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Plenarsitzung

Neue Besetzung der Landesmedienanstalt

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat acht weitere gesellschaftlich bedeutsame Organisationen für die Mitgliedschaft in der Versammlung der Landesmedienanstalt bestimmt. Die Amtszeit der derzeit tätigen Versammlung endet am 3. November 2015. Die Entscheidung für die nachstehenden Organisationen fiel einstimmig und fraktionsübergeifend: 

  • 1. Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.,
    (Landesverband Sachsen-Anhalt)
  • 2. Landesheimatbund Sachsen-Anhalt e. V.
  • 3. Der Paritätische Sachsen-Anhalt
  • 4. Deutscher Mieterbund Sachsen-Anhalt e. V.
  • 5. Industrie- und Handelskammer Magdeburg
  • 6. Tourismusverband Sachsen-Anhalt e. V.
  • 7. Landesseniorenvertretung Sachsen-Anhalt e. V.
  • 8. Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) e. V. 

Die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA) ist die allein zuständige Behörde für die Zulassung, Lizenzierung und Beaufsichtigung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Da die MSA, wie auch der Rundfunk selbst, staatsfern ist, wird sie nicht wie andere Behörden aus Steuergeldern, sondern aus einem zweiprozentigen Anteil des in Sachsen-Anhalt anfallenden Rundfunkbeitrags finanziert. Derzeit liegt der Jahresetat der Anstalt bei etwa 4,8 Millionen Euro. 

Weitere Infos auf: www.msa-online.de