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Plenarsitzung

Tierschutz und Tierwohl stärker berücksichtigen

Die aktuellen Gerichtsentscheidungen zum Tierhaltungsverbot gegen einen bundesweit agierenden Schweinezüchter und zur Beschaffenheit von Kastenständen in der Sauenhaltung führten laut Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN noch einmal vor Augen, dass es massenhaft und erhebliches Tierleid in den Ställen gibt. Es werde deutlich, dass geltendes Tierschutzrecht zwingend und überall durchgesetzt werden müsse. Um dies in aller Breite zu diskutieren, hatten die Grünen eine Aktuelle Debatte beantragt.

Verbessertes Kontrollsystem nötig

Die Gerichtsentscheidungen seien echte Paukenschläge, erklärte Dorothea Frederking (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Die Causa Straathof sei zwar ein extremes Beispiel und nicht zu verallgemeinern, sie sei aber auch kein Einzelfall gewesen. Die Bestätigung des Tierhaltungsverbots durch die Gerichte werde die Behörden deutschlandweit ermutigen, bei ähnlichen Vergehen ebenfalls Verbote durchzusetzen, so Frederking weiter. Zukünftig sei ein Kontrollsystem notwendig, das mit guten Routinen durchgesetzt werden müsse. Dabei könnten eventuell flächendeckende Gebühren helfen, so die Grünen-Abgeordnete. Zudem müssten bestehende rechtliche Vorgaben auch einheitlich umgesetzt werden.

Die Gerichte hätten beim Thema Kastenstände deutlich gemacht, dass ein ungehindertes und verletzungsfreies Ausstrecken der Beine bei Schweinen Standard werden müsse. Da Studien belegten, dass Tiere unter diesen Haltungsbedingungen litten, setzten sich die Grünen für eine grundsätzliche Abschaffung von Kastenständen ein. Frederking sagte: „Mehr Tierschutz kann zum Verkaufsschlager werden!“ Es dürfe daher nicht nachgelassen werden, das Umdenken in der Tierhaltung weiter voranzubringen.

Kastenstände für Sauen komplett abschaffen

Prof. Dr. Claudia Dalbert, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie betonte, dass ihr das Wohl der Nutztiere sehr am Herzen liege. Laut einer Umfrage der Europäischen Kommission seien auch 57 Prozent der Bevölkerung davon überzeugt, dass die artgerechte Tierhaltung von Nutztieren sehr wichtig sei. Im Koalitionsvertrag sei zudem festgeschrieben, die Haltungsbedingungen müssten den Bedürfnissen der Tiere angepasst werden und nicht umgekehrt. Daher müssten – wenn und wo nötig – Normen verbessert und, falls es Lücken in der Tierschutznutztierverhaltensordnung gebe, diese geschlossen werden.

Nach Meinung von Dalbert sei die Haltung von Sauen in normgerechten Kastenständen nur ein Zwischenschritt auf dem Weg, Kastenstände gänzlich abzuschaffen. Als Ministerin strebe sie langfristig das dänische Modell an, wo die Schweine in Gruppen gehalten werden. Die Ministerin dachte laut darüber nach, ob der Zwischenschritt nicht vielleicht auch übersprungen werden könnte? Ihr Ziel vor Augen, wolle sie sich auch im Bundesrat für entsprechende Änderungen auf Bundesebene einsetzen. „Es braucht konkrete Regelungen zum Ausstieg aus den Kastenständen, damit sich die Betriebe darauf einstellen können.“ Außerdem müsste der Tierschutz-TÜV überarbeitet werden.

Um die Kontrollen künftig effektiver zu gestalten, würden unter anderem vier neue Stellen im Ministerium geschaffen, sagte Dalbert. Die Landwirtschaftsministerin verwies zudem auf das geplante Leitbild „Landwirtschaft 2030“: Eine Säule darin sei das Tierwohl. Ziel müsse es sein, wieder eine breite Akzeptanz in der Gesellschaft zu finden. „Wir alle müssen die Vertrauenskrise bei den Verbrauchern überwinden, damit es den Tieren und Menschen gutgeht.“

Statt Tierwohl steht Profit im Vordergrund

Alexander Raue (AfD) stellte fest, dass seine Fraktion ähnliche Ziele verfolge wie die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Vorgänge beim Schweinezüchter Straathof zeigten, dass bei der Massentierhaltung nicht das Tierwohl im Vordergrund stehe, sondern nur der Profit. Die Illusion artgerechter Tierhaltung (zum Beispiel über eine attraktive Verpackung) in Kooperation mit billigen Preisen sorge für gute Einnahmen im Handel. Raue zufolge müssten die Regelungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung nachgesteuert werden. Denn es sei dem Tierwohl beispielsweise nicht zuträglich, wenn der Brustmuskel von Küken immer größer oder die Euter von Kühen irgendwann am Boden schleifen würden.

Bis das bestehende Ideal vom „Tierschutz als Staatsziel“ in die Praxis umgesetzt werde, sei es noch ein weiter Weg, so der AfD-Abgeordnete. Der Wert tierischer Lebensmittel müsse sich auch preislich abbilden. In einer verbindlichen Kennzeichnungspflicht auf Fleisch und Wurstwaren über Haltungsbedingungen sieht er einen ersten Schritt zu mehr Transparenz. Raue bedauerte, dass es immer weniger kleinbäuerliche Betriebe gebe und die Bundesregierung stattdessen auf Massentierhaltung und Megaställe setze.

„Tierwohl“ nicht für Strukturwandel missbrauchen

In Sachsen-Anhalt würden keine Tiere leiden, aber natürlich gebe es vereinzelt Tierleid, so Bernhard Daldrup (CDU). Wenn Tierleid erkannt werde, dann hänge es von der Verantwortung jedes Einzelnen ab, wie er damit umginge. Die CDU-Fraktion habe immer für einen wissenschaftsbasierten Prozess gestanden, der immer auch ein Kompromissprozess sei. Ziel könne es demnach nicht sein, weniger Tierhaltung in Sachsen-Anhalt zu fordern, so der CDU-Politiker. Von „Katastrophentierhaltung“ könne keine Rede sein. Die Regierung sei mit den im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen und Schritten auf dem richtigen Weg.

Daldrup erläuterte weiter, der Begriff „Tierwohl“ beziehe sich immer auf ein Einzelproblem und ein einzelnes Tier. Dem einzelnen Schwein sei es demnach egal, wie viele Schweine noch neben ihm im Stall stehen würden, solange es ihm gutginge. Daher dürfe man das Thema „Tierwohl“ nicht nutzen, um über die Hintertür einen Strukturwandel in der Landwirtschaft zu organisieren.

Verbandsklagerecht wäre richtiger Schritt gewesen

In der letzten Legislaturperiode habe die Fraktion DIE LINKE verschiedene Initiativen zur Verbesserung des Tierwohls eingebracht, unter anderem das Verbandsklagerecht, betonte Andreas Höppner (DIE LINKE). Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht aufgegriffen, obwohl es mittlerweile in acht anderen Bundesländern ein solches Recht gebe. Nachdem das Thema in der vergangenen Wahlperiode im Ausschuss immer wieder vertagt worden sei, sei es für Höppner auch nicht überraschend, dass das Verbandsklagerecht nicht den Weg in den Koalitionsvertrag gefunden habe.

Höppner sagte weiter, man müsse sich endlich grundsätzlich gegen eine „Verdinglichung des Tieres“ wenden. Ohne gesetzliche Regelungen würde sich jedoch nicht viel ändern, „nur mit warmen Worten kann man kein Tierwohl erreichen“. Außerdem argumentierte er, dass auch das oftmals angemahnte nachhaltige Kaufverhalten abhängig von sozialer Gerechtigkeit sei, denn „sonst werde Geiz ein notwendiges Übel“.

Tierschutz als Qualitätsvorteil sehen

Jürgen Barth (SPD) plädierte dafür, sich bei allen Veränderungen zuvor gemeinsam mit den Züchtern zusammenzusetzen und Modellprojekte durchzuführen, die wissenschaftlich begleitet werden. Zentrale Frage dabei: „Wie ist es machbar, wirtschaftlich zu arbeiten und das Tierwohl nicht aus den Augen zu verlieren?“ In dem Zusammenhang müsste auch die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau in Iden (Altmarkkreis Stendal) als Kompetenzzentrum gestärkt werden.

Nach Meinung des SPD-Politikers brauche Deutschland einen langfristigen Plan zur zukünftigen Nutztierhaltung mit bundeseinheitlichen Tierschutzindikatoren und einheitlichen Prüfverfahren. Einen wichtigen Aspekt sah Barth zudem in der schulischen und außerschulischen Bildung. „Wir müssen die Verbraucher von morgen für das Tierwohl sensibilisieren.“ Äußerst kontraproduktiv sei es dagegen, wenn Lebensmittel „verramscht“ würden, stattdessen müsste Tierschutz als Qualitätsvorteil betrachtet werden.

Am Ende der Aktuellen Debatte wurden keine Beschlüsse gefasst.