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Plenarsitzung

Zentrales klinisches Krebsregister geplant

Die drei Krebsregister in Sachsen-Anhalt sollen bis Ende des Jahres in ein zentrales klinisches Krebsregister überführt werden. Träger wird die Ärztekammer Sachsen-Anhalt sein. Das sieht ein aktueller Gesetzentwurf der Landesregierung vor (Krebsregistergesetz – KRG LSA). Mit dem Krebsregister werden Daten von betroffenen Patienten erfasst und ausgewertet. Langfristiges Ziel ist es, die Qualität bei der Versorgung von Krebspatienten durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit zu verbessern, da zukünftig Daten über den gesamten Behandlungsverlauf bereitgestellt werden könnten, so Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne.

  • Neues Krebsregister: Aufgaben, Finanzierung, Hintergründe

    Laut Gesetzentwurf sollen Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und andere an der Krankenversorgung Teilnehmende alle onkologischen Erkrankungen an das klinische Krebsregister melden. Die Patienten können dagegen allerdings Widerspruch einlegen.
    Zentrale klinische Krebsregister werden seit 2013 in allen Bundesländern aufgebaut und damit eine Bundesvorgabe umgesetzt, die Einzelheiten regelt jedes Bundesland selbst. In Sachsen-Anhalt wird die Ärztekammer für den Betrieb eine gemeinnützige GmbH gründen.
    Die Erfassung der sensiblen personenbezogenen Daten soll laut Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration in den regionalen Registerstellen des klinischen Krebsregisters (Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau) erfolgen. Zentrale Aufgaben und die Steuerung des gesamten Registers werden durch die Koordinierungsstelle wahrgenommen.
    Finanziert werden die Krebsregister bundesweit nach einheitlichen Festlegungen. 90 Prozent der laufenden Kosten werden von den Gesetzlichen Krankenkassen getragen, zehn Prozent vom Land.

Nach der ersten Beratung im Februar-Plenum wurde der Gesetzentwurf federführend in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration überwiesen. Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung hatten Experten aus dem Bereich des Gesundheitswesens und der Landesdatenschutzbeauftragte am Mittwoch, 22. März 2017, die Möglichkeit, Stellung zu dem Gesetzentwurf zu nehmen.

Ergebnisse der Anhörung in Kürze:

Grundsätzlich wurde die Etablierung eines einheitlichen Krebsregisters von allen Anzuhörenden begrüßt. In einigen Detailfragen gab es jedoch noch unterschiedliche Auffassungen zu den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Regelungen. Dies betraf insbesondere die Frage nach der Fachaufsicht über das Krebsregister sowie die Frage ab wann und/oder ob überhaupt die personenbezogenen Daten pseudonymisiert werden sollten. Die Krankenkassen als Kostenträger verwiesen zudem darauf, wie wichtig es sei, alle Förderkriterien einzuhalten. Darüber hinaus hatte der Landesdatenschutzbeauftragte Bedenken zu einigen Aspekten des Gesetzentwurfs. 

Ein Beschluss wurde am Ende der Anhörung nicht gefasst. Der Ausschuss wird sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen.

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