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Plenarsitzung

Personalzahlen im Justizwesen defizitär

Die Fraktion DIE LINKE brachte im November 2016 einen Antrag in den Landtag ein, durch den eine gutausgestattete Justiz in Sachsen-Anhalt im neuen Doppelhaushaus 2017/2018 festgeschrieben werden soll. Dies sei für einen funktionierenden Rechtsstaat notwendig, so die Begründung im Antragstext. So sollen etwa ausreichend Referendar- und Ausbildungsstellen ausfinanziert werden.

Die Landesregierung soll dem Landtag zudem eine auf Dauer angelegte Personalstrategie vorlegen. Der Antrag war in den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung überwiesen worden, wo es am Freitag, 17. Februar 2017, zu einer Anhörung in öffentlicher Sitzung kam. Gemeinsamer Tenor aller Angehörten war, dass das Justizwesen in all seinen Facetten unterbesetzt und nicht ausreichend finanziert sei. Hier müsse es zum Teil drastische Veränderungen geben, um den Personalbestand erstens zu halten und zweitens für die anstehenden Bedürfnisse zu erhöhen.

Ergebnisse aus der öffentlichen Anhörung

Die Behandlung des Antrags komme zur richtigen Zeit, erklärte der Bundesvorsitzende des Bundes Deutscher Rechtspfleger, Mario Blödtner, denn insgesamt seien alle Bereiche der Justiz permanent stark belastet, die Angestellten arbeiteten bereits seit Jahren auf Verschleiß. Der Bedarf an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sei enorm groß. Die Bewerberzahlen und deren Qualität verschlechterten sich zusehends. Aufgrund der Belastungssituation sei der öffentliche Dienst derzeit kein attraktiver Arbeitgeber.

Markus Niester vom Bund der Richter und Staatsanwälte in Sachsen-Anhalt erinnerte daran, dass durch das „PEBB§Y“ (Personalbedarfsberechnungssystem) der Tätigkeit der Justizangehörigen ein Minutenwert zugerechnet wird. Diese Minutenzahl pro Fall sei knapp bemessen und oft nicht ausreichend. Es gelte nun, das bestehende System vernünftig zu nutzen. Die Arbeit könne nur zu 100 Prozent geschafft werden, wenn das Personal zu 100 Prozent vorhanden sei, ein gewisser Spielraum müsse sichergestellt werden, um auch zeitweise oder längere Arbeitsausfälle abfedern zu können, so Niester. Es müsse in diesem Zuge schon jetzt gegengesteuert werden, um die bevorstehenden vielen Altersabgänge zu ersetzen.

Der Justizvollzug sei seit der Wende eine einzige Baustelle – und dies beschränke sich nicht auf die baulichen Bedingungen, erklärte Alfred Altner vom Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschland (Landesverband Sachsen-Anhalt). Vielmehr arbeite der Personalkörper seit Jahren an der oberen Grenze der Belastbarkeit. Täglich sei fast ein Viertel der Angestellten nicht im Dienst (Krankheit, Urlaub, Dienstreisen). Die Frage des Nachwuchses sei nicht rechtzeitig beantwortet worden. So fehlten jetzt neue Mitarbeiter nach dem Abgang älterer Beschäftigter.

Im Abgleich der Altersabgänge mit den Neueinstellungen werde lediglich der Status quo der Bedarfsdeckung (85 Prozent) gehalten, sagte Rolf Ihlau, Vorsitzender des Landesverbandes des Justizwachtmeisterdienstes Sachsen-Anhalt e. V. Schon jetzt müssten in der Praxis Abstriche gemacht werden, beispielsweise bei der Aktenvervielfältigung oder beim Aktentransport. Hinzu komme, dass viele Justizwachtmeister an anderen Stellen aushelfen müssten, wobei deren eigentliche Arbeitsstelle für diese Zeit dann unbesetzt bleibe. Diverse Gerichte müssten sich mittlerweile schon privater Wachtmeisterdienste bedienen. Diese Negativentwicklung – auch in Hinsicht fehlender Fortbildungsmöglichkeiten – müsse gestoppt werden, so Ihlau.

Matthias Urich vom Bund deutscher Rechtspfleger Sachsen-Anhalt e. V. erklärte, dass Rechtspfleger oftmals der erste Kontakt der Menschen zum Justizwesen seien, beispielsweise bei Erbangelegenheiten oder Insolvenzverfahren. Bisher habe es eine recht gute Personalpolitik bei den Rechtspflegern gegeben, die bedarfsgerechte Ausbildung müsse so fortgesetzt werden. Die neuen Strukturen im Justizwesen (zum Beispiel die elektronische Akte) und deren Betreuung bedürfen einer entsprechenden Zahl an Mitarbeitern. Diese zeichne sich anhand der Zahl der geplanten Neueinstellungen aber nicht ab.

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt begrüßt den Antrag der Fraktion DIE LINKE, durch den die „dritte Gewalt“ in Sachsen-Anhalt auf feste Füße gestellt werden soll, erklärte deren Präsident Dr. Michael Moeskes. Im Koalitionsvertrag stehe geschrieben, dass in Sachsen-Anhalt als einem der letzten Bundesländer auch die Individualverfassungsbeschwerde ermöglicht werden soll. Dafür bedarf es aber auch einer angemessenen personellen Ausstattung des Verfassungsgerichts, konstatierte Moeskes.

Die Sachbearbeitertätigkeit sei in den zurückliegenden Jahren enorm gestiegen, rekapitulierte Evelyn Schreiber vom Personalrat der Staatsanwaltschaft Halle (Saale). Die Ausbildungskapazität sei sehr eingeschränkt und decke nicht den tatsächlichen Bedarf, auch wichen die Ausbildungsinhalte von denen anderer Bundesländer ab. Derzeit bestehe eine Unterbesetzung von 17 Arbeitsplätzen. Die Mitarbeiter hätten zum Teil Bearbeitungsrückstände von bis zu vier Monaten. Zudem trügen IT-Schwierigkeiten und auch das instabile Landesdatennetz zu einer Verzögerung der Arbeit bei. Viele Mitarbeiter seien erschöpft und abgekämpft, kein Wunder wenn sie rechnerisch täglich mehr als 100 Prozent Leistung zu erbringen hätten, so Schreiber.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg, Uwe Wegehaupt, informierte über die Belastung der in den Gerichten Beschäftigten. Kleine Amtsgerichte seien unterbelastet, größere Gerichte dagegen überlastet; eine Versetzung von Richtern sei auf Basis des Grundgesetzes nicht so einfach möglich. Zudem bestünde die Unterbelastung nicht etwa in Höhe einer vollen Stelle, sondern nur von Teilstellen. Abhilfe könne man also nur durch Neueinstellungen in den überlasteten Gerichten schaffen, so Wegehaupt.

In zehn Jahren wird die Hälfte, in 14 Jahren zwei Drittel der Richter in Sachsen-Anhalt ihren Richterstuhl verlassen haben, warnte die Präsidentin des Landgerichts Magdeburg, Sigrid Jaspers. Der Staat habe dafür zu sorgen, dass Rechtsprechung so schnell wie möglich erfolgen könne. Dies sei aufgrund des geringen Personalstandes nicht zu gewährleisten. Allein schon durch einen Mangel an Wachtmeistern sei die Durchführung von Prozessen schlichtweg nicht möglich, wenn zudem Richter fehlten, blieben viele Vorgänge liegen.

Die Situation am Landgericht Halle (Saale) gleiche der in Magdeburg, erklärte dessen Präsident Jörg Engelhard. Es fehlten demnach sieben bis acht Richter, dies seien zwei vollständige Kammern. „Wir müssen einen Hoffnungsschimmer sehen, wie sich die Personalstruktur in den nächsten Monaten und Jahren entwickelt“, rief Engelhard auf.

Die größten Personalprobleme in den Amtsgerichten liege nicht im Bereich der Richter, dafür umso mehr im mittleren Dienst, erklärte Peter Weber, Präsident am Amtsgericht Halle (Saale). Man brauche in Zukunft gutausgebildete Damen und Herren, gut 15 Mitarbeiter würden schon jetzt permanent fehlen. Weber warb für eine kontinuierliche Ausbildungsoffensive an den Amtsgerichten, um die zum Teil sehr fachgebundene Arbeit leisten zu können.

Dr. Melanie Sabrotzky, Präsidentin am Amtsgericht Magdeburg, erläuterte zunächst die wichtigen Aufgaben der Justizwachtmeister – von der Einlasskontrolle über die Wahrung von Sicherheit und Ordnung im Justizzentrum bis zur Vorführung der Gefangenen. Die von „PEBB§Y“ ermittelten Personalzahlen reichten bei Weitem nicht aus. „Unsere Wachtmeister sind einsatzwillig und einsatzbereit, sie wissen alle, was sie tun, aber sie geraten an die Grenzen ihrer Belastbarkeit“, sagte Sabrotzky. Schon aus diesem Grunde sei eine Erhöhung der Personalzahlen bei den Justizwachtmeistern unumgänglich.

Michael Fock, Präsident des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt, erklärte, dass rund 30 000 Verfahren anhängig seien, 5 000 von diesen älter als zwei Jahre. Von 2005 bis 2010 habe es ein erstaunliches Wachstum bei den Zahlen der Verfahren gegeben. Jährlich seien bis zu 5 000 Verfahren hinzugekommen. Der Personalbestand der Richter habe diese Zahl an Verfahren unmöglich abarbeiten können. Nur den gesunkenen Eingängen sei es zu verdanken, dass in den zurückliegenden Jahren rund 6 000 Verfahren abgebaut werden konnten. Das Personal werde durch „PEBB§Y“ so berechnet, dass es den aktuellen Eingängen entspreche, vernachlässige aber die noch anhängigen Verfahren, kritisierte Fock.

Die Justiz müsse bürgernah, effizient und schnell agieren können, dafür bedürfe es aber einer entsprechenden Personalplanung, erklärte Frank Böger, Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt. Es müsse schon jetzt gegengesteuert werden, was die Altersabgänge am Arbeitsgericht anbelange. Eine Verschiebung der Regelaltersgrenze für Richter allein könne der Sachlage keine Abhilfe schaffen.

Dr. Afra Waterkamp, Präsidentin des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt (Dessau-Roßlau), berichtete, dass das Gewaltpotenzial der Bürger in den Gerichten in den letzten Jahren deutlich zugenommen habe. Sie schloss sich im Großen und Ganzen den Berichten ihrer Gerichtskolleginnen und -kollegen an.

Sachsen-Anhalts Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad betonte, dass es fortlaufend eine gesunde Personalmischung aus alten und jungen Mitarbeitern geben müsse, dies sei derzeit nicht der Fall. Stattdessen steige der Altersdurchschnitt kontinuierlich an, potenzielle Nachfolger fehlten. In den nächsten 15 Jahren würden von den circa 150 Staatsanwälten in Sachsen-Anhalt 138 ihren Dienst quittieren. Diesen Personalverlust gelte es fließend auszugleichen. Derzeit gebe es in Sachsen-Anhalt allein bei den Staatsanwälten ein Minus von 19 Köpfen.

Die Landesvorsitzende der Deutschen Justiz-Gewerkschaft (Landesverband Sachsen-Anhalt e. V.), Beatrix Schulze, wies auf die „desolate Personalsituation im Justizwesen des Landes“ hin, Arbeitsverdichtung stünde an der Tagesordnung. Das Loch in der tatsächlichen Personalverwendung werde durch Altersabgänge, Krankheitsfälle und mangelnde Auszubildende immer größer. Die Bürger hätten das Recht, dass ihre Verfahren zeitnah verhandelt werden, dies könne nur mit mehr Personal gelingen, so Schulze.

Daniela Merke, Vorsitzende des Verbands der Gerichtsvollzieher in Sachsen-Anhalt, sagte, die 137 aktiven Gerichtsvollzieher trügen Geld in zweistelliger Millionenhöhe in die Kassen des Landes. Die Abgänge (10) und Zugänge (1) bei den Gerichtsvollziehern deckten sich allerdings nicht. Vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Gerichtsvollzieher stehe man vor großen Herausforderungen, in den kommenden Jahren würden zahlreiche Vollzieher altersbedingt ausscheiden. Nun räche sich das Ausbildungsloch im mittleren Dienst.

Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung wird sich weiterhin mit dem Antrag der Fraktion DIE LINKE beschäftigen. Beschlüsse könnten Einfluss auf die Gestaltung des neuen Doppelhaushaltes 2017/2018 haben.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE