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Plenarsitzung

Entlastungen für Eltern und die Kommunen

Die Fraktion DIE LINKE hatte im Juni 2017 den Entwurf zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Er verfolgte insbesondere das Ziel, das Finanzierungssystem der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt neu zu organisieren. Auch der von der Landesregierung im September 2018 eingebrachte Gesetzentwurf zielte auf die weitere Verbesserung der Kinderförderung in Sachsen-Anhalt ab. Eltern sollen entlastet, Gemeinden und Verbandsgemeinden sowie pädagogische Fachkräfte unterstützt werden. Beide Gesetzentwürfe standen nun zur Abstimmung. 

Die meisten Knirpse mögen den Kindergarten, schließlich kann hier nach Herzenslaune mit Gleichaltrigen gespielt, gemalt und gelernt werden. Foto: fotolia.com

Rechtsanspruch zwischen acht und zehn Stunden

„Die Umsetzung des Gesetzes wird zu Verbesserungen für Kinder und Eltern und der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten führen“, zeigte sich Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) überzeugt. Eltern bezahlen Beiträge nur noch für das älteste Kind, alle Kinder werden mindestens acht Stunden betreut, weiterhin besteht ein Rechtsanspruch auf bis zu zehn Stunden, wenn Eltern diese arbeitsbedingt benötigen. Der Personalschlüssel werde sukzessive verbessert, so die Ministerin. Sachsen-Anhalt verfüge über eine gute Betreuung der mehr als 150 000 Kinder in den 1 700 Einrichtungen im Land.

Mittelfristige und langfristige Ziele

Tobias Rausch (AfD) lobte, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung Familien mit mehr als einem Kind finanziell entlaste. Mittelfristig wolle die AfD die Kosten für das erste Kind senken und langfristig eine generelle Beitragsfreiheit erzielen.

Neue Regelung des Betreuungsbedarfs

Der Gesetzentwurf der Landesregierung sei an verschiedenen Stellen nachgebessert worden, erklärte Tobias Krull (CDU). Anpassungen habe es beispielsweise bei der Betreuung in den Horten und bei der Regelung des Betreuungsbedarfs in den Kitas gegeben. Die Entlastung der kommunalen Ebene werde durch die Übernahme der Tarifsteigerungen durch das Land erbracht. Die Eltern würden durch die neue Beitragsregelung entlastet.

Klare Absage an Reduzierung des Ganztagsanspruchs

Trotz der Anhörung im Fachausschuss sei es zu keinen substanziellen Änderungen im Gesetzentwurf gekommen, kritisierte Monika Hohmann (DIE LINKE). „Der Reduzierung des Ganztagsanspruchs von zehn auf acht Stunden erteilen wir eine klare Absage“, betonte die Abgeordnete der Linken. Diese könnte zu einer Verringerung der Kita-Öffnungszeiten führen, was wiederum negative Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf haben könnte. Es sei der Landesregierung nicht gelungen, die Kinderbetreuung auf eine solide strukturelle und finanzielle Grundlage zu stellen. DIE LINKE brachte noch einen Entschließungsantrag ein, durch den die Landesregierung unter anderem aufgefordert werden sollte, die Umsetzung des Acht-Stunden- bzw. Zehn-Stunden-Rechtsanspruches zu evaluieren.

47 Millionen Euro zusätzlich

Nach kontroversen Verhandlungen werde das KiFöG ein gutes Stück besser gemacht, erklärte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). „Wir entlasten die Eltern, verbessern die Personalsituation in den Kitas und leisten den Einstieg in eine bedarfsgerechte Sonderförderung, um die Kinderbetreuung qualitativ nach vorn zu bringen“, so Lüddemann. 47 Millionen Euro würden dafür zusätzlich investiert, 600 neue Stellen für Erzieher/innen geschaffen. Seien die Eltern zuhause, sei ein Anspruch auf acht Stunden Betreuung für ihre Kinder ausreichend. Wer arbeitet oder andere Verpflichtungen habe, könne weiterhin bis zu zehn Stunden Betreuung in Anspruch nehmen.

Beitragsfreiheit über das erste Kind hinaus

Die Vorstellungen der Koalitionspartner über die Novellierung des Gesetzes seien sehr weit auseinander gewesen, aber man sei aufeinander zugekommen, rekapitulierte Dr. Verena Späthe (SPD). Erreicht habe man die Beitragsfreiheit über das erste Kind hinaus und einen Automatismus bei den Tarifanpassungen der Beschäftigten.

Im Anschluss an die Debatte wurden der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE abgelehnt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung fand eine Mehrheit durch die Stimmen der Koalition, die AfD enthielt sich, DIE LINKE lehnte ihn ab.