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Plenarsitzung

Güssau trifft auf Verfassungsrichter

Das Technikmuseum „Hugo Junckers“ in Dessau-Roßlau wurde am 3. Juni zum Schauplatz eines etwas außergewöhnlichen Abendessens. Dafür war weniger das Dinner an sich, zu dem Landtagspräsident Hardy Peter Güssau eingeladen hatte, als vielmehr dessen Gäste verantwortlich: Das deutsche Recht in Persönlichkeiten, könnte man diesen Abend durchaus nennen. 

Landtagspräsident Hardy Peter Güssau (2.v.r.) war Gastgeber eines Abendessens für die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes. Foto: Ursula Lüdkemeier

Zu Gast waren nämlich die Präsidentinnen und Präsidenten der Verfassungsgerichte der Länder und des Bundes, die zu ihrer zweijährlich stattfindenden Jahrestagung zusammengekommen waren. Gastgeber der Konferenz im schönen Wörlitz (2. bis 4. Juni) war Winfried Schubert, Präsident des Landesverfassungsgerichts von Sachsen-Anhalt. Unter den Konferenzteilnehmern befanden sich auch Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirchhoff, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, sowie Sachsen-Anhalts Justizministerin Anne-Marie Keding und Mitglieder des Landtags.

Landtagspräsident Hardy Peter Güssau wies in seinem Willkommensgruß auf die vielseitige Geschichte der Region Anhalt hin und rief die Konferenzteilnehmer dazu auf, das Dessau-Wörlitzer Gartenreich, die Luthergedenkstätten in unmittelbarer Nähe, das Bauhaus und auch den kleinen Ort Reppichau, der als Geburtstort Eike von Repgows eine besondere Geschichte trage, auszukundschaften. Güssau wies auch auf die Bedeutung des Versammlungsorts hin: In Dessau war anno 1990 der erste Landtag Sachsen-Anhalts nach der politischen Wende zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten.

Die Richterinnen und Richter nutzten die Konferenz für einen regen Gedanken- und  Meinungsaustausch und nahmen die Gelegenheit wahr, aktuelle politische und gesellschaftliche Themen aus Sicht von Verfassungsrechtlern und Politikern zu erörtern.

In Fachvorträgen ging es unter anderem um „Das Zusammenwirken europäischer Gerichte und nationaler Verfassungsgerichte im europäischen Gerichtsverbund“, um den „derzeitigen Stand, die Planungen und die Umsetzung eines elektronischen Rechtsverkehrs“, um die „Überprüfung von Bebauungsplänen durch die Verfassungsgerichte im Rahmen von Popularklagen und Individualverfassungsbeschwerden“ und um das „parlamentarische Frage- und Auskunftsrecht (übermäßiger Verwaltungsaufwand, Umfang der Begründungspflicht, Bezifferung des Kostenaufwands)“.