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Plenarsitzung

Gesetze, die im Februar das Plenum passierten

Der Landtag von Sachsen-Anhalt beschäftigte sich in seiner Februar-Sitzungsperiode insgesamt mit sieben Gesetzen. Drei von ihnen wurden abschließend beraten, die anderen vier wurden erstmals im Plenum vorgestellt.

Drei Gesetzentwürfe abschließend beraten

Im November 2016 berieten die Abgeordneten erstmals einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes. Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hatte nun eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die die Annahme des Gesetzes vorsieht. Dem ist die Mehrheit des Landtags auch gefolgt.

Das Finanzausgleichsgesetz (FAG) enthält derzeit konkrete Beträge für die Jahre 2015 und 2016 und muss für den Folgezeitraum fortgeschrieben werden. Die Landesregierung brachte im November 2016 einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Landtag ein. Der Ausschuss für Finanzen legte nun eine Beschlussempfehlung vor, die die Annahme des geänderten Gesetzentwurfes nahelegte. Dieser Empfehlung wurde auch gefolgt.

Die Landesregierung legte im November 2016 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt vor. Hintergrund ist das seit 2016 bundesweit geltende neue Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), mit dem europäisches Recht umgesetzt wird. Der Ausschuss für Finanzen empfahl die Annahme des leicht geänderten Gesetzentwurfes. Die Mehrheit des Plenums entsprach dieser Empfehlung.

Vier neue Gesetze wurden eingebracht

Die Landesregierung möchte das Brandschutzgesetz des Landes ändern. Ziel der Änderung sei es, in Sachsen-Anhalt unter den aufgezeigten Rahmenbedingungen des Projektes „Feuerwehr 2020“ auch für die Zukunft ein leistungsstarkes, modernes und an den wesentlichen Bedürfnissen des Brand- und Katastrophenschutzes ausgerichtetes Hilfeleistungssystem aufrechtzuerhalten. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport (federführend) sowie in die Ausschüsse für Finanzen und für Arbeit, Soziales und Integration (mitberatend) überwiesen.

Die Landesregierung legt den Entwurf eines Hoheitszeichengesetzes für Sachsen-Anhalt vor. Immer häufiger werde von Unternehmen und Privatpersonen der Wunsch geäußert, die Landesdienstflagge nutzen zu können, um für Produkte des Landes, den Wirtschaftsstandort oder besondere Anlässe werben zu dürfen. Das Hoheitszeichengesetz soll die Zusammenlegung von Landes- und Landesdienstflagge, die Schaffung einer einheitlichen Flagge für Sachsen-Anhalt und den Schutz des Landeswappens regeln. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Die Landesregierung brachte einen Gesetzentwurf über die Krebsregistrierung im Land Sachsen-Anhalt (Krebsregistergesetz – KRG LSA) und zur Änderung des Gesundheitsdienstgesetzes ein. Mit dem Gesetz richtet das Land ein klinisches Krebsregister ein, in dem Daten von betroffenen Patienten erfasst werden. Ziel ist es, langfristig die Qualität bei der Versorgung von Krebspatienten zu verbessern. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN brachten den Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Blinden- und Gehörlosengeld im Land Sachsen-Anhalt ein. Dabei geht es um Änderungen beim Blindengeld, das blinden Menschen ihre durch die Behinderung bedingten Mehraufwendungen ausgleicht. Die Gesetzesänderung wird im Zuge der bundesweiten Pflegereform der veränderten Pflegestufe nötig. Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration (federführend) sowie in den Ausschuss für Finanzen (mitberatend) überwiesen.