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Plenarsitzung

Dialog zwischen den Betroffenen fördern

23. Nov. 2018

Der Landtag hat die Einrichtung einer Beschwerde- und Beratungsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Die Landesregierung wird gebeten, ein Konzept für ein Modellvorhaben „Ombudschaftliche Beratung in der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)“ bis zum Ende des I. Quartals 2019 zu erarbeiten. Die Beschwerde- und Beratungsstelle „steht als niedrigschwellige und unabhängige Anlaufstelle allen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern offen“, erklärte Cornelia Lüddemann (Grüne), bei der Einbringung des Antrags für die Koalitionsfraktionen.

Dialog fördern, um Konflikte früh zu vermeiden

Dabei geht es zum Beispiel um Fälle, wenn ein Jugendlicher von zu Hause ausziehen möchte, weil er Probleme mit seinen Eltern hat. Oder um Eltern, die Schwierigkeiten mit der Erziehung ihrer Kinder haben, aber nicht sofort zum Jugendamt gehen wollen, erläutert Cornelia Lüddemann (Grüne). Ziel ist es, zwischen den Klienten, dem Jugendamt und den Leistungserbringern, wie zum Beispiel Einrichtungen zum betreuten Wohnen zu vermitteln.

Die sogenannte Ombudsstelle stärke die Rechte der Betroffenen gegenüber Trägern und Verwaltung, fördere zudem den Dialog. Die Ombudsstelle sei im besten Falle allparteilich, Vermittlung und Schlichtung sollten im Fokus stehen, führte Lüddemann weiter aus. In Berlin, Bayern und Sachsen gebe es bereits positive Erfahrungen mit solchen Stellen.

Ministerin unterstützt den Vorschlag

Sozialministerin Petra Grimm-Benne begrüßte den Antrag der Koalitionsfraktionen. Aufgrund der vorhandenen Machtasymmetrien seien Jugendliche, die in einem Heim wohnten, besonders schutzbedürftig. Zudem ermögliche der Antrag Jugendlichen und ihren Eltern ein Beratungsangebot, wenn sie Fragen zum SGB VIII hätten. Der Prozess ein Modellvorhaben zu etablieren, sei der richtige Weg, um die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu stärken.

Tobias Krull (CDU) schloss sich im Wesentlichen den Argumenten seiner Vorrednerinnen an und ergänzte: Ziel der Ombudsstelle sei es frühzeitig Missverständnisse und Probleme zu klären. „Meine Fraktion schätzt und respektiert die Arbeit der Menschen sehr, die sich um Kinder- und Jugendliche kümmern“, so Krull.

Detailfragen teilweise ungeklärt

Die Initiative der Regierungskoalition sei ebenso lobenswert, wie überfällig, erklärte Daniel Wald (AfD). Zu klären sei jedoch noch, welche Strukturen und Personen mit der ombudsschaftlichen Beratung beauftragt werden und wie unabhängig dies geschehen könne. Außerdem stelle sich die Frage, ob auch Ehrenamtliche in die Ombudsarbeit einbezogen würden. Die AfD stehe in jedem Fall für eine „familienfreundliche Politik“ aber auch für eine „Straffung der Verwaltungsstrukturen“.

Landesjugendhilfeausschuss einbeziehen

Die Fraktion DIE LINKE befürwortet den Antrag der Koalitionsfraktionen ebenfalls. Kristin Heiß unterstrich, dass die ombudschaftliche Arbeit sehr vielseitig sei und Mitarbeiter mit hohem Fachwissen und hoher Sozialkompetenz benötige. Sie könne nur erfolgreich sein, wenn auch in bei den Jugendämtern und den freien Trägern entsprechende Ressourcen vorhanden sein werden. Außerdem plädierte die Linken-Abgeordnete dafür, bereits bei der Erarbeitung des Konzeptes den Landesjugendhilfeausschuss einzubeziehen.

Dr. Verena Späthe (SPD) erinnerte an die Konfliktpunkte: die Qualität der Angebote, die Aufgaben und Aufgabenzuweisung im SGB VIII, die Erfüllung von individuellen Rechtsansprüchen oder auch andere, schwerwiegendere Verstöße wie die Geschehnisse in den Heimen bis 1990. Aus diesen Gründen sei die Einrichtung einer Beschwerde- und Beratungsstelle äußerst sinnvoll. Daneben sollten auch die bereits existierenden Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Unterstützung erhalten und ihre eigenen Partizipations- und Beschwerdestrukturen überprüfen und wenn nötig ändern.

Im Anschluss der Debatte wurde der Antrag der Koalitionsfraktionen von der Mehrheit des Landtags beschlossen.