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Plenarsitzung

Andere Verantwortung für Verkehrsstrukturen

Die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen (Autobahnen) durch die Länder habe sich in den vergangenen Jahren bewährt, sind die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überzeugt. In einem Antrag plädieren sie dafür, dieses System auch zukünftig beizubehalten. Im Falle der Gründung einer Bundesinfrastrukturgesellschaft sei auf die Belange des Landes und seiner Angestellten zu achten.

Hintergrund: Im Rahmen der Neuordnung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab 2020 könnte es auch Änderungen bei der Zuständigkeit nicht nur für die Bundesautobahnen, sondern auch für die sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs geben. DIE LINKE brachte einen Alternativantrag ein, durch den sich die Landesregierung gegen eine mögliche Privatisierung des Autobahnverkehrs einsetzen sollte.

Infrastrukturgesellschaft in Sachsen-Anhalt ansiedeln

Der Aufbau einer Bundesinfrastrukturgesellschaft, wie sie nach dem Auslaufen des Solidarpakts II vorgesehen sei, berge viele Schwierigkeiten, erklärte Frank Scheurell (CDU). Die Gesellschaft sei im August 2016 zwischen den Ländern und der Bundesregierung beschlossen worden. Es reiche aber nicht nur die bloße Willensbekundung, sondern sie müsse auch gesetzlich geregelt werden.

Scheurell rief die Fraktionen auf, dem Antrag der Koalition zu folgen, „wir schwächen sonst unser Bundesland ungemein, auch unsere Straßenbauverwaltung“. Die Rechte der Beschäftigten seien zu wahren; Mitarbeiter, die dann vom Landes- in den Bundesdienst wechselten, dürften nicht schlechter gestellt werden. Die Ansiedlung der Infrastrukturgesellschaft in Sachsen-Anhalt sei wünschenswert, so der CDU-Abgeordnete.

„Für das Land Sachsen-Anhalt ist eine Planungssicherheit hinsichtlich einer künftigen Zusammenarbeitsstruktur der Landesstraßenbaubehörden und der Bundesinfrastrukturgesellschaft von großer Bedeutung“, so der Wortlaut zur Begründung des Antrags.

Interessen der Beschäftigten wahren

Die Gesetzentwürfe hinsichtlich der Infrastrukturgesellschaft befänden sich derzeit im Bundesrat zur Prüfung, erklärte Verkehrsminister Thomas Webel (CDU). Sachsen-Anhalt achte in den Beratungen darauf, Beschäftigungsgarantien für Straßenbaumitarbeiter zu schaffen und für eine Fortführung der begonnenen Planfeststellungsverfahren für Autobahnen zu sorgen.

Die vom Bund vorgesehene Einführung einer Altersgrenze für Beschäftigte, die in den Bundesdienst übergingen, sei völlig inakzeptabel. Auch der Sitz der Gesellschaft sei bisher nicht geklärt, die Aufgabenabgrenzung zu bestehenden Strukturen sei unklar. Webel warb dafür, eine regionale Tochtergesellschaft in jedem Bundesland einzurichten. Die Aufgabeninhalte und Rahmenbedingungen für die Infrastrukturgesellschaft müssten unbedingt gesetzlich geregelt werden, so Webel.

Linke lehnt Privatisierung ab

Durch die Schaffung der Infrastrukturgesellschaft würden die Möglichkeiten der Steuerung und Einflussnahme in der Straßenverwaltung eingeschränkt, kritisierte Doreen Hildebrandt (DIE LINKE). Die Arbeitsplätze der Landesstraßenbaubehörden stünden zudem vor einer ungewissen Zukunft. Die bisherigen Verhandlungen hätten nichts für die Mitarbeiter und auch nichts für Sachsen-Anhalt gebracht, so Hildebrandt. Die „Stillhaltetaktik“ der Landesregierung sei gescheitert.

DIE LINKE spricht sich gegen die Änderung von Artikel 90 des Grundgesetzes aus und wirbt für ein Verbot der Privatisierung des Autobahnverkehrs. Diese würde die Umwelt und die Allgemeinheit schwächen und den Banken und Versicherungskonzernen lediglich höhere Renditen ermöglichen.

Bundesstraßen bleiben beim Bundesland

Man gebe die Betreuung der Bundesautobahnen nicht gern auf, aber Sachsen-Anhalt könne dadurch – durch Ausgleichszahlungen des Bundes in Höhe von 450 Millionen Euro – auch nach 2019 weiter existieren – „das ist die Basis, auf der wir zu diskutieren haben“, erklärte Dr. Falko Grube (SPD). Der Bund dürfe jedoch nicht alles Know-how aus Sachsen-Anhalt abziehen – „das können und dürfen wir uns nicht leisten.“ Das Bundesland habe zwar die Möglichkeit, auch die Bundesstraßen auszureichen, darauf solle aber verzichtet werden, so Grube. Belange der Bundesstraßen würden besser vor Ort verhandelt.

Schadensbegrenzung betreiben

Mit der Schaffung der Infrastrukturgesellschaft seien weitreichende Grundgesetzänderungen verbunden, sagte Andreas Mrosek (AfD). Es bestünden bei Bund und Ländern zum Teil weit auseinandergehende Ansichten hinsichtlich einer Privatisierung der Bundesstraßen und der Zukunft der hiesigen Beschäftigten. Immerhin seien schon Zugeständnisse erwirkt worden, deren Einhaltung müsse aber in den kommenden Jahren mit Argusaugen beobachtet werden, so Mrosek.

Die AfD sieht in der Schaffung der Infrastrukturgesellschaft mehr Risiken und Unabsehbarkeiten als bei der gewohnten Handhabung durch bestehende Strukturen; Jahre voller Unsicherheiten und Doppelstrukturen mit einer Megabehörde und vielen Satellitengesellschaften stünden bevor. Die AfD sei gegen jegliche Privatisierung von Bundesstraßen, es bleibe nur noch, Schadensbegrenzung zu betreiben.

Insgesamt positive Ergebnisse

Dem Paket soll erst zugestimmt werden, wenn die wichtigen Fakten geklärt seien, sagte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und bezog sich dabei insbesondere auf die Situation der Beschäftigten in den Straßenbaubehörden. Die Grünen seien fest davon überzeugt, dass die Infrastrukturgesellschaft im Besitz der öffentlichen Hand bleiben müsse, so Lüddemann. Die Bündelung von Zuständigkeiten sei sinnvoll, es könne gelingen, ein neues Feld für Investoren zu eröffnen. Insgesamt ergäben sich durch die Schaffung der Infrastrukturgesellschaft positive Ergebnisse für Sachsen-Anhalt.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der Koalition (CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) angenommen. Der Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE hatte zuvor keine Mehrheit finden können.