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Plenarsitzung

Meinungen zum geplanten neuen Schulgesetz

Der Ausschuss für Bildung und Kultur hat sich am Freitag, 8. Dezember 2017, in einer öffentlichen Anhörung mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt beschäftigt. Eingeladen waren Vertreter aus allen Bildungsbereichen, den Kommunen sowie Eltern- und Schülerräte. 

Die geplanten Änderungen im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt sehen unter anderem vor, dass auch Seiten- und Quereinsteiger unter bestimmten Umständen vollwertige Lehrer werden können. Grafik: Landtag

Grundschulverbünde eigentlich gute Idee

Die Idee der Grundschulverbünde sei nicht neu, man könne ihnen durchaus wohlwollend zustimmen, dafür sei jedoch keine Gesetzesänderung nötig, ein Erlass würde ausreichen, erklärte der Verband Bildung und Erziehung, Landesverband Sachsen-Anhalt (VBE). Kritisch sah der VBE dagegen den jahrgangsübergreifenden Unterricht und die Tatsachse, dass keine zusätzlichen Lehrerstellen bei der Gründung von Grundschulverbünden entstehen dürften.

Die Einstellung von Seiten- und Quereinsteigern als Lehrkräfte dürfte nach nicht dazu führen, dass es im Vorbereitungsdienst nicht mehr genügend Plätze für grundständig (originär) ausgebildete Lehrer gebe. Wenn Gymnasien demnächst auch Berufsorientierung anbieten, könnte das eigentliche Profil der Sekundarschule verwischt werden, fürchtet der VBE. Seiner Ansicht nach sollte das Gymnasium in erster Linie auf ein Studium vorbereiten. Zur Beschulung von Flüchtlingskindern wird empfohlen, dass die Schulverwaltung gemeinsam den Schulen vor Ort entsprechende Konzepte ausarbeitet.

Vernünftiges Weiterbildungskonzept für Quereinsteiger

Der Ganztagsschulverband Sachsen-Anhalt e. V. steht der Einführung von Grundschulverbünden ebenfalls positiv gegenüber. Die Einschränkung, dass keine zusätzlichen Lehrerbedarfe entstehen dürfen, werde jedoch kategorische abgelehnt. Unter solchen Umständen handle es sich nur um einen „halbherzigen Versuch“. Zudem sollten Grundschulverbünde nicht dazu führen, dass Lehrer täglich zwischen Standorten hin- und herpendeln müssten.

Seiteneinsteiger sollten natürlich die Möglichkeit erhalten, sich berufsbegleitend zum Lehrer ausbilden zu lassen. Dies dürfte aber nicht zu Lasten der bereits vorhandenen Lehrinnen und Lehrer führen. Eine Veränderung der Ausbildungsverordnung wäre äußerst wünschenswert. Der Ganztagsverband schlägt vor, Berufspraktika an Gymnasien ab Klasse 9 als verbindlich einzuführen. Dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird bei diesem Aspekt zugestimmt.

Die Einführung von jahrgangsübergreifendem Unterricht in Grundschulen und die Bildung von Grundschulverbünden könnten tatsächlich helfen, die Folgen des demografischen Wandels in den ländlichen Regionen abzufedern, erklärten der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt (SGSA) und der Landkreistag Sachsen-Anhalt. Die Beschulung von Schülern mit Migrationshintergrund sollte besser gesteuert werden, dies sei gerade für die kreisfreien Städte im Land sehr wichtig, damit es keine Schwerpunktschulen gibt.

Privatschulen fordern 20 Prozent mehr Geld

Der Verband Deutscher Privatschulen Sachsen-Anhalt e. V. (VdP) erläuterte, der vorliegende Gesetzentwurf sehe derzeit keine Änderungen zur Finanzierung von Ersatzschulen (Schulen in freier Trägerschaft) vor, vermutlich wegen eines Gutachtens das diesbezüglich zunächst erstellt werden soll. Das aktuelle Finanzhilfeberechnungsmodell berücksichtigte die finanziellen Nöte von Ersatzschulen nur wenig. Der VdG forderte einen Anstieg der Finanzierungshilfen um mindestens 20 Prozent.

Außerdem begrüßt er, dass es zu einer Art Entbürokratisierung beim Einsatz von Lehrern an Ersatzschulen komme. Für die Lehrkräftegenehmigung sollte es laut VdP eine einheitliche Regelung für alle Ersatzschulen geben. Derzeit würden beispielsweise Lehrkräfte mit Erstem Staatsexamen gegenüber anderen Seiteneinsteigern benachteiligt.

Die Schulen in freier Trägerschaft seien aus der Bildungslandschaft im Land nicht mehr wegzudenken. Zumindest werde dies von Seiten der Exekutive und Legislative immer wieder bestätigt, konstatierte die Landesarbeitsgemeinschaft der christlich orientierten Schulen in Sachsen-Anhalt (LCOS). Sie kritisierte bereits das Wort „Finanzhilfe“, weil es die freien Träger in die Rolle eines „Bittstellers“ dränge. So würden Sach-und Gebäudekosten nur zu sehr geringen Teilen übernommen. Daher fordert die LCOS, dass die Schülerkostensätze um 20 Prozent angehoben werden. Außerdem sei es nicht hinnehmbar, dass Lehrer mit geringerer Qualifikation zwar an staatlichen Schulen angenommen, aber an freien Schulen abgelehnt werden.

Der Beauftragte der Evangelischen Kirche bei Landtag und Landesregierung kritisierte, dass freie Schulträger derzeit auf Dauer keine Außenstelle betreiben könnten. Gerade im ländlichen Raum stellten wohnortnahe Schulen in freien Trägerschaften jedoch ein alternatives Angebot für Eltern dar. Der entsprechende Absatz im Schulgesetz sollte deshalb geändert werden, so der Beauftragte. Besonders problematisch sei zudem § 18 zur Finanzierung von Ersatzschulen.

Seit Jahren werde der finanzielle Bedarf freier Träger nicht gedeckt, obwohl sie laut Landesverfassung einen Anspruch darauf hätten. Darüber hinaus sei schwer verständlich, dass Seiten- und Quereinsteiger in den Lehrerberuf, die nur ein Fach studiert haben, nicht zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden. So ginge beispielsweise ein Bewerber verloren, der „nur“ Diplom-Musikwissenschaften oder Evangelische Theologie studiert hätte.

Mittlerweile würden sich zehn Prozent der Eltern dafür entscheiden, ihre Kinder auf eine Schule in freier Trägerschaft zu schicken, ergänzte das Katholische Büro Sachsen-Anhalt. Die größten Kosten für die Schulen in Katholischer Trägerschaft entstünden durch die Personalkosten. Es gebe eine deutliche Diskrepanz zwischen den Kosten und den Zuschüssen für einen Schüler. Daher plädierte das Katholische Büro für eine deutliche Erhöhung der finanziellen Zuweisung für Ersatzschulen.

GEW will verlässliche Öffnungszeiten für Grundschulen

Grundschulverbünde seien sicher nicht schädlich, sie würden jedoch auch nicht für viele Schulen in Frage kommen. Viel wichtiger sei es beispielsweise über eine „Grundschule mit verlässlichen Öffnungszeiten“ nachzudenken, betonte die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Sachsen-Anhalt (GEW). Hierzu müsste Personal aufgestockt und bestenfalls die Grundschule als Ganztagsschule eingeführt werden. Außerdem sei es unabdingbar, Grundschulen und Horte besser miteinander zu verzahnen. Für die Ausbildung von Seiten- und Quereinsteigern in das Lehramt müsste ein einheitliches Weiterbildungskonzept entwickelt und gesetzlich verankert werden.

Auch Lehrer mit nur einem Fach sollten die Möglichkeit erhalten, als Lehrer zu arbeiten. Die GEW kritisierte, dass von bereits etablierten Lehrern nun auch noch erwartet werde, dass sie neben ihren eigentlichen Aufgaben Quereinsteiger betreuen. Diese zusätzlichen Aufgaben müssten zwingend auf das Stundenkonto angerechnet werden. Die Änderung des Schulgesetzes sollte auch genutzt werden, um grundsätzliche bildungspolitische Kurskorrekturen vorzunehmen.

Der Sekundarschullehrerverband Sachsen Anhalt e. V. (SLV) bemängelte, dass die verlängerte Schuleingangsphase sich in der Praxis als Nachteil erwiesen habe. Der SLV plädierte dafür, die Frühdiagnostik wieder einzuführen und einzelne Schüler gegebenenfalls zunächst auf eine Förderschule zu schicken, damit sie nicht bereits im frühen Kindesalter durch schulischen Misserfolg frustriert würden. Einen jahrgangsübergreifenden Unterricht in der Klasse 3 und 4 lehnt der SLV ab, stattdessen sollte auf die individuellen Fähigkeiten der Schüler eingegangen werden.

Etwa 18 600 Schüler würden derzeit in Sachsen-Anhalt die Sekundarschule besuchen, dennoch werde diese Schulform erheblich benachteiligt. Stütz- und Vertiefungsunterricht sowie die zweite Fremdsprache müssten mittlerweile aus einem äußerst kleinen Stundenpool unterrichtet werden. Oft sei die Unterrichtsversorgung nicht mehr gewährleistet.

Berufsschullehrer dringend gesucht

Etwa 40 Prozent der Berufsschullehrer werden in den nächsten Jahren in Rente gehen, ausgebildet würden derzeit lediglich 20,  konstatierte der Berufsschullehrerverband Sachsen-Anhalt e. V.. Daher müsste kurzfristig ein Programm für Quereinsteiger aufgelegt werden, sonst werde es in den nächsten Jahren ganz schwierig. Der Berufsschulverband schlug vor, mit den Hochschulen zu kooperieren und Berufsschullehrer für die MINT-Fächer auszubilden. Momentan würden rund 45 000 Schüler an 24 Berufsschulen im Land ausgebildet.

Der Verband der Schulaufsicht Sachsen-Anhalt (VSSA) erklärte, die Festlegung von Schulbezirken werde als Planungsinstrument immer wichtiger, um Schulstandorte zu sichern. Dies sei zunächst völlig legitim. Es führe jedoch dazu, dass Eltern jährlich zwischen 2000 bis 2500 Anträge auf Ausnahmeregelungen stellen müssten – ein enormer Verwaltungsaufwand und ein „großes Ärgernis“ für die Eltern. Die vorgelegten Regelungen zu den Grundschulverbünden könnten das Land weiter bringen, sie dürften allerdings nicht zu „Bildung light“ führen. Der VSSA regte zudem an, die Modalitäten der Schülerbeförderung noch einmal zu überarbeiten.

Grundschulverbünde nicht als „Sparmaßnahme“ 

Jahrgangsübergreifendes Arbeiten werde grundsätzlich sehr begrüßt, allerdings nicht, wenn es als „Sparmaßnahme“ bei den Lehrkräften genutzt wird, sagte der Grundschulverband e. V., Landesgruppe Sachsen-Anhalt. Schulen, die jahrgangsübergreifend unterrichten wollen, benötigten strukturelle Unterstützung und ein entsprechendes pädagogisches Konzept. Für Grundschulverbünde sollte immer der Lehrerfaktor für den kleineren Standort gelten.

Die Bildung von Ausländer- und Sprachklassen sollte vermieden werden, da sie einer Integration entgegenstehen würde, so der Grundschulverband weiter. Seiten- und Quereinsteiger im Lehramt werden grundsätzlich begrüßt, allerdings müsste ihre Weiterbildung konkret geregelt und die Unterstützung durch Lehrer vor Ort gewährleistet werden.

Im Schulgesetz sei die Zusammenarbeit von Kindertageseinrichtungen und Grundschulen im Sinne der frühkindlichen Bildung besser herauszuarbeiten, erklärte der Landesjugendhilfeausschuss. Im Gesetzbereich „Gesundheitspflege“ sei die Fokussierung auf Präventionsmaßnahmen zu begrüßen.Über Führungszeugnisse für Lehrer und Erzieher solle nachgedacht werden (in der Jugendhilfe seien sie selbstverständlich).

Eine Sonderzuweisung von Kindern mit Migrationshintergrund in Schulklassen/Schulen lehnt der Jugendhilfeausschuss ab, das widerspreche den Grundlagen der Jugendhilfe im Land. Leider sei das Thema „Inklusion nicht durchgängig gedacht“, zudem fehle ein Paragraph mit einem „Diskriminierungsverbot“.

Auch Ein-Fach-Lehrern eine Chance geben

Der Landeselternrat Sachsen-Anhalt betonte, als Lehrer sollten die Leute eingestellt werden, die für den Beruf auch geeignet seien. Dies gelte insbesondere für Quereinsteiger: Ein diplomierter Physiker könne durchaus besser geeignet sein als ein frischstudierter Physiklehrer ohne Motivation. Optimale Deutschkenntnisse seien eine grundlegende Voraussetzung. Anpassungen sollte es im Schulgesetz beim Schuleintrittsalter geben. Weitere Beratungen forderte der Landeselternrat auch für die Bereiche Förder- und Sekundarschulen.

Hinsichtlich § 84f erklärte der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, die Einführung eines Bildungsmanagementsystems müsse vom Gesetzgeber selbst eingeführt werden. Datenschutz und Datensicherheit seien hier zu beachten. Die Erhebung von Verwaltungs- und Statistikdaten – wie im Gesetzentwurf vorgesehen – müsse getrennt gehandhabt werden. Dies sei beispielsweise bei der Vergabe einer einheitlichen „Schülernummer“ zu beachten. Die Daten beider Bereiche dürften nicht miteinander in Verbindung gebracht werden.

Der Lehrerhauptpersonalrat spricht sich dafür aus, alle Grundschulen in den Ganztagsunterricht zu überführen und entsprechend personell auszustatten oder flexible Modelle für die Öffnungszeiten bei Grundschulen zu entwickeln. Jahrgangsübergreifendes Lernen wird positiv betrachtet, allerdings müssten die entsprechenden strukturellen Rahmenbedingungen vorgehalten werden. Genau dies könne derzeit in der Realität nicht gewährleistet werden.

Nach Ansicht des Lehrerhauptrates versuche der Gesetzentwurf lediglich unter dem Deckmantel eines modernen pädagogischen Begriffes weitere Einsparungen zu verstecken. Außerdem forderte der Lehrerhauptpersonalrat, dass alle Schulen mit Ganztagsschulangeboten von pädagogischen Mitarbeitern unterstützt werden und das Thema „Schulsozialarbeit“ sollte ebenfalls in das Schulgesetz aufgenommen werden.

Interessen von Förderschülern berücksichtigen

Der Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen beschwerte sich, dass er nicht rechtzeitig über den Gesetzentwurf informiert wurde. Bis heute warte er darauf, dass der Gesetzentwurf auch in barrierefreier Form vorgelegt wird. Daneben verwies der Beauftragte auf ein nachmittägliches Betreuungsproblem für Schüler mit Behinderung ab dem 15. Lebensjahr. Denn ihr Betreuungsanspruch im Hort gelte nur bis zum 14. Lebensjahr.

Auch im neuen Schulgesetz finde sich dazu keine Regelung. Wer gute Bildung wolle, müsste echte Ganztagsschule vorhalten und die Schulhorte in die Hände der Schule zu geben. „Wir dürfen nicht zulassen, dass Menschen wegen ihrer Behinderung benachteiligt oder diskriminiert werden.“

Dazu ergänzte der  Elternverein Verein lebenstraum e.V. aus Halle (Saale), dass er bereits 2011 eine Petition zu dem Thema eingereicht habe, sich bisher an der Situation aber nichts geändert habe. Ein weiteres Problem sei das Fahrdienstsystem. Als Idee schlage der Verein vor, allen Trägern zu ermöglichen Hort- und Betreuungsmöglichkeiten anzubieten und eine Betreuung über das 14. Lebensjahr hinaus abzusichern.

In Sachsen-Anhalt dürften Kinder mit Behinderungen eigentlich nicht benachteiligt werden. Dennoch sei im Schulgesetz kein Anspruch auf inklusive Beschulung erkennbar, erklärte der Verband Sonderpädagogik e. V., Landesverband Sachsen-Anhalt (VSL). Er plädiert deshalb für ein „zukunftsweisendes und nicht diskriminierendes Schulgesetz“ und unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE. Es dürfte nicht dem Zufall überlassen werden, wie qualitativ hochwertig Unterricht angeboten wird und der Schulerfolg dürfe auch nicht von der Kraftanstrengung der Eltern abhängig sein, so der VSL.

„Schulen müssen Orte gelebter Demokratie werden!“

Grundsätzlich werden die Einführung der Grundschulverbünde und die Regelungen zu Seiten- und Quereinsteigern begrüßt, erklärte der Kinder- und Jugendring Sachsen-Anhalt e. V. (KJR). Dagegen lehnte er die geplanten Sonderregelungen für Schüler mit Migrationshintergrund ab, weil sie die Integrationschancen erschwerten.

Zudem sollte Schularrest für Schulschwänzer endlich abgeschafft werden. „Schulen müssen Orte gelebter Demokratie werden!“, forderte der KJR. Bis jetzt hätten Schüler immer noch den Eindruck, dass sie gerade in der Schule die wenigsten Beteiligungsmöglichkeiten hätten. Wenn Schüler erlebten, dass andere über den Alltag entscheiden und ihre Meinung nicht gehört werde, habe dies einen negativen Einfluss auf ihre Einstellung zu demokratischer Teilhabe.

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung (DKJ) tritt dafür ein, dass jedes Kind sein Leben selbständig und couragiert in seine eigenen Hände nehmen kann. Um dieses Ziel zu erreichen, sei ausreichend gut ausgebildetes Personal nötig. „Kinder müssten den eigenen für sie passenden Lernweg finden, unabhängig davon welchen kulturellen Hintergrund sie haben oder wie ihr Elternhaus aussieht“, erklärte die DKJ.

Ergebnisse

Am Ende einer öffentlichen Anhörung werden keine Beschlüsse gefasst. Der Ausschuss für Bildung und Kultur wird sich in den nächsten Wochen intensiv mit den Stellungnahmen der Angehörten zur Änderung des Schulgesetzes auseinandersetzen und sich in einer seiner nächsten Sitzungen erneut mit dem Thema beschäftigen. Ziel ist es eine Beschlussvorlage für den Landtag zu erarbeiten.