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Plenarsitzung

Gefahr für bürgerliche Freiheitsrechte?

Im Rahmen einer Aktuellen Debatte hat die AfD-Fraktion verschiedene Gesetze kritisiert, die noch kurz vor der Sommerpause vom Bundestag beschlossen wurden. Dabei geht es zum Beispiel um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, die geplante schrittweise Abschaffung des Bargeldverkehrs sowie die Veränderung des Urheberrechts für wissenschaftliche Sachbücher. Nach Ansicht der AfD-Fraktion handelte es sich bei diesen Gesetzen und Plänen um eine systematisch betriebene Einschränkung der Freiheitsrechte des deutschen Bürgers. Die Gesetze würden ausschließlich dazu dienen, den Bürger immer mehr zu kontrollieren, zu entrechten und zu überwachen.

„Die Politik der Großen Koalition war so grottenhaft schlecht, dass sie dafür abgestraft werden musste“, erklärte Robert Farle (AfD) und genau dies erkläre den Erfolg der AfD bei der Bundestagswahl. So trage beispielsweise das NetzDG zur Zerstörung der Demokratie bei und stelle eine „Knebelung der sozialen Netzwerke“ dar. Das Gesetz sei entworfen worden, um Betreiber sozialer Netzwerke zu zwingen, gegen Hetze vorzugehen. Es gehe nur darum, missliebige Meinungen zu unterdrücken und zu zensieren, sagte Farle. Zudem hätten sieben von zehn Sachverständigen das Gesetz vor seiner Verabschiedung im Bundestag als verfassungswidrig bezeichnet.

AfD: NetzDG schränkt Meinunsgfreiheit ein

Nach Meinung des AfD-Abgeordneten entscheide künftig einzig eine „private Spitzeleinrichtung“ was rechtens ist und was nicht, anstatt die Justiz. Es zeige, wie die großen Parteien im Interesse ihrer Herrschaftssicherung den Rechtsstaats aushöhlen wollten. Dabei mache die AfD nicht mit. Im Ergebnis werde die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt. Dieses „Gesetz der Schande“ müsse möglichst bald zu Fall gebracht werden und dafür werde sich die AfD einsetzen.

Außerdem übte Farle umfangreiche Kritik an sogenannten „Staats-Trojanern“ und der angeblichen Aufhebung des Bankgeheimnisses. Mit dieser totalen Überwachung der Bürger und der Einschränkung der Freiheitsrechte werde sich die AfD nie zufriedengeben. Diese Gesetze würden jegliches Vertrauen der Bürger in den Staat untergraben.

Justizministerin verteidigt NetzDG 

Anne-Marie Keding, Ministerin für Justiz und Gleichstellung, sagte, freigewählte Parlamente seien zwar der Ort für intensive Diskussionen und Debatten, das Wort „Verachtung“  (wie von Robert Farle gebraucht) sollte man in dem Zusammenhang jedoch nicht nutzen. Das NetzDG trete am 1. Oktober 2017 in Kraft und reagiere nur darauf, dass strafbare Inhalte bisher zu langsam oder gar nicht vom Netz genommen würden. Um unerwünschtes „overblocking“ (mehr Kommentare als nötig werden gelöscht) zu verhindern, gebe es die „7-Tage-Frist“ im Gesetz. Zudem führe nur ein systematisches Fehlverhalten der Plattformen zu hohen Strafzahlungen und nicht das Versagen im Einzelfall.

DIE LINKE:  „Freiheitsrechte à la AfD“

Es erscheine „absurd“, dass ausgerechnet die AfD-Fraktion über die Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte sprechen wolle, betonte Eva von Angern (DIE LINKE). Die AfD sei nicht der „Gralshüter der Freiheitsrechte“, sondern komme als „Wolf im Schafspelz“ daher. Die Linken-Abgeordnete kritisierte die Wortwahl der AfD-Fraktion nach der Bundestagswahl und wagte einen Blick in das  AfD-Grundsatzprogramm.

Darin fordere die Partei beispielsweise die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre zu senken, Urteilsaufhebungen und -neuverhandlungen sollten abgeschafft und das Waffenrecht geändert werden. Zudem sei geplant, dass zukünftig Bundeswehrangehörige die grüne Grenze sicherten oder Schutzzäune gebaut würden – das alles seien Freiheitsrechte à la AfD, erläuterte von Angern. Von Angern konstatierte abschließend: Die AfD-Fraktion könnte in den Landtag einbringen und vorlegen was sie wolle, dahinter stünden immer wieder ihre wahren Ziele, die menschen- und demokratiefeindlich seien.

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verzichteten jeweils auf einen Redebeitrag.  

Am Ende der Aktuellen Debatte wurden keine Beschlüsse gefasst.