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Plenarsitzung

Öffentlich oder privat – Kliniken unter Druck

Die Fraktion DIE LINKE hatte für die Mai-Sitzungsperiode eine Aktuelle Debatte beantragt, in der sie die medizinische Grundversorgung in Sachsen-Anhalt in den Fokus rückte. Unter dem Titel „Das Streben nach Rendite“ wurde dabei auf Gefahrenfaktoren für eben diese Grundversorgung in öffentlichen und privaten Kliniken eingegangen.

Zustände sind besorgniserregend

„Die Bundespolitik setzt Krankenhäuser und Krankenpflege einem ungeheuren Druck aus, es herrscht dort sozusagen Notstand“, kritisierte Andreas Höppner (DIE LINKE). Die hohe Zahl der Abmeldungen von Stationen und die Nichteinhaltung der Hilfsfristen durch die Kliniken seien besorgniserregend. Ebenso problematisch sei die geringe personelle Besetzung in den Krankenhäusern – ein Resultat der Kosteneffizienzsteigerung.

Man befinde sich bereits im Bereich der „gefährlichen Pflege“, so Höppner, denn Qualität und Sicherheit hätten sich enorm verschlechtert. „Die Privatisierungen müssen endlich gestoppt werden, es braucht einen handlungsfähigen öffentlichen Sektor.“ Gesundheit dürfe nicht den Spielregeln des Marktes unterworfen werden.

Funktionierendes Krankenhaussystem im Land

„Gesundheit ist ein hohes Gut“, bestätigte Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD), Sachsen-Anhalt habe ein funktionierendes Krankenhaussystem. Zeitweise Abmeldungen von Stationen hülfen der Qualitätssicherung, denn man müsse sich darauf verlassen können, dass sie mit Fachpersonal besetzt seien, wenn Notfälle eingeliefert werden sollen. Die zu diskutierenden und zu lösenden Fragen zur medizinischen Daseinsvorsorge seien von der öffentlichen oder privaten Trägerschaft aber völlig unabhängig zu behandeln, so Grimm-Benne. Die Landkreise hätten sehr wohl Einflussmöglichkeiten, beispielsweise Verfügungen oder Auflagen zu erteilen, auch wenn die Klinik in privater Hand sei.

Zukünftig sollen alle Rettungsdienstleitstellen im Land mit einheitlicher Software ausgestattet werden, um eine bessere Patientenversorgung zu ermöglichen. Krankenhausgesetz und Rettungsdienstgesetz seien dahingehend zu verändern, dass es für Kliniken eine Verpflichtung für die Teilnahme an der Notfallversorgung gebe.

Über Sanktionsmöglichkeiten nachdenken

Kein Krankenhaus könne sich auf Dauer eine größere Zahl leerstehender Bett leisten – unabhängig von ihrer Trägerschaft, erklärte Tobias Krull (CDU). Es sei aber angezeigt, dass sich die Krankenhäuser um ausreichend Personal und gute Arbeitsbedingungen kümmerten. Laut Krankenhausfinanzierungsgesetz dürften Kliniken Renditen erwirtschaften, allerdings müssten damit auch Ausfälle ausgeglichen und Investitionen geschultert werden, erinnerte Krull.

Die gewünschte Trägervielfalt werde in Sachsen-Anhalt vorgehalten. Eine qualitativ hochwertige Patientenbetreuung müsse vor dem Hintergrund der finanziellen Effizienz sichergestellt werden. Dabei stünden die verschiedenen Kliniken freilich auch in Konkurrenz zueinander. Die CDU-Fraktion werde evaluieren, ob es weitere Prüfungs- und Sanktionsmöglichkeiten gegen Kliniken geben könne, wenn spezifische Regelungen nicht eingehalten würden, so Krull.

Kliniken in öffentliche Hand zurückführen

Geschlossene Stationen, geringe Personalzahlen, unzumutbare bauliche Zustände – Ulrich Siegmund (AfD) stellte dem privaten Krankenhausbetrieb insbesondere in Haldensleben kein gutes Zeugnis aus. Und dies obwohl viele Millionen Euro Steuergeld in die Einrichtung geflossen seien. „Geld regiert die Welt und macht auch vor der Gesundheitsversorgung nicht halt“, so Siegmund.

Jedes wirtschaftliche Unternehmen wolle seine Umsätze steigern, und dies sei nur mit Einschnitten in Ausstattung und Personal möglich. Für Kliniken, die dem Versorgungsauftrag nicht gerecht würden, bliebe neben anderen Sanktionen (Aufnahmestopp, Strafzahlungen) nur eine Lösung möglich, so der AfD-Abgeordnete: „Die Rückführung der Einrichtung in die öffentliche Hand.“

Erfüllung der Rahmenbedingungen einfordern

Die Novelle des Krankenhausgesetzes sei zu nutzen, um zu schauen, wie an kritischen Stellen nachgebessert werden könne, empfahl Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Alle Kliniken – private wie öffentliche – hätten die gesetzlich festgelegten Rahmenbedingungen für den Betrieb der Einrichtungen zu erfüllen, um letztlich Entgelte über die GKV abrechnen und Investitionsmittel vom Land erhalten zu dürfen. Das Streben nach Renditen müsse nicht zwangsläufig zu einer schlechteren Versorgung führen.

Kritisch müsse man aber mit dem Umstand umgehen, wenn Ärztinnen und Ärzte aufgrund finanzieller Anreize Behandlungen (beispielsweise Kaiserschnitt statt natürlicher Geburt) empfehlen, die nicht unbedingt nötig wären. Überschüsse in privaten Kliniken sollten erst an Gesellschafter ausgeschüttet werden dürfen, wenn alle gesetzlich geforderten Aufgaben erfüllt worden seien. Den Landkreisen müssten weitere Sanktionsmöglichkeiten gegeben werden, wenn Kliniken die gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht erfüllt würden, so Lüddemann.

Einheitliche Software-Lösung einführen

„Sachsen-Anhalt hat ein tragfähiges Gesundheitssystem und ein gutes Netz von Krankenhäusern“, stellte Dr. Verena Späthe (SPD) fest. Dennoch gebe es mancherorts überlastetes Personal und überfüllte Notaufnahmen, räumte sie ein. Die Landkreise hätten den medizinischen Sicherstellungsauftrag behalten, auch wenn sie die Aufgabenerfüllung in andere Hände gelegt haben. Nicht allen Landkreisen sei es hierbei gelungen, auch weniger oder nicht rentable Fachrichtungen langfristig zu erhalten.

Späthe warb für die Umsetzung einer landeseinheitlichen Software-Lösung für den Transport von Notfällen in die unterschiedlichen Kliniken durch die Rettungskräfte. „Gesundheit ist keine Ware, sondern zentraler Teil öffentlicher Daseinsvorsorge“, betonte die SPD-Abgeordnete. Sie warb dafür, bei künftigen Entscheidungen über die Privatisierung von Kliniken die langfristigen Entwicklungen stärker zu berücksichtigen.

Beschlüsse wurden am Ende der Aktuellen Debatte nicht getroffen.