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Plenarsitzung

Von Bose wirbt für ein Transparenzgesetz

Anonym und kostenlos, ohne Probleme und Wartezeiten amtliche Informationen aus einem Landesinformationsregister abrufen – das ist der Wunsch von Dr. Harald von Bose, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt. Nachzulesen sind diese und andere konkrete Empfehlungen in seinem dritten Tätigkeitsbericht. Dieser wurde am Dienstag, 26. Mai 2015, an Landtagspräsident Detlef Gürth übergeben und umfasst den Zeitraum vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2014. 

Dr. Harald von Bose, Landesbeauftragter für Informationsfreiheit (r.) übergibt seinen III. Tätigkeitsbericht an Landtagspräsident Detlef Gürth (l.) Foto: Stefanie Böhme

Transparenzgesetz dringend notwendig

Zwar habe die Landesregierung beschlossen, das Landesportal zu einem Informationsregister auszubauen, im Vergleich zu anderen Bundesländern stehe sie hier aber noch am Anfang. Seiner Ansicht nach benötigt Sachsen-Anhalt dringend die Weiterentwicklung des Informationszugangsgesetzes (IZG LSA) zu einem Transparenzgesetz, die Einführung eines Transparenzregisters und die Zusammenlegung des allgemeinen Informationsfreiheits- mit dem Umweltinformationsgesetz. 

Zu einer modernen Verwaltung gehöre es als selbstverständliche Serviceleistung, dass amtliche Informationen für jedermann und unaufgefordert zugänglich gemacht werden. „Sachsen-Anhalt muss im Bereich Open-Data auf die Höhe der Zeit gebracht werden“, es gehe um nicht weniger als Teilhabe, Demokratieverwirklichung, Transparenz und Kontrolle, betonte der Landesbeauftragte für Informationsfreiheit.

Weiterhin erklärte von Bose, dass die Reform des IZG LSA von der Einführung der elektronischen Akte begleitet werden müsste. Ebenfalls wünschenswert wäre es, wenn das Recht auf gute Verwaltung und Zugang zu amtlichen Informationen in der sachsen-anhaltischen Verfassung verankert würden. Auf europäischer Ebene sei dies bereits geschehen, es wäre auch hierzulande „ein überzeugenderes Signal an die Menschen“. Landtagspräsident Detlef Gürth gab zu bedenken, dass dies auch zu Mehrkosten für die Kommunen und letztendlich das Land führen könnte. Es müsste genau geprüft werden, ob die Informationen dem Bürger mit einem Mausklick bereit gestellt werden könnten oder ob es vielleicht doch aufwendiger und damit kostenintensiver sei. 

Gebühren für Auskünfte deutlich senken

Darüber hinaus übter der Landesbeauftragte Kritik daran, dass der Verfassungsschutz noch immer von jeglicher Akteneinsicht durch den Bürger ausgenommen ist. Aus dem NSU-Skandal und den Enthüllungen schlussfolgert er: „Mehr Transparenz  beim Verfassungsschutz!“ Außerdem fordert von Bose, dass im Rahmen des Kostenrechts die Gebühren bürgerfreundlich gesenkt werden müssten. In Sachsen-Anhalt müssten die Bürger bei bestimmten Auskünften bis zu 2 000 Euro bezahlen, das sei im bundesweiten Vergleich sehr teuer. Sein Vorschlag: Auslagen grundsätzlich erst ab einer Höhe von 10 Euro erheben, die Höchstgebühr auf maximal 500 Euro festlegen und abgelehnte Anträge gänzlich kostenfrei halten.

Derzeit wird das IZG LSA von der Landesregierung evaluiert, einen Abschlussbericht gibt es jedoch noch nicht. Von Bose geht in seinem Tätigkeitsbericht davon aus, dass notwendige Reformen nicht mehr in dieser Legislaturperiode erfolgen werden.