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Plenarsitzung

Naturschutz ja, aber zu welchem Preis?

Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz besonderer europäischer Schutzgebiete und setzt sich aus Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) zusammen. In den vergangenen Monaten hat es immer wieder Debatten um die rechtliche Sicherung der Natura-2000-Gebiete in Sachsen-Anhalt gegeben. Die CDU-Fraktion beantragte nun eine Aktuelle Debatte zu dem Thema.

  • Was ist Natura 2000?

    Natura 2000 ist die Bezeichnung für ein zusammenhängendes Netz besonderer europäischer Schutzgebiete und setzt sich aus Vogelschutzgebieten und Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete) zusammen. 

    Der Zustand von natürlichen Lebensräumen und Populationen wildlebender Tier- und Pflanzenarten hat sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts im Gebiet der EU-Mitgliedstaaten bedrohlich verschlechtert. Um die Lebensräume und Arten als Teil des Naturerbes der Gemeinschaft zu erhalten, wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, mit Natura 2000 ein zusammenhängendes europäisches Netz besonderer Schutzgebiete zu entwickeln.

    Das Ziel von Natura 2000 ist es, innerhalb der europäischen Union einen günstigen Erhaltungszustand von Lebensräumen sowie Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder wiederherzustellen. Ein Weg, dieses Ziel zu erreichen, ist die Ausweisung besonderer Schutzgebiete.

    Quelle: www.natura2000-lsa.de

  • Wie ist Sachsen-Anhalt beteiligt?

    • 51 der 231 im Anhang I der FFH-Richtlinie aufgelisteten Lebensraumtypen
    • über 50 Tier- und Pflanzenarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie
    • mehr als 70 der im Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie aufgelisteten Vogelarten
    • aktuell 266 FFH-Gebiete und 32 Vogelschutzgebiete
    • Natura-2000-Gebiete umfassen ca. 232.000 ha (11,3 der Landesfläche)

Lars Jörn Zimmer (CDU) erklärte, die Europäische Union habe von Beginn an versucht, wirtschaftliche Interessen und den Schutz der Natur in Einklang zu bringen. Die Bestimmungen von Natura-2000 würden demnach auch Veränderungen und Bebauungen der Gebiete nicht ausschließen. „Der Mensch steht im Mittelpunkt der Natura-2000-Gebiete“, gab der CDU-Abgeordnete zu bedenken. Tausende Eingaben aus dem laufenden Beteiligungsverfahren zeigten, wie sehr das Thema die Gemüter der Menschen bewege. Zimmer forderte zu mehr Flexibilität und einem gesundes Augenmaß bei der Anwendung der Schutzbestimmungen auf. Die Richtlinien dürften nicht zu einer „Enteignung durch die Hintertür“ führen.

Trailer: „NATURa verbunden – Europäischer Naturschutz in Sachsen-Anhalt“ Youtube


Natura-2000 bedeutet keine Enteignungen

Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie. skizzierte erneut das Beteiligungsverfahren des Landesverwaltungsamtes (LVWA). Sie erklärte, dass die öffentliche Kritik am gesamten Beteiligungsverfahren häufig mit einer falschen Interpretation der Landesverordnung zusammenhänge. Insbesondere die Freistellungsregelung des §18 würden oft nicht richtig interpretiert. Nach Rücksprache und Erklärung mit dem LVWA konnten diese Bedenken zumeist ausgeräumt werden. Die Ministerin betonte, bei den Bestimmungen zu  Natura-2000 handle es sich nicht um entschädigungspflichtige Enteignungen.

AfD kritisiert „individuelle Geschenke“

Verantwortlich für das Debakel bei den Natura-2000-Gebieten sei einzig und allein die CDU. So sei es vor vielen Jahren Bundeskanzlerin Merkel gewesen, die sich innerhalb ihrer Fraktion deutlich gegen die Umsetzung ausgesprochen habe, erläuterte Lydia Funke (AfD). Zudem beanstandete sie, dass mit einzelnen Verbänden und wichtigen Landwirten gesprochen werde und ihnen „individuelle Geschenke“ gemacht würden.

Naturschutz geht nur mit den Menschen

Jürgen Barth (SPD) sagte: „Umwelt- und Naturschutz kann nicht gegen die Menschen, sondern nur mit ihnen erfolgen.“ Verbote und Beschränkungen in der Landesverordnung dürften nicht dazu führen, dass die landwirtschaftliche Nutzung gänzlich aufgegeben würde.

Man müsse festhalten, dass es die „Helden der CDU“ waren, die als Minister schon längst hätten handeln können, erklärte Hendrik Lange (DIE LINKE). Freiwilliger Naturschutz – wie von der CDU angedacht – funktioniere nicht, sonst müsste man jetzt nicht darüber diskutieren. Natürlich sei es wichtig, dass vor Ort praktikable Lösungen gefunden werden, so Lange.

Wolfgang Aldag (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) räumte ein, dass es in manchen Orten Konflikte gebe, aber dafür gebe es ja die Dialogprozesse. Außerdem könnten Naturschutzgebiete durchaus auch zum „Jobmotor „für ganze Regionen werden. Das Beteiligungsverfahren im Rahmen der Landesverordnung sei vorbildlich gewesen und die Öffentlichkeit umfassend informiert worden.

Am Ende der Aktuellen Debatte wurden keine Beschlüsse gefasst.