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Plenarsitzung

Verfassungsgericht hat neuen Präsidenten

Lothar Franzkowiak ist neuer Präsident des Landesverfassungsgerichts. Der Landtag wählte ihn am Donnerstag, 28. September 2017, zum Nachfolger von Winfried Schubert. Der 65-jährige Franzkowiak lebt in Biederitz und war in den vergangenen Jahren bereits Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts. Außerdem wählten die Landtagsabgeordneten die Magdeburgerin Dr. Afra Waterkamp zum neuen Mitglied und darüber hinaus zur neuen Vizepräsidentin des Landesverfassungsgerichts.

Lothar Franzkowiak ist der Präsident des Landesverfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt, Vizepräsidentin ist Dr. Afra Waterkamp. Beide wurden im September 2017 vom Landtag mit Zweidrittelmehrheit in ihr Amt gewählt.

Die Wahlen waren nötig geworden, da Winfried Schubert als Mitglied des Landesverfassungsgerichts ausgeschieden ist. Mit der Wahl von Franzkowiak und Waterkamp folgte das Parlament dem Vorschlag des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Dieser schlägt gemäß Landesverfassungsgerichtsgesetz dem Landtag geeignete Kandidaten vor.

  • Wie ist das Landesverfassungsgericht zusammengesetzt?

    Ein eigenes Landesgesetz regelt die Zusammensetzung des Landesverfassungsgerichts. Danach besteht es aus sieben Mitgliedern. Für jedes Mitglied wird ein Vertreter gewählt. Drei Mitglieder und ihre Vertreter haben Präsidenten der Gerichte des Landes oder Vorsitzende Richter an den oberen Landesgerichten zu sein.

    Die weiteren Mitglieder und ihre Vertreter sollen aufgrund ihrer Erfahrung im öffentlichen Leben für das Amt eines Mitglieds des Landesverfassungsgerichts besonders geeignet und mindestens ein Mitglied und sein Vertreter müssen auf Lebenszeit ernannte Universitätsprofessoren des Rechts sein.

    Nach Ablauf der siebenjährigen Amtszeit ist eine Wiederwahl möglich, eine dritte Legislatur als Mitglied des Landesverfassungsgerichts ist jedoch ausgeschlossen. Die aktuelle Amtsperiode begann im Dezember 2014 und dauert bis Dezember 2021.

  • Neuer oberster Verfassungshüter: Wer ist Lothar Franzkowiak?

    Lothar Franzkowiak wurde 1952 in Helmstedt geboren, wuchs in Wolfsburg auf und studierte nach seinem Grundwehrdienst an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Nach seinem Referendariat am Oberlandesgericht Braunschweig, arbeitete er zunächst als Richter am dortigen Verwaltungsgericht.

    Nach der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten erhielt Franzkowiak 1991 eine Abordnung an das Oberverwaltungsgericht Magdeburg. Dort arbeitete er als Richter bis Februar 2017. Seitdem ist er in den gesetzlichen Ruhestand eingetreten.

    Parallel zu seiner Tätigkeit als Richter arbeitete er seit 1998 als wissenschaftlicher Mitarbeiter und Pressesprecher am Landesverfassungsgericht in Dessau-Roßlau. Seit 2007 wurde er vom Landtag zum Mitglied und Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts gewählt. Franzkowiak ist verheiratet, hat vier Kinder und fünf Enkeltöchter.

Besonderer Status des Landesverfassungsgerichts

Der Gesetzgeber – der Landtag von Sachsen-Anhalt – hatte als „verfassungsgebende Landesversammlung“ 1992 die Verfassung von Sachsen-Anhalt verabschiedet, in der dem Landesverfassungsgericht ein eigener Abschnitt gewidmet worden war. Danach steht das Gericht als Verfassungsorgan gleichwertig neben Landtag und Landesregierung. „Oberstes Gericht“, das womöglich andere Landesgerichte kontrolliert, ist dieser unabhängige Gerichtshof jedoch keinesfalls und auch keine Behörde, an die sich jedermann mit x-beliebigen Beschwerden wenden kann.

Einzig und allein über die Einhaltung der Landesverfassung wacht das Gericht und hat darum nur die in der Verfassung verankerten Zuständigkeiten. So hat es unter anderem bei Streitigkeiten über die Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden zu entscheiden, wenn entweder die Antragsteller selbst oder ein Viertel der Landtagsmitglieder beziehungsweise die Landesregierung dies beantragen. Auch Städte und Gemeinden können sich an das Landesverfassungsgericht wenden, wenn sie ihr Recht auf Selbstverwaltung durch ein Landesgesetz verletzt sehen.

Anders als in zahlreichen anderen Bundesländern können Bürger in Sachsen-Anhalt Individualverfassungsbeschwerden aber nur gegen Landesgesetze, jedoch nicht gegen gerichtliche oder behördliche Entscheidungen richten.