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Plenarsitzung

Geldmittel über 2019 hinaus sicherstellen

Im Rahmen der Föderalismusreform wurden den Ländern zum 1. Januar 2007 die Aufgaben Hochschulbau, Bildungsplanung, Gemeindeverkehrsfinanzierung und Wohnraumförderung übertragen. Damit verbunden wurde den Ländern eine finanzielle Kompensation durch den Bund bis 31. Dezember 2019 zugesichert.

Danach werden die Länder jedoch die Gelder, die die Kompensationshilfe derzeit ausgleicht, nicht aufbringen können. Daher soll sich der Landtag beziehungsweise die Landesregierung auf Antrag der Koalition dafür aussprechen, die Kompensationsleistungen des Bundes auch nach 2019 fortzuführen. DIE LINKE brachte einen Alternativantrag ein, in dem die Erhöhung der sogenannten Entflechtungsgelder gefordert wurde.

Das Land Sachsen-Anhalt erhält im Zuge der Föderalismusreform jedes Jahr 135 Millionen Euro Kompensationsmittel vom Bund. Foto: Stefan Müller

Vorausschauend für Zahlungen einsetzen

Sachsen-Anhalt erhält eine Kompensationshilfe von 135 Millionen Euro, diese entsprechen in etwa 1,1 Prozent des jährlichen Landeshaushalts. 36 Millionen Euro werden davon in den Aus- und Neubau der Hochschulen gesteckt, 51 Millionen in die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden, 47 Millionen Euro in die Wohnraumförderung und 400 000 Euro in die Bildungsplanung.

Obwohl die Zweckbindung der Ausgleichszahlungen aufgehoben worden sei (sie müssen lediglich investiv eingesetzt werden), halte Sachsen-Anhalt an den Kernbereichen fest, so Dr. Falko Grube (SPD). Das Geld sei zwar bis 2019 sicher, aber die Koalition verfolge eine vorausschauende Politik, betonte Grube. So soll sich die Landesregierung zeitnah auf Bundesebene für eine Fortsetzung der Zahlungen nach 2019 einsetzen.

Lebensverhältnisse werden verbessert

Finanzminister André Schröder (CDU) könne die Intention des von der Koalition eingebrachten Antrags verstehen. So solle die geltende Verteilung der Entflechtungsmittel planbar festgeschrieben werden können. Der Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2017 und 2018 sehe in der Tat vor, die Entflechtungsmittel weiterhin ihren ursprünglichen Einsatzgebiete zuzuführen.

Die Wohn- und Lebensverhältnisse würden durch die Mittel verbessert, so Schröder. Für die Zeit nach 2019 werde sich die Landesregierung selbstverständlich dafür einsetzen, dass der Bund für eine auskömmliche Finanzierung der Länder in die Pflicht genommen werde. Frank Scheurell (CDU) warb für die durch den Antrag angestrebte Anschlussfinanzierung nach 2019 für die Kommunen, für den Straßenbau und die Bildung des Landes.

Zugewiesene Mittel erhöhen

Der Antrag enthalte in seiner Kürze das Wesentliche, was zum Thema zu sagen sei, erklärte Robert Farle (AfD) und begründete so die Zustimmung seiner Fraktion. Die Verhandlungen bereits jetzt aufzunehmen, sei ein vernünftiges Vorhaben. Zudem müsse man dafür agieren, die vom Bund zugewiesenen Mittel zu erhöhen. Wohin die Kompensationszahlungen letztendlich flössen, müsse im Finanzausschuss geklärt werden.

Entflechtungsgelder reichen so nicht aus

DIE LINKE habe ihren Alternativantrag eingereicht, weil man dem Antrag der Koalition so nicht zustimmen könne und nicht wolle, so Doreen Hildebrandt (DIE LINKE). Der Antrag sei zu unkonkret. Schon allein aufgrund der gestiegenen Kosten seien die Entflechtungszahlungen des Bundes nicht am Bedarf orientiert. Laut Antrag der Koalition solle jedoch alles so bleiben, wie es sei. Für die Planer in den Kommunen sei dies aber nicht genug, kritisierte Hildebrandt. Die Mittel sollten bedarfsgerecht erhöht werden; durch landesgesetzliche Regelungen solle darüber hinaus unter anderem im Rahmen der Gemeindeverkehrsfinanzierung eine gleichberechtigte Verteilung auf die Verkehrsträger erfolgen.

Auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge würden von den Ländern und Kommunen abgedeckt, sagte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Der Länderfinanzausgleich müsse folglich so aufgestellt werden, dass die auskömmliche Finanzierung der Länder gesichert sei. Eine besondere Herausforderung bei den Verhandlungen sei die Zeit nach 2019, räumte Lüddemann ein.

Im Anschluss an die Debatte wurde der Antrag der Koalition angenommen. Der Änderungsantrag der Linken hatte zuvor keine Mehrheit finden können.