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Plenarsitzung

Kinderförderungsgesetz erneut geändert

24. Nov. 2016

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat im November-Plenum einer erneuten Änderung des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) zugestimmt. Diese war in Folge der Gesetzesänderung von Ende August notwendig geworden. Vor knapp drei Monaten wurden zum Ausgleich von Tarifsteigerungen zusätzliche Zuweisungen für 2016 vom Land an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt. Diese konnten jedoch nicht vollständig zugeteilt werden. Durch die neuerliche Änderung des KiFöGs werden nun die noch ausstehenden 1 936 851 Euro ausgezahlt. 

Die Fraktion DIE LINKE hatte einen Änderungsantrag mit dem Ziel eingebracht, die Gesamtsumme um 560 520,72 Euro zu erhöhen. Begründung: In den Landkreisen Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Harz und Saalekreis wurden im Jahr 2015 weniger Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege betreut als 2014. Auf eine entsprechende Rückforderung von Mitteln sei jedoch verzichtet worden. Um die Belastungen in den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgrund tatsächlicher Kinderzahlen (Differenz Kita-Statistik 2014 bis 2015) auszugleichen, schlugen die Linken vor, die Gesamtsumme zu erhöhen. Der Änderungsantrag wurde, nach vorgenommener namentlicher Abstimmung, von der Mehrheit des Parlaments abgelehnt. 

Im Überblick: Änderungen des Kinderförderungsgesetzes