Alexander Meißner, Vorsitzender des Landesverbands des Bunds Deutscher Kriminalbeamter, wies auf die lange Entwicklungszeit der Kenntnisse der Kolleginnen und Kollegen in seinem Polizeibereich (beispielsweise Wirtschaftskriminalität oder Tötungsverbrechen) hin. „Die erfahrenen Ermittler gehen in den Ruhestand, aber der Nachwuchs ist noch nicht so weit“, kritisierte Meißner. Es bedürfe vernünftiger Karrieremöglichkeiten in der Kriminalpolizei, um Erfahrungswissen zu halten und in Zukunft auch weitergeben zu können. Meißner begrüßte die Strukturreform, die polizeilichen Bereiche sollten dann schnell in diese Strukturen hineinwachsen. Eine Verzögerung der Strukturreform sei der Polizei nicht dienlich.

Der Ausschuss für Inneres und Sport arbeitet nun an einer vorläufigen Beschlussempfehlung.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)