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Plenarsitzung

Frauen noch besser vor Gewalt schützen

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen die Umsetzung der Istanbul-Konvention mit einem Antrag weiter voranbringen. Damit sollen insbesondere Frauen noch besser vor Gewalt geschützt werden. Die Landesregierung soll im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung bis Ende 2018 über die bisherige Umsetzung der Istanbul-Konvention berichten.

Erklärvideo: „Was ist die Istanbul Konvention?“ Quelle: heuteplus/ZDF

 

19 Frauenhäuser in Sachsen-Anhalt

Fast jede dritte Frau sei bundesweit von Gewalt betroffen. In Sachsen-Anhalt hätten 2016 knapp 700 Frauen und ihre mehr als 600 Kinder Schutz in 19 Frauenhäusern gesucht, erläuterte Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD). In Deutschland ist die Istanbul Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten, jetzt gebe es allerdings noch einige „Umsetzungsdefizite“, beispielsweise die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern und verbesserte Präventionsmaßnahmen. Handlungsbedarf sah Kolb-Janssen auch bei den Opferschutz-Ambulanzen.

Justizministerin Anne-Marie Keding sagte, dass auf Bundesebene beschlossen wurde, länderübergreifend an der Verbesserung des Schutzes zu arbeiten. Zudem hätte sich Sachsen-Anhalt bereits in einigen Bereichen auf einen guten Weg gemacht. So gebe es beispielsweise mittlerweile fünf psychosoziale Prozessbegleiter im Amt. 

Sachsen-Anhalt baut auf ein gut ausgebautes, flächendeckendes Netz von Frauenhäusern, Beratungs- und Interventionsstellen. Foto: Polizei-Beratung.de

Opferschutz-Beratungsstellen einführen

Jens Kolze (CDU) erklärte, „der Zweck der Istanbul-Konvention“ ist ein enorm wichtiger, er stimmte der Ministerin in allen Punkten zu. Die Pläne, landesweit Opferschutz-Beratungsstellen einzurichten, werden von seiner Fraktion begrüßt.

Es sei unbestritten, dass es in Deutschland noch immer ein Problem mit häuslicher Gewalt gegen Frauen, erklärte Marcus Spiegelberg (AfD). Es sollte daher natürlich Aufgabe der Politik sein, ein gutes Netz an Beratungs- und Schutzhäusern vorzuhalten. Spiegelberg kritisierte jedoch, dass der Antrag die Gewalt gegen Männer und Kinder größtenteils nicht berücksichtige. Die Zuwanderung von Menschen aus anderen Kulturkreisen würden die guten Bemühungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention allerdings wieder torpedieren.

Mehr Aufklärung an Schulen

Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) beklagte den noch nicht vorhandenen barrierefreien Zugang von Frauenhäusern und die ausbaufähig Aufklärungsarbeit an Schulen. Die Landeskoordinierungsstelle zur Beratung von Mädchen mit Behinderungen sei dagegen auf einem guten Weg, so die  Grünen-Abgeordnete. Neben der Evaluation des Landesprogramms müsste auch die Evaluation des Familienförderprogramms in den Blick genommen werden.

Einzelne Nachbesserungen reichen nicht aus

„Der Antrag geht nicht weit genug“, sagte Eva von Angern (DIE LINKE). Zwar sind in den letzten Jahren geringe Nachbesserungen bei einzelnen Aspekten im Kampf gegen Gewalt an Frauen erfolgt, aber noch immer müssten Frauenhäuser um Spenden bitten, wenn sie beispielsweise eine neue Waschmaschine brauchen. Nach der Evaluation im Ausschuss hoffe sie auf weitere Verbesserungen.
 
Nach der Debatte wurde der Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen.