Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

80 Millionen Euro extra für Kommunen

02. Jun. 2016

Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen das Finanzausgleichsgesetz (FAG) ändern. Die Zahlungen des Landes an die Kommunen sollen in diesem Jahr um zunächst 44 Millionen Euro angehoben werden. Eine Aufstockung auf den im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erhöhungsbetrag von 80 Millionen Euro soll im Laufe des Jahres erfolgen.

Die zusätzlichen Finanzmittel des Landes für die Kommunen sollen ihnen insbesondere auch dabei helfen, ihre Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsintegration erfüllen zu können. Foto: Frank Gärtner/fotolia.com

CDU: FAG muss einfacher werden 

Siegfried Borgwardt (CDU) zeigte sich zuversichtlich, dass im Jahresverlauf, die Sonderzuweisungen für die Kommunen auf die angepeilten 80 Millionen Euro aufgestockt werden könnten. Damit sei die Änderung des FAG ein echtes Sofortprogramm für die Kommunen. Davon abgesehen müsse das FAG zukünftig „einfacher, verständlicher und anreizvoller“ ausgestaltet werden. Borgwardt stellte in Aussicht, dass die FAG-Masse erstmals festgeschrieben werden soll und für das Jahr 2017 noch einmal um 182 Millionen Euro erhöht würde.

„Die Stärkung der Finanzkraft der Kommunen ist ein wirklich wichtiges Anliegen der Koalition“, sagte Finanzminister André Schröder (CDU). Mit dem Gesetzentwurf sollen sowohl die Ländervergleiche (Benchmarks) als auch der Tilgungsanteil nicht mehr angerechnet werden. Aus dem Mund eines Finanzministers etwas überraschend, erinnerte Schröder daran: „Geld ist nicht alles!“ Ebenso wichtig sei ihm eine verbesserte Kommunikation zwischen dem Finanzministerium und den Kommunen. Als wichtige Zukunftsaufgabe sieht er, den Finanzbedarf des Landes mit dem Finanzbedarf der Kommunen neu auszubalancieren. Dabei sei es wichtig, auf das richtige Schrittmaß für Land und Kommunen zu achten.

Linke: Landeshaushalt in Gesamtheit betrachten

Swen Knöchel (DIE LINKE) erklärte, das derzeitige FAG sei „strukturblind“, seine Kriterien seien in erster Linie Steuerkraft und Einwohner. Es gebe jedoch sehr unterschiedliche Regionen und Kommunen in Sachsen-Anhalt, mit unterschiedlichen Problemen. Diese könnten nicht alle über einen Kamm geschoren werden. Knöchel sprach sich dafür aus, den Landeshaushalt in seiner Gesamtheit zu betrachten, denn das Hauptproblem sei der Verteilmechanismus. Seine Fraktion werde den Gesetzentwurf dennoch nicht ablehnen, weil er im Endeffekt mehr Geld für die Kommunen bedeute.

SPD: Sofortzuweisungen sind nur erster Schritt

Vor fünf Jahren wurde der aufgabenbezogene Finanzausgleich als System eingeführt, damit sollte die Abhängigkeit von der Steuerschwankung etwas reduziert werden. Die Krux läge seitdem jedoch in der Bedarfsermittlung, erinnerte Silke Schindler (SPD). Dies soll jetzt noch einmal überdacht und korrigiert werden. Denn es gebe Kommunen, die übermäßig viele Steuereinnahmen hätten und andere, die nie einen Haushaltsausgleich vor Ort erreichen würden. Immerhin hätten 62 Prozent der Gemeinden keinen gültigen Haushalt, so Schindler. Die Sofortzuweisungen durch ein geändertes FAG seien ein erster Schritt, um die Kommunen zu entlasten.

AfD: Geld für Flüchtlingsintegration macht keinen Sinn

„Mehr Geld für die Kommunen ist erstmal gut, dafür ist auch die AfD“, sagte Jan Schmidt (AfD). Er kritisierte jedoch die Begründung des Gesetzentwurfs. Darin hieß es nämlich, dass die zusätzlichen Mittel auch dazu dienen sollen, „dass die Kommunen ihre Aufgaben im Bereich der Flüchtlingsintegration erfüllen können“. Schmidt argumentierte, dies mache keinen Sinn, da viel Asylbewerber das Land wieder verlassen  müssten. Das Geld sollte besser für andere Dinge ausgeben werden, zum Beispiel um Familien zu unterstützen. Daher lehne die AfD-Fraktion den Antrag ab.

Grüne: Sparen muss belohnt werden

Olaf Meister (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) legte dar, dass die FAG-Änderung neue Spielräume für die kommunale Selbstverwaltung bedeuteten. Denn sowohl die Ansätze des Landervergleichs (Benchmarks) als auch die Kürzung des Tilgungsanteils würden kassiert. Damit seien zwei wesentliche Kritikpunkte der Kommunen aufgegriffen worden, so Meister. Dies sei jedoch nur ein erster Schritt. Ab 2017 wolle die Kenia-Koalition den Kommunen weitere 182 Millionen Euro mehr zur Verfügung stellen. Noch in diesem Jahr müsse eine größere Novelle des FAG vorgelegt werden. Wichtiger Punkt darin sei: „Kommunen müssen von ihren eigenen Konsolidierungsbemühungen profitieren können.“

Die Finanzkraft des Landes bleibe weit hinter der Wirtschaftskraft zurück, sagte Eva Feußner (CDU). Dennoch benötigten die Kommunen genug Geld, um die ihnen auferlegten Aufgaben erfüllen zu können, denn sie seien die Keimzellen der Demokratie. Wenn sie nicht mehr handlungsfähig seien, würde dies radikalen Gruppierungen Tür und Tor öffnen. Daher wollten das Parlament und die Landesregierung die nötigen Voraussetzungen schaffen, um die finanzielle Lage der Kommunen zu verbessern. Dennoch solle am Grundsatz einer „sparsamen und sehr umsichtigen Haushaltspolitik“ festgehalten werden.

Der Gesetzentwurf wurde in den Ausschuss für Finanzen (federführend) und den Ausschuss für Inneres und Sport (mitberatend) überwiesen.