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Plenarsitzung

Gesetzentwurf über eine Wachpolizei

Auf Basis eines von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs soll im Land befristet eine Wachpolizei eingerichtet werden. Das Gesetz regelt die Rechtsstellung der Angehörigen der Wachpolizei, deren Aufgaben und den Umfang der Befugnisse sowie die Einstellungsvoraussetzungen und die Qualifizierung. 

Die Einrichtung und Vorhaltung eines Wachpolizeidienstes in Sachsen-Anhalt soll für einen eingeschränkten Bereich der Aufgaben der Polizei kurzfristig und zeitlich begrenzt zusätzliches Personal zur Verfügung stellen. Die Wachpolizei soll lediglich Maßnahmen der polizeilichen Verkehrsüberwachung und der Begleitung von Schwertransporten übernehmen, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht (CDU). Die Wachpolizistinnen und -polizisten sollen nach Ablauf ihres Dienstes in die Ausbildung im Polizeivollzugsdienst integriert werden.

Befugnisse der Wachpolizei ausweiten

Die verfehlte Politik der Landesregierung sei der Grund für die nötige Einführung einer Wachpolizei, so Hagen Kohl (AfD). Laut Gesetzentwurf würden die Wachpolizisten allerdings nur zu „schmückendem Beiwerk bei Geschwindigkeitsmessungen“. Die Landesregierung tue so nichts für die innere Sicherheit. Kohl forderte, die Befugnisse der Wachpolizisten auszuweiten – beispielsweise den Objektschutz und die Unfallaufnahme.

Rechtssicherheit für Wachpolizei

Die Einführung der Wachpolizei ist die Umsetzung eines Vorhabens aus dem Koalitionsvertrag, erklärte Rüdiger Erben (SPD). Die Wachpolizei diene der Entlastung der Regelpolizei, bis die deutlich erhöhten Einstellungszahlen sich auch dort bemerkbar machten. Die gutausgebildeten Polizeivollzugsbeamten des Landes könnten so andere wichtige Aufgaben übernehmen, so Erben. Das Gesetz schaffe Rechtssicherheit für das Handeln der Bediensteten. Das Gesetz schaffe klare Perspektiven für die Bediensteten in der Wachpolizei, sprich deren Ausbildung im regulären Polizeidienst.

Hilfskonstruktion bei Personalnotstand

Matthias Höhn (DIE LINKE) sprach beim Gesetzentwurf der Landesregierung von einer Hilfskonstruktion, die die Versäumnisse der letzten Jahre ausbaden solle. Eine Umsteuerung im Personalentwicklungskonzept zeige sich als unumgänglich, so Höhn. Die Aufgabenerfüllung der Polizei und ihre Präsenz in der Fläche müssten sichergestellt werden. Die Linken hätten erhebliche Skepsis hinsichtlich des Gesetzentwurfs, würden der Überweisung in die Ausschüsse allerdings zustimmen.

Deutlich höherer Einstellungskorridor

Die Wachpolizei sei nicht die Antwort auf die Personalsorgen im Polizeivollzugsdienst, betonte Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), die sei nämlich der mehr als doppelt so hohe Einstellungskorridor von 700 Anwärtern im Jahr 2017. Dies sei eine deutliche Korrektur zu den Entscheidungen der Vorgängerregierung. Die Wachpolizei diene dazu, die Zeit bis zu den Mehreinstellungen zu überbrücken. Deren Befugnisse könnten nur beschränkt sein, weil die entsprechende Ausbildung fehle, so Striegel. Der Grünen-Abgeordnete begrüßte das Vorhaben, die Wachpolizistinnen und -polizisten bei entsprechender Eignung in die Ausbildung der Regelpolizei zu übernehmen.

Gute berufliche Perspektive

Die Schaffung einer Wachpolizei sei die Antwort auf aktuelle gesellschaftliche Herausforderungen, erklärte Chris Schulenburg (CDU). Die Landespolizei werde kurzfristig und zeitlich begrenzt mit zusätzlichem Personal (100 Bedienstete) ausgestattet. Die Dienstzeit ist auf zwei Jahre limitiert. Den Wachpolizistinnen und -polizisten werde eine gute berufliche Perspektive geboten.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf der Landesregierung in die Ausschüsse für Inneres und Sport (federführend) und für Finanzen (mitberatend) überwiesen.

Gesetzentwurf der Landesregierung (PDF)