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Plenarsitzung

Kenia-Koalition fördert barrierefreies Wohnen

Durch einen Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Landesregierung gebeten, im Rahmen der Wohnraumförderung ein Programm zum Aufzugsanbau und der Barrierereduzierung einzurichten. Damit soll der steigende Bedarf an altersgerechten Miet- und Genossenschaftswohnungen besser gedeckt werden. Das Programm soll laut den Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Zuschussprogramm ausgestaltet werden.

Ohne bauliche Veränderungen könne der demografische Wandel nicht bewältigt werden, sagte Dr. Falko Grube (SPD). Ein Blick in die Statistik zeige, dass bereits heute mehr als 25 Prozent der Sachsen-Anhalter über 65 Jahre alt sind, 2030 werden es über 33 Prozent sein. Laut Grube gebe es einen breiten gesellschaftlichen Konsens, dass ältere Menschen so lange wie möglich in der eigenen Umgebung leben sollten. Dafür müssten jedoch barrierereduzierende Maßnahmen an den Wohnungen vorgenommen werden. Daran hätten übrigens auch Eigentümer und Pflegeeinrichtungen ein Interesse.

Minister Webel begrüßt Förderprogramm

Der SPD-Politiker ergänzte, da insbesondere der Ein- und Anbau von Aufzügen Kosten verursache und in Sachsen-Anhalt der Grundsatz „Umbau vor Neubau“ gelte, wollen die Koalitionsfraktionen nun dieses Förderprogramm auf den Weg bringen. Der Minister für Landesentwicklung und Verkehr, Thomas Webel (CDU), begrüßte das geplante Förderprogramm und erklärte, man habe sich in seinem Haus bereits damit beschäftigt.

Nicht nur ältere Menschen, sondern auch Menschen mit Behinderungen seien in den Wohnungen durch Barrieren eingeschränkt. Wenn nun ein Förderprogramm zur Barrierereduzierung aufgelegt werden soll, sei dies positiv, so Kerstin Eisenreich (DIE LINKE). Insbesondere wenn für den Antrag offenbar ein Blick in das Barrierereduzierungsprogramm Thüringens wertvolle Erkenntnisse gebracht habe.

Linke mahnen: Wohnumfeld nicht vergessen

Es ergeben sich für die Linken jedoch auch einige Fragen aus dem Antrag. So sollte die Förderung unbedingt als Zuschussprogramm gestaltet werden und zwar mit mindestens 50 Prozent. Zudem dürfte auch das Wohnumfeld mit seinen Barrieren nicht vergessen werden. Der Ansatz des vorliegenden Antrags sei laut Eisenreich sehr eng gefasst. DIE LINKE fordert daher, dass die Förderung unbedingt nur mit Belegungsbindung erfolgt, um Mieterhöhungen auszuschließen. 

Frank Scheurell (CDU) erklärte, dass natürlich auch im Ausschuss darüber beraten werde, allerdings wollten die Koalitionsfraktionen den Beschluss bereits jetzt fassen. Das Förderprogramm gelte natürlich nicht nur für die Wohnungsgenossenschaften, sondern auch für die privaten Hausbesitzer. An die AfD gerichtet sagte Scheurell, es sei immer schön, wenn sie sich einbringen wolle. Allerdings sei deren Alternativantrag so rechtlich nicht möglich. Daher wäre es das Beste, wenn sie ihn zurückziehen würde.

AfD bringt Alternativantrag ein

Der Antrag der Koalitionsfraktionen gehe an den tatsächlichen Bedürfnissen der privaten Wohnungseigentümer und Kommunen vorbei, deshalb habe die AfD-Fraktion einen Alternativantrag eingebracht, erläuterte Matthias Büttner (AfD). Die meisten Kommunen würden im Rahmen des Finanzausgleichsgesetzes ständig unterfinanziert, sodass strukturelle Defizite entstanden seien. „Das Ergänzungsprogramm sollte deshalb eigenkapitalschwache private und öffentlich-rechtliche Grundstückseigentümer in die Lage versetzen, die erforderlichen An- und Umbaumaßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit verwirklichen zu können.“

42 000 barrierefreie Wohnungen fehlen 

Auch wenn es in dem vorliegenden Antrag nur um die Förderung von Aufzügen gehe, sei der Koalition natürlich bewusst, dass es darüber hinaus weitere Baustellen bei der Beseitigung von Barrieren im Wohnumfeld gebe, stellte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) fest. Der deutsche Wohnatlas 2014 habe beispielsweise für Sachsen-Anhalt eine Versorgungslücke von 42 000 barrierefreien Wohnungen ausgemacht. Das Geld aus dem geplanten Förderprogramm werde zwar nicht für alle ausreichen, aber es werde ein großer Schritt gemacht. 

Dem Antrag der Koalitionsfraktionen wurde zugestimmt, der Alternativantrag erübrigte sich dadurch.