Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Daten über ein Informationsregister

Das Land Sachsen-Anhalt hat seit Juni 2008 ein Informationszugangsgesetz. Das Gesetz regelt den allgemeinen Anspruch auf Zugang zu den in Behörden vorliegenden amtlichen Informationen. Die Landesregierung hatte im September 2018 einen Gesetzentwurf zur Änderung eben jenes Gesetzes in den Landtag eingebracht, auf dessen Grundlage ein Informationsregister bereitgestellt werden soll. 

Die Mitglieder des Ausschusses für Inneres und Sport hatten sich darauf verständigt, eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zum Gesetzentwurf durchzuführen. Diese fand am Donnerstag, 6. Dezember 2018, statt.

Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, durch den ein zentrales öffentliches Informationsregister für alle Bürgerinnen und Bürger eingerichtet werden soll. Foto: fotolia.com

Laut einem Beschluss des Landtags vom Mai 2017 soll bis zum 31. Dezember 2018 im Landesportal Sachsen-Anhalt ein Informationsregister installiert werden, das die Grundlage für den zentralen und öffentlichen Zugang zu digital bereitgestellten Informationen bildet. Das Landesportal soll nutzerfreundlich auf die an anderer Stelle abgelegten Daten verweisen und sie auf diese Art zentral auflisten. Die Bereitstellung öffentlicher Daten über dieses Informationsregister wird als eine besondere Ausformung transparenten Verwaltungshandelns verstanden und sei damit auch direktes Ziel der digitalen Agenda Sachsen-Anhalts.

Um dieses Vorhaben in gebotener Form umsetzen zu können, hatte die Landesregierung ihren Gesetzesentwurf eingebracht. Weitergehend als bisher sollen die Regelungen den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, sich im Zusammenhang mit politischen Entscheidungen die notwendigen Informationen zu verschaffen. Durch das Informationsregister im Landesportal soll ein einheitlicher Zugang zu den dezentral verwalteten, oftmals bereits auch vorhandenen Informationen ermöglicht werden.

„Datenkatalog muss offen gehalten werden“

Der Gesetzentwurf sei im Sinne der angestrebten Informationsfreiheit sehr zögerlich, er sei nicht sehr reformfreudig, resümierte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Dr. Harald von Bose. Zu sehr werde am Status quo festgehalten, es fehle ein echter Open-Data-Ansatz. Es sei überdies nicht verständlich, warum der Landesrechnungshof vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen sei.

„Der im Gesetzentwurf notierte Datenkatalog muss – entgegen dem vorliegenden Entwurf – offen gestaltet sein, um später weitere Datenbestände aufnehmen zu können“, erklärte von Bose. Auch die Informationen aus dem Landtag sollten in dieses Datenregister aufgenommen werden, empfahl der Landesbeauftragte.

Keine doppelte Informationsmöglichkeit nötig

Kay Barthel, Präsident des Landesrechnungshofs des Landes Sachsen-Anhalt, wies die Kritik daran zurück, dass seine Behörde von den Zielen der Gesetzesnovelle ausgenommen sei. Der Informationszugang zu den Prüfergebnissen der Behörde sei über die eigene Internetseite des Rechnungshofs gewährleistet. Eine doppelte Auskunftsmöglichkeit sei nicht notwendig, so Barthel: „Einen Verlust an Informationsmöglichkeiten sehen wir nicht.“ Die Qualität der Auskunft zu Angelegenheiten des Rechnungshofs sei bei ihm selbst am besten zu gewährleisten.

Pauschalsumme für Kommunen erhöhen

Die kommunalen Spitzenverbände (Städte- und Gemeindebund sowie Landkreistag) begrüßten die Gesetzesnovelle, sagte deren Vertreterin Sabine Fiebig, insbesondere dass die Kommunen vom Anwendungsbereich herausgenommen würden. Werden Anfragen nach dem Informationszugangsgesetz gestellt, für deren Beantwortung weniger als 50 Euro Verwaltungskosten anfallen, sollen diese zukünftig entfallen. Zu diesem Zweck gibt es einen Mehrbelastungsausgleich für die Kommunen, der pauschal (je Kommune und Jahr) vom Land gezahlt werden soll. Da abzusehen sei, dass die Zahl der Anfragen unter 50 Euro konstant bleibe oder sogar steige, solle der Pauschalbetrag von jährlich 200 Euro auf 300 Euro angehoben werden, so Fiebig.

Der Ausschuss für Inneres und Sport wird sich in einer seiner kommenden Sitzungen erneut mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befassen. Ziel ist die Erstellung einer Beschlussempfehlung für das Plenum.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)