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Plenarsitzung

Öffentliche Anhörung zur Kinderförderung

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration führte am Mittwoch, 17. Oktober 2018, eine Anhörung in öffentlicher Sitzung durch, in der sich mit zwei Gesetzentwürfen beschäftigt wurde. Zum einen ging es um einen Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, eingebracht im Juni 2017, zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes, zum anderen um einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege, der im September 2018 den Weg ins Plenum gefunden hatte.

Die Änderung des Kinderförderungsgesetzes hat freilich auch Auswirkungen auf die kleinsten Betroffenen, die Kinder. Foto: fotolia.com

Hintergrund zu den Gesetzentwürfen

Der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE verfolgt insbesondere das Ziel, das Finanzierungssystem der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt neu zu organisieren. Die derzeitige Praxis, die Zuschüsse des Landes über Kindpauschalen abzubilden, sei rechnerisch aufwendig und finanziell wenig verlässlich, so DIE LINKE. Deshalb soll die Finanzierungssystematik des Gesetzes auf die tatsächlichen Personalkosten des pädagogischen Personals umgestellt werden.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zielt auf die weitere Verbesserung der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt hin. Eltern sollen entlastet, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie pädagogische Fachkräfte unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll jedoch der Betreuungsanspruch von zehn auf acht Stunden herabgesetzt werden. Die Novellierung des Kinderförderungsgesetzes setzt unter anderem auf ein neues, transparenteres Finanzierungssystem und auf bessere Bedingungen für das pädagogische Personal der Kindertageseinrichtungen.


Im Anschluss an die relativ kurzfristig anberaumte Anhörung erarbeiteten die Mitglieder des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Integration eine vorläufige Beschlussempfehlung zu den beiden Gesetzentwürfen. Ziel ist es, mit den mitberatenden Ausschüssen Beschlussempfehlungen zu erarbeiten, die dann dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden sollen.