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Plenarsitzung

Gleichberechtigung der Frau als Lebensaufgabe

Die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“ zeigt die Lebensbilder von Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel – vier Politikerinnen, die durch ihre unmittelbare Mitwirkung am Grundgesetz und der verfassungsrechtlichen Verankerung der Gleichberechtigung von Frauen vor 70 Jahren die Basis für dieses heute selbstverständliche Prinzip schufen.

Die vier Grundgesetzmütter unter sich. Foto: Bestand Erna Wagner-Hehmke, Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Bonn

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ – so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes (GG). Formuliert wurde damit im Jahr 1949 ein Programm, nicht eine Aussage über die Realität. Seiner Verankerung im Grundgesetz gingen heftige Diskussionen voraus. Ohne das Engagement der vier Frauen im Parlamentarischen Rat und der vielen Frauen, die sich in der Öffentlichkeit für die volle Gleichberechtigung starkmachten, wäre es zu dieser Formulierung nicht gekommen.

Auch heute ist die Gleichberechtigung von Frauen und Männern noch nicht in allen Lebensbereichen Realität. Frauen fehlen auf den oberen Stufen der Karriereleiter. Und auch Helene Webers Forderung nach einer verfassungs­rechtlichen Verankerung der Lohngerechtigkeit von Mann und Frau ist heute keineswegs überholt: „[…] verrichten sie gleiche Arbeit, so haben sie Anspruch auf gleiche Entlohnung.“

Die Ausstellung ist noch bis zum 7. Januar 2019 im Landtag zu besuchen, jeweils montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr. Bitte beachten Sie die Schließzeiten über die Feiertage bzw. den Jahreswechsel vom 22. Dezember 2018 bis 1. Januar 2019).