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Plenarsitzung

Stalking-Opfer besser schützen

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen, am 25. November, haben der Landesfrauenrat und der Landtag traditionell gemeinsam zu einer Gedenkstunde in den Landtag eingeladen.

Landtagspräsidentin Gabriele Brakebusch erinnerte in ihrem Grußwort daran, dass jede vierte Frau in ihrem Leben schon einmal Opfer von Gewalt geworden sei. Dabei habe Gewalt viele Gesichter: Gewalt in Partnerschaften, sexuelle Belästigung, Stalking oder Menschenhandel. Besonders besorgniserregend sei ein Blick in den aktuellen Opferschutzbericht des Landes Sachsen-Anhalt. Denn darin zeige sich, dass die Verstöße gegen die sexuelle Selbstbestimmung der Frau zwischen 2011 und 2014 deutlich zugenommen hätten.

Zahlreiche Frauen und viele Landtagsabgeordnete sind in diesem Jahr der Einladung des Landtags und des Landesfrauenrates gefolgt und nahmen an der Gedenkstunde zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen teil. Foto: Stefanie Böhme

Landtagspräsidentin erinnert an Landtagsbeschluss

Ausreichend Schutzräume und Frauenhäuser für Betroffene seien daher unbedingt notwendig, so die Landtagspräsidentin. Erst im September dieses Jahres habe der Landtag einen entsprechenden Antrag verabschiedet, mit dem die finanzielle Situation der Frauenhäuser langfristig gesichert werden soll. Nach Ansicht von Gabriele Brakebusch müsste die Öffentlichkeit noch stärker für das Thema sensibilisiert und die Frauenrechte insgesamt gestärkt werden. Ein Aktionstag wie dieser sei eine gute Möglichkeit dazu.

Seit 2004 gestaltet der Landesfrauenrat gemeinsam mit dem Landtag eine Gedenkstunde anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen. Weltweit organisieren Menschrechtsorganisationen den Gedenktag bereits seit 1981. Er soll die Einhaltung der Menschenrechte gegenüber Frauen und Mädchen thematisieren.

Stalking-Gesetz soll verbessert werden

Jedes Jahr beschäftigt sich der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt während der Gedenkstunde mit einem speziellen Thema, in diesem Jahr war es die geplante Novellierung des Stalking-Gesetzes und die Verbesserung des Opferschutzes. Ein erster Gesetzentwurf zum veränderten Stalking-Gesetz sei bereits Anfang November in einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags beraten worden, erklärte Uta Wilkmann, Abteilungsleiterin beim Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt.

Größtes Problem beim Thema Stalking sei zurzeit, dass es nur bei etwa zwei Prozent der angezeigten Handlungen zu Verurteilungen komme. Denn die Opfer müssten laut Gesetz eine „schwerwiegende Beeinträchtigung“ ihres Lebens nachweisen können. Dies sei nur in sehr wenigen Fällen möglich, so die Rechtsexpertin. Das Gesetz solle nun dahingehend geändert werden, dass die Stalking-Handlung „geeignet“ sein muss, um eine „schwerwiegende Beeinträchtigung“ zu verursachen.

Wilkmann begrüßte diese Richtungsänderung und erklärte, wie vielseitig Stalking sein könne. So reiche es von Internetkäufen im Namen des Opfers über geschaltete Todesanzeigen, Telefonterror und ständigem Auflauern bis hin zu übler Nachrede beim Arbeitgeber. Egal wie Stalking konkret ausfalle, in jedem Fall mache es seine Opfer „mürbe“ und „ängstlich“. Deutschlandweit seien jährlich mehr als 200 000 Menschen betroffen, in der Mehrzahl Frauen.

Traditionelles Fahnenhissen vor Justizministerium

Nach der Gedenkstunde im Landtag hisste der Landesfrauenrat gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding auf dem Magdeburger Domplatz eine Fahne von Terre des Femmes. Die hellblaue Fahne „Frei Leben – ohne Gewalt“ weht jedes Jahr im November in zahlreichen deutschen Städten und Gemeinden als sichtbares Zeichen gegen Gewalt an Frauen.

Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Gleichstellung, Anne-Marie Keding, hisst vor dem Justizministerium in Magdeburg die Fahne von Terre des Femmes. Foto: Stefanie Böhme

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