Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

Gleichstellung ist das angestrebte Ziel

Noch immer sei der Frauentag am 8. März Auftrag, die Rechte von Frauen und die Gleichstellung von Frauen und Männern weiter voranzubringen, erklärt die SPD-Fraktion. Ein am 6. Februar 2017 vom Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter verabschiedeter Bericht mache deutlich, dass es insbesondere in den Bereichen Beschäftigung und Löhne Handlungsbedarf gebe. Um das Thema weiter zu erörtern, hatte die SPD-Fraktion für die Landtagssitzung am 2./3. März eine Aktuelle Debatte beantragt.

„Brauchen ein modernes Gleichstellungsgesetz“

„Taten statt Worte“ – so habe der Schlachtruf der Suffragetten, also der Frauenrechtlerinnen, geheißen, erinnerte Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen (SPD). Trotz der gesetzlichen Verpflichtung zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern sei die tatsächliche Gleichbehandlung bis heute nicht hergestellt. Bestes Beispiel seien hier die Vorstände von Unternehmen, in denen Frauen stark unterrepräsentiert seien.

Der Landtag habe bereits einiges für die Gleichstellung in Sachsen-Anhalt geleistet. Unter anderem habe er das „Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt“ auf den Weg gebracht, das mehr als 200 Maßnahmen beinhalte, darunter auch Karriereförderprogramme für Frauen. Dieses Programm gilt es nun zu evaluieren.

Man stehe noch vor großen Herausforderungen, beispielsweise bei den Maßnahmen zur Lohngerechtigkeit. Noch immer verdienten Frauen für gleiche Arbeit weniger als Männer, kritisierte die SPD-Politikerin: „Wir brauchen ein noch stärkeres gesellschaftliches Bewusstsein, was tatsächliche Gleichstellung erfordert.“ Dies gelte insbesondere auch für die Abschaffung prekärer Beschäftigungsverhältnisse und die Umsetzung des Mindestlohns. „Wir brauchen ein modernes Gleichstellungsgesetz“ und nicht nur ein, wie von Ministerin Keding geplantes, Chancengleichheitsgesetz, weil Letzteres nicht die verfassungsrechtlichen Grundsätze erfülle, so Kolb-Janssen.

Gleichstellungspolitik ist Querschnittsaufgabe

Gleichberechtigung und tatsächliche Gleichstellung seien zwei Paar Schuhe, erklärte Anne-Marie Keding (CDU), Ministerin für Justiz und Gleichstellung. Unterschiede machten sich beispielsweise bei den Berufskarrieren von Frauen und Männern deutlich, bei der Berufswahl als auch bei der Akademisierung. In einigen Bereichen gehe Sachsen-Anhalt mit gutem Beispiel voran.

Gleichstellungspolitik verstehe sie als Querschnittsaufgabe, sagte die Ministerin. Es gelte, die Arbeit und berufliche Stellung von Frauen sichtbar zu machen. Keding plant, das Frauenfördergesetz des Landes in ein Chancengleichheitsgesetz zu überführen. Zudem wies sie auf verschiedene Förderprogramme des Landes hin, die Frauen beim Fußfassen in der Arbeitswelt (Beruf und Hochschule) unterstützten.

Keine „Überhöhung eines Geschlechts“

Die Proklamationen des Frauentags seien lediglich Hinweise auf eine verfehlte Frauenpolitik, erklärte Lydia Funke (AfD). Die Schlagworte Genderdebatte und Frauenquote würden der Bedeutung der Frauenbewegung nicht mal im Ansatz gerecht. Funke bezeichnete das Frauenbild in der DDR – Mutter, Hausherrin, Gefährtin des Mannes und Erwerbstätige – als „Avantgarde“, heute werde es wieder angestrebt.

Erwerbstätigkeit und Mutterschaft seien in der DDR Normalität, das „Zurückstellen egoistischer Wünsche“ sei für Frauen kein Problem gewesen. Frau tue heute, was sie könne, auch ohne „Genderismus“ und „feministische Befindlichkeitsstörungen“, so die AfD-Abgeordnete weiter. Funke sprach sich gegen die „Überhöhung eines Geschlechts“ [der Frauen] und für eine verbindliche Familienpolitik aus, um die „Zukunft des deutschen Volkes“ zu gewährleisten.

Gleichstellung vielerseits nur auf dem Papier

Gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit, ungleiche Besetzung von Führungspositionen, Gewalt gegen Frauen – dies seien einige der Themenbereiche, derer man sich am internationalen Frauentag widme, erinnerte Eva Feußner (CDU). Die Gleichstellung, die gesetzlich verankert sei, existiere allerdings in vielen Bereichen nur auf dem Papier.

Zu sehr noch werde an tradierten Rollenbildern, die noch bis in die 1960er Jahre völlig normal gewesen seien, festgehalten. Es gebe bis heute keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit, stattdessen werde noch immer auf die Arbeit von fähigen Frauen verzichtet, so Feußner. Die CDU-Politikerin kritisierte die mangelhafte Umsetzung von unlängst – auch im Koalitionsvertrag – geplanten Frauenquoten.

Ungleichbehandlung ist kein Naturgesetz

„Gerechtigkeit kennt kein Geschlecht, Ungerechtigkeit schon“, konstatierte Eva von Angern (DIE LINKE). Die Gleichstellung von Frau und Mann sei verfassungsrechtliches Staatsziel, auch der aktuelle Koalitionsvertrag spreche sich für einen 50-Prozent-Frauenanteil in Führungspositionen aus. Derzeit spiele aber die Ministerin mit dem Gedanken, diesen Anteil wegen praktischer Unerreichbarkeit auf 30 Prozent herabzusetzen, kritisierte von Angern.

Dass Frauen trotz besserer Schul- und Hochschulabschlüsse nicht in Führungspositionen ankämen, sei kein Naturgesetz, sondern ein gesellschaftlich gewachsenes Phänomen, so die Linken-Angeordnete. Darüber hinaus zeigten Erhebungen, dass jede dritte Frau in Deutschland ab 15 Jahren mindestens einmal Opfer männlicher Gewalt und sexueller Belästigung werde. Die auskömmliche Finanzierung von Frauenhäusern entspreche da lediglich dem Schutzauftrag des Staates.

Nicht das Ziel aus den Augen verlieren

„Gleichberechtigung gehört zur grünen DNA“, betonte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Gleichberechtigung werde einem nicht geschenkt, aus dieser Erfahrung heraus sei für die Grünen eine antizipierte Frauenquote von 50 Prozent in Führungspositionen wichtiges Ziel des Koalitionsvertrags gewesen. Könne man dieses Ziel nicht umgehend erreichen, dürfe nicht das Ziel, sondern müssten die Elemente zum Erreichen des Ziels geändert werden.

Frauenförderung sei geboten, bis bestehende Ungerechtigkeiten ausgeräumt und die tatsächliche Gleichstellung erreicht worden seien, so Lüddemann. Der öffentliche Dienst müsse da mit gutem Beispiel vorangehen. Natürlich dürfe die Bevorzugung einer Frau hinsichtlich einer Stellenausschreibung nur bei gleicher Eignung erfolgen, erklärte die Fraktionsvorsitzende der Grünen. „Es geht nicht darum, Männer gegen Frauen auszuspielen, sondern Gleichgerechtigkeit zu erreichen.“

Beschlüsse wurden am Ende der Aktuellen Debatte nicht gefasst.