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Plenarsitzung

Weniger Pflegepersonal in Krankenhäusern

In Sachsen-Anhalts Krankenhäusern ist die Zahl des Pflegepersonals in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich zurückgegangen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Dagmar Zoschke (DIE LINKE) hervor. Nach Aussagen des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration arbeiteten vor zehn Jahren 11 767 Menschen als Pflegepersonal im Krankenhaus, im Jahr 2014 waren es nur noch 11 374. Das entspricht einem Rückgang von 3,4 Prozent. Dagegen ist die Zahl der Ärzte in sachsen-anhaltischen Krankenhäusern im gleichen Zeitraum um 13 Prozent auf knapp 4 900 gestiegen. 

11 374 Menschen arbeiten derzeit als Pflegekräfte in Sachsen-Anhalts Krankenhäusern. Viele Krankenhäuser haben Probleme, offene Stellen zu besetzen, heißt es aus dem Sozialministerium. Grafik: Landtag

Berufsbild Pflege muss attraktiver werden

Die Landesregierung räumte ein, dass es einen Mangel an Fachkräften insbesondere im Bereich des Pflegepersonals gebe, jedoch nicht nur in Sachsen-Anhalt sondern bundesweit. Ein großer Teil der Krankenhäuser habe Probleme, offene Stellen zu besetzen. Die Lage im Bereich des ärztlichen Personals habe sich hingegen in den letzten Jahren entspannt.

Auf die Frage, was die Landesregierung unternehme, um den Bedarf an Ärzten und Pflegepersonal sicherzustellen, antwortete sie, ihre Priorität läge zunächst in der Sicherung der ambulanten hausärztlichen Versorgung. Auf Bundesebene arbeite sie daher an der Erstellung eines „Masterplans Medizinstudium 2020“ mit. Ziel sei es unter anderem, das Berufsbild der Allgemeinmedizin zu stärken und so auf die Versorgungsprobleme in der nahen Zukunft zu reagieren. Zudem unterstütze die Landesregierung die Pläne zur Einführung einer generalisierten Pflegeausbildung. Sie soll das Berufsbild Pflege insgesamt attraktiver machen und so den künftigen Bedarf an Pflegefachkräften sichern.

Krankenhausstrukturgesetz seit Januar 2016 in Kraft

Bundesweit ist Anfang 2016 das Krankenhausstrukturgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz soll die Qualität der Krankenhausversorgung stärken und die Zahl der Pflegekräfte am Krankenbett erhöhen. Dies soll insbesondere über eine finanzielle Förderung von Neueinstellungen erreicht werden. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums belaufen sich die Fördermittel zwischen 2016 und 2018 auf bis zu 660 Millionen Euro. Ob und wie diese Möglichkeit von den Krankenhäusern in Sachsen-Anhalt genutzt wird, um die Zahl des Pflegepersonals zu erhöhen, ist der Landesregierung nach eigenen Aussagen nicht bekannt.