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Plenarsitzung

Kleine KiFöG-Novelle im Ausschuss diskutiert

15. Nov. 2017

Das Kinderförderungsgesetz des Landes soll erneut verändert werden. Im Oktober-Plenum hat die Landesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Zum einen sollen die Landespauschalen angehoben werden, wobei der gestiegene Betreuungsumfang und die durch Tariferhöhungen gestiegenen Personalkosten berücksichtigt werden. Demnach würden ab 2018 etwa 30,6 Millionen Euro an Landesgeldern zusätzlich über die Landkreise an die Städte und Gemeinden fließen, erklärte Petra Grimm-Benne, Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration bei der Einbringung des Gesetzentwurfes.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des KiFöG war Thema einer öffentlichen Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt. Foto: Highwaystarz/fotolia.com

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, Mehr-Kind-Familien zu entlasten. Für jedes zweite Kind zahlen die Eltern nur noch 60 Prozent der Beiträge, ab dem dritten Kind ist die Kita-Betreuung beitragsfrei. Ziel des Gesetzentwurfs soll es sein, die Gemeinden zu entlasten und die Elternbeiträge stabil zu halten. Ministerin Grimm-Benne sagte, dass es sich bei den zusätzlichen Landesgeldern nicht um ein „Extra“ handelt, sondern das Land lediglich seinen verfassungsmäßigen Verpflichtungen nachkomme.

Darüber hinaus hatte das Landesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom Oktober 2015 erklärt, dass §12b des KiFöG mit Art. 87 Abs. 3 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalts unvereinbar ist. Dem wurde mit dem neuen Gesetzentwurf Rechnung getragen. Demnach müssen Gemeinden nun nicht mehr mindestens 50 Prozent der Kosten für die Kinderbetreuung übernehmen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration hat sich am Mittwoch, 15. November 2017, in einer öffentlichen Anhörung mit der kleinen Novelle des  Kinderförderungsgesetzes beschäftigt. 

Die Ergebnisse der Anhörung in Kürze:

Die meisten Anzuhörenden haben den vorliegenden Gesetzentwurf als ersten Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Allerdings erklärten sie, dass es noch weitergehende Verbesserungen geben muss, zum Beispiel beim Kinder-Erzieher-Schlüssel und im Qualitätsmanagement.

Die Städte- und Gemeinden kritisierten, dass es nicht wirklich eine Entlastung für die Kommunen geben wird, da §13 Abs. 6 des KiFöG ersatzlos gestrichen werden soll. Zudem mahnten sie, bei einer möglichen Staffelung der Elternbeiträge die Verwaltungskosten im Blick zu behalten.

Die Landeselternvertretung fürchtet, dass einige Kommunen, den Wegfall der 50:50-Regelung nutzen werden, um die Beiträge deutlich zu erhöhen. Außerdem plädierten sie dafür, endlich grundsätzliche Reformen durchzuführen, die vor allem die Eltern entlasten.