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Plenarsitzung

Leichtere Abwicklung von Zweckverbänden

Nach der aktuellen Rechtslage gilt ein Zweckverband nach seiner Auflösung als fortbestehend, solange der Zweck der Abwicklung dies erfordert. In der kommunalen Praxis resultiert hieraus ein teilweise sehr langer Abwicklungsprozess mit entsprechend hohen laufenden Abwicklungskosten. Dies soll nun verändert werden. Die Fraktion von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf ein. Zum Zweck der Abwicklung soll der Zweckverband berechtigt werden, Forderungen auf einen Rechts- oder Aufgabennachfolger zu übertragen.

Wurden seinerzeit mit einem Zweckverband für Abwasser beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen bis zum Jahr 2030 getroffen, so besteht der Zweckverband formell weiter, bis diese Ratenzahlungen abgeschlossen seien, auch wenn er eigentlich schon im 2017 aufgelöst worden sei, rekapitulierte Rüdiger Erben (SPD) die Notwendigkeit des Gesetzentwurfs. Die geltende Rechtslage sei in der Tat unbefriedigend, räumte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU) ein. Die schnellere Abwicklung eines Zweckverbands könne nun auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden.

Meinungen aus den Fraktionen

Die Novellierung des Gesetzes sei notwendig, bestätigte Tobias Rausch (AfD) und begrüßte die vorgesehene Neuregelung.

Der Gesetzentwurf ziele auf eine schnellstmögliche Änderung der derzeitigen gesetzlichen Regelungen ab, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Unnötige Kosten – auch durch den Gebührenzahler – könnten durch die Novellierung des Gesetzes verhindert werden. Die kommunale Zusammenarbeit in einem Zweckverband werde fortan flexibler gestaltbar.

Endlich habe die Landesregierung auf die Forderungen speziell eines betroffenen Zweckverbands (Bodeniederung) reagiert, erklärte Kerstin Eisenreich (DIE LINKE). Dieser werde mittlerweile seit einigen Jahren abgewickelt. Eine Berücksichtigung von Bürgerinteressen wünsche sich ihre Faktion auch bei der Handhabung hinsichtlich der Einforderung von Anschlussgebühren auch noch nach mehreren Jahrzehnten.

Das Gesetz sei auf einen Einzelfall zugeschnitten, räumte Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) ein und warb für eine zügige Behandlung in den Ausschüssen.

Dem konnte Silke Schindler (SPD) nur entsprechen. Laut Gesetzentwurf wäre der neue Gläubiger zur Vollstreckung der Forderungen des abgewickelten Zweckverbands berechtigt.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Zum Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)