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Plenarsitzung

Mehr Inklusion im öffentlichen Dienst

18. Jun. 2018

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch und die behindertenpolitischen Sprecher der fünf Landtagsfraktionen sind am Montag, 18. Juni 2018, mit Vertretern der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder (AGSV-L) zu einer fachpolitischen Diskussion zum Thema Inklusion zusammengekommen. Dabei ging es unter anderem darum, dass die Landesregierung von Sachsen-Anhalt im Jahr 2017 die Quote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen nicht erfüllt hat. Die AGSV-L fragte zudem, welche Möglichkeiten der Landtag habe darauf einzuwirken, die Quote ab 2018 wieder zu erfüllen.

Ziel Nr. 1: Inklusion im Berufsleben

Das oberste Ziel der AGSV-L ist, nach eigenen Angaben, „die Inklusion in den Länderverwaltungen voranzubringen, damit allen Beschäftigten die gleichen Möglichkeiten für eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben gegeben werden."

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch ermunterte die Mitglieder der AGSV-L weiter für ihre Ziele zu kämpfen, oftmals würden auch schon Kleinigkeiten Verbesserungen im Arbeitsumfeld bringen. Bei ihrem Besuch vor kurzem in Israel habe sie beispielsweise entdeckt, dass dort in öffentlichen Gebäuden kurz vor einer Treppe oder Stufe ein Klebeband mit kleinen Metallringen auf dem Fußboden angebracht ist, um zu signalisieren: „Achtung, hier kommt eine Stufe!“

Fachstelle für Barrierefreiheit einrichten

Dr. Verena Späthe (SPD ) erklärte, dass es in Sachsen-Anhalt noch viel zu tun gebe in puncto gleiche Teilhabe am Arbeitsleben. „Die Barrierefreiheit in den Köpfen ist noch nicht gelungen.“ Gemeinsam mit ihrem Koalitionskollegen (CDU und Grüne) wolle sie sich bei den nächsten Haushaltsberatungen dafür einsetzen, dass ab 2019 eine Fachstelle für Barrierefreiheit im Land eingerichtet wird.

Die Quotenregelung bei der Einstellung von Menschen mit Behinderung sieht Angela Gorr (CDU) zwiespältig. Zum einen müsste man immer schauen, warum die Quote nicht erfüllt wurde, vielleicht gebe es gar nicht immer die passenden Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt? Zum anderen erwartet sie, dass auch über die Quote hinaus Anstrengungen unternommen werden, um die Inklusion im Land zu verbessern.

Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Quote

Für Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sind Quoten vermutlich nötig, um klare Zielstellungen zu haben, gleichzeitig plädierte sie für einen „gewissen Pragmatismus“. Die besten Quotenregelungen würden nichts nützen, wenn deren Nicht-Einhaltung ohne Konsequenzen bliebe. Aufgrund der derzeitigen Situation auf dem Arbeitsmarkt sieht Lüddemann gute Chancen, dass noch mehr Menschen mit Behinderungen eingestellt werden.

Mangel an Sensibilität bei Unternehmen

Dagmar Zoschke (DIE LINKE) betonte, dass die Ausgleichszahlungen (die Unternehmen zahlen müssen, wenn sie keine Menschen mit Behinderungen einstellen), offenbar noch nicht genug Anreiz böten. Zwar gebe es in Sachsen-Anhalt positive „Leuchttürme“, viele Unternehmen wüssten aber immer noch nicht, welche Förderungsmöglichkeiten es eigentlich gibt und welche Chancen die Einstellung eines Menschen mit Behinderung bietet. Außerdem mangele es an der „Sensibilität für die Einschränkung des Anderen“.

Ohne ideologische Barrieren gemeinsam handeln

„Wenn wir Menschen mit Behinderung helfen wollen, ist es wichtig, über ideologische Barrieren hinwegzuschauen und auch mal gemeinsam im Landtag abzustimmen“, erklärte Oliver Kirchner (AfD). Seine Fraktion sei nicht gegen die Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Alltag, der Erhalt der Förderschulen sei dennoch wichtig.

  • Was macht der AGSV konkret in Sachsen-Anhalt?

    Die Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden in Sachsen-Anhalt und der Landtagsverwaltung, des Landesverfassungsgerichtes und des Landesrechnungshofes bilden die Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen und Schwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden in Sachsen-Anhalt (AGSV LSA).

    Die AGSV LSA unterstützt die Mitglieder bei der Erfüllung der Aufgaben, die ihnen nach dem Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) und anderen Bestimmungen obliegen. Sie pflegt den Erfahrungsaustausch über Maßnahmen zur Betreuung der schwerbehinderten Beschäftigten und denen Gleichgestellter. Sie strebt eine einheitliche Rechtsanwendung bei der Beschäftigung schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt sowie eine Weiterentwicklung der Vorschriften, die die Belange der schwerbehinderten Menschen betreffen, an.

    Die AGSV LSA arbeitet mit Akteuren z.B. dem Integrationsamt, der Arbeitsagentur, dem Behindertenbeauftragten der Landesregierung, dem Landesbehindertenbeirat und den Personalvertretungen, die mit Schwerbehindertenangelegenheiten befasst sind, eng zusammen. Um die Interessen der schwerbehinderten Menschen und denen gleichgestellten behinderten Menschen wirksam vertreten zu können, bemüht sie sich um wirkungsvolle Kontakte zum Landtag, zur Landesregierung, zu Parteien, Gewerkschaften, Berufsverbänden und sonstigen Institutionen in Sachsen-Anhalt.

    Die AGSV LSA unterstützt die Einstellung von Menschen mit Behinderung in den öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt und begleitet deren Beschäftigung. Auf Grund dessen dass im Jahr 2017 die Quote in der Landesregierung nicht erfüllt wurde und damit eine Ausgleichsabgabe wieder gezahlt werden muss, sind hier größere Anstrengungen notwendig, von Seiten der Landesregierung als Arbeitgeber.

    Die AGSV LSA setzt sich für die Umsetzung des Landesaktionsplanes ein. Hier geht es derzeit um die Barrierefreiheit in den Landesliegenschaften. Insbesondere vor den Hintergrund der aktuellen Auswertung zur Umsetzung des Landesaktionsplanes, dass 70 % der Landesliegenschaften nicht barrierefrei sind und somit die Vorgabe bis 2020 alle öffentlichen Gebäude barrierefrei zu gestalten nicht erfüllt wird.

Jahrestagung erstmals in Sachsen-Anhalt

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder (AGSV-L) veranstaltet vom 18. bis 22. Juni 2018 ihre Jahrestagung in Sachsen-Anhalt. Die AGSV-L vertritt die Interessen von etwa 130 000 behinderten und schwerbehinderten Beschäftigten im öffentlichen Dienst aller Bundesländer. Einmal im Jahr treffen sich die Mitglieder der AGSV-L jeweils in einem anderen Bundesland zu einer einwöchigen Mitgliederversammlung.