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Plenarsitzung

Für jeden Geldbeutel die passende Wohnung

Knapp 1,6 Millionen Euro Fördergelder hat die Landesregierung in diesem Jahr bereits zur Modernisierung und Instandsetzung leerstehenden Wohnraums zur Verfügung gestellt. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Eisenreich (DIE LINKE) hervor.

Im April 2016 wurde die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Herrichtung leerstehenden Wohnraums“ im Ministerialblatt veröffentlicht und das Förderprogramm über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt angeschoben. Wie das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr mitteilte, sind seitdem 94 Förderanträge gestellt worden, 59 davon wurden bewilligt, die anderen sind noch in Bearbeitung (Stichtag: 30. Juni). Über die bereits bewilligten Anträge können 241 Wohnungen modernisiert werden. 

Bei der Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum werden bis zu 50% der Kosten vom Land gefördert, allerdings maximal 8 000 Euro. Der geförderte Wohnraum unterliegt jedoch einer Zweck- und Belegungsbindung. Das bedeutet, der Eigentümer darf die Wohnung über zehn Jahre nur an Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein vermieten. Laut Bauindustrieverband gebe es in Sachsen-Anhalt einen steigenden Bedarf an preiswerten Wohnungen.