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Plenarsitzung

Erneutes Bekenntnis zu fairen Netzentgelten

Auf Antrag der Koalitionsfraktionen hat sich der Landtag einmal mehr für bundesweit einheitliche Netzentgelte ausgesprochen. Diese seien Voraussetzung einer gerechten Lastenverteilung der Energiewende und könnten insbesondere in Ostdeutschland Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen entlasteten (bis minus 30 Prozent). Die Landesregierung wird daher gebeten, im Bundesrat Initiativen zuzustimmen, welche das Ziel verfolgen, bundesweit einheitliche Netzentgelte auf Übertragungsnetzebene einzuführen.

Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. Foto: Florian Gerlach/wikipedia.de

Netzentgelte gerecht verteilen

Wir seien die letzte Generation, die etwas gegen den Klimawandel tun könne, zitierte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) den mittlerweile aus dem Amt ausgeschiedenen US-Präsidenten Barack Obama. Die Zustimmung zu diesem Projekt sei von immenser Bedeutung. Aufgabe der Politik sei es, die Energiewende konsequent und gerecht voranzubringen. Die Netzentgelte beinhalten die Kosten für die Übertragungsnetze und Verteilnetze, sie seien regional unterschiedlich. Die Netzentgelte seien in Ostdeutschland besonders hoch, verursacht worden sei dies durch die Kosten nach dem Umbau nach der Wende, die dünne Besiedlung und lange Leitungswege.

Der gemeinsame Antrag der Koalitionsfraktionen ziele auf die bundesweite Angleichung bei den Netzentgelten hin. Dies würde auch in Sachsen-Anhalt zu einer deutlichen Ersparnis bei den Endverbrauchern führen. Er komme gerade jetzt mit so viel Nachdruck, weil über den Bundesrat viel Bewegung in das Projekt Energiewende gekommen sei, so Frederking. Die Grünen-Politikerin verwies zudem auf die gewollte Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte volatiler Anlagen.

Ungleiche Verteilung nicht länger hinnehmbar

Der Klimawandel sei unstrittig, betonte Umweltministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Energiewende sei ein wichtiges Projekt für die Entschleunigung des Klimawandels. Die Akzeptanz der Energiewende hänge aber von einer fairen Lastenverteilung ab. Die ungleiche Verteilung der Netzentgelte könne nicht länger hingenommen werden. Im Rahmen der Bundesratsversammlungen setze sich die Landesregierung für eine Verbesserung der Situation ein, erklärte Dalbert. Die Umweltministerin machte darauf aufmerksam, dass es sich um ein Einspruchsgesetz handele, der Bundestag also nicht zwangsläufig das Votum des Bundesrats beachten müsse.

„Handlungsanweisung ist eigentlich klar“

Es brauchte diesen Antrag nicht, da es bereits im September 2016 einen Beschluss des Landtags zur gerechten Verteilung der Netzentgelte gegeben habe, sagte Alexander Raue (AfD). Die Handlungsanweisung an die Landesregierung sei eigentlich klar. Offenbar traue man den Parteifreunden der westlichen Bundesländer nicht und wolle noch einmal mit Nachdruck auf das Verlangen nach einer Anpassung der Netzentgelte hinweisen.

Hohe Stromkosten schlecht für die Wirtschaft

Klimaschutz sei eine gesamtdeutsche Aufgabe, sagte Detlef Radke (CDU). Doch hohe Netzkosten seien eine starke finanzielle Belastung vor allem für die ostdeutschen Länder. Die Lastenverteilung der Kosten müsse daher solidarisch erfolgen. Des Weiteren dürften die Energiekosten nicht weiter steigen, denn dies habe auch negativen Einfluss auf die Wirtschaft. Radke warb für die Annahme des Antrags, da er Klimaschutz und Energiepreise in Einklang zu bringen versuche.

Erneuerbare Energien keine Preistreiber

Die wirtschaftliche Benachteiligung der Länder im Norden und Osten der Bundesrepubklik sei nicht länger hinnehmbar, erklärte Kerstin Eisenreich (DIE LINKE). Mitunter seien die Netzentgelte im Osten doppelt so hoch wie im Westen. Entsprechende Regelungen für eine gleiche Belastung seien aus dem neuen Gesetz der Bundesregierung gestrichen worden. Weiter steigende Energiepreise seien fatal. Deswegen gelte: „Wer vom Netzausbau profitiert, soll auch dafür bezahlen.“ Die hohen Netzentgelte ließen die erneuerbaren Energien als Preistreiber erscheinen, fasste Eisenreich zusammen, tatsächlich würden sie aber Energieformen ersetzen, die den Steuerzahler viel teurer zu stehen kommen würden.

Beschluss vom Herbst 2016 bestärken

„Wir stehen zum Beschluss aus dem Herbst 2016“, unterstrich Silke Schindler (SPD). Man habe hier ausdrücklich ein Bekenntnis des Landtags zu den vorliegenden Gesetzentwürfen und Initiativen. Die Landesregierung soll gebeten werden, sich dafür einzusetzen, dass für volatil einspeisende Anlagen die vermiedenen Netzentgelte abgeschafft werden. [In der Energiewirtschaft werden Solar- und Windkraft als „volatile Energieträger“ bezeichnet, da sie Energie je nach Tageszeit und Wetter liefern und nicht einfach planbar sind.] Die vermiedenen Netzentgelte für Kraft-Wärmekopplungs-Anlagen sollen abweichend davon beibehalten werden.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag einstimmig angenommen.

Zum Antrag der Regierungskoalition (PDF)