Cookies helfen uns bei der Weiterentwicklung und Bereitstellung der Webseite. Durch die Bestätigung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Cookies gesetzt werden.

Plenarsitzung

„Ohne Gerichte sind alle Rechte tot“

Sie werden für sieben Jahre gewählt, ihr Arbeitsplatz ist in Dessau und wenn man nichts von ihnen hört, ist das ein gutes Zeichen. Gemeint sind die Landesverfassungsrichter von Sachsen-Anhalt. Melden sie sich zu Wort, gibt es einen triftigen Grund, wie zuletzt bei ihrem Urteil zum neuen Polizeigesetz. Die obersten Richter hatten das Gesetz in Teilen für nicht verfassungskonform erklärt und Nachbesserungen bis Ende 2015 eingefordert.

Am 14. November hat der Landtag die Verfassungshüter/innen und deren Stellvertreter/innen neu gewählt. Präsident des Landesverfassungsgerichts ist auch in den nächsten sieben Jahren Winfried Schubert. Im Interview lobt er seine Kollegen und wagt einen Blick auf die ersten Themen der nächsten Wahlperiode.

Der neue Präsident des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt, Winfried Schubert, kurz nach der Wiederwahl im Landtag. Foto: Stefanie Böhme

Redaktion: Viele Bürger werden sich sicher fragen, wenn sie die Schlagzeile „Neue Landesverfassungsrichter gewählt“ lesen, was machen die überhaupt?

Winfried Schubert: Die Verfassung ist die Grundlage unseres ganzen Landes Sachsen-Anhalt. Dazu gehört auch, dass die darin enthaltenen Freiheits-, Gleichheits- und institutionellen Rechte gegebenenfalls von einem Gericht überprüft werden können. Es gibt einen schönen Satz vom Theologen Prof. Richard Schröder: „Ohne Gerichte sind alle Rechte tot.“ Das heißt, es kann auf dem Papier sehr viel Schönes stehen, aber man muss es auch umsetzen und man muss kontrollieren können, dass es umgesetzt wird. Genau dies ist der Zweck des Landesverfassungsgerichts.

Es wurden drei neue Richter und ein neuer Stellvertreter berufen. Inwiefern ändert die neue Zusammensetzung die Arbeitsweise?

In den letzten sieben Jahren haben wir echtes Teamgefühl entwickelt, vor allem weil wir viel Arbeit mit den kommunalen Verfassungsbeschwerden hatten. Wir mussten uns die Arbeit teilen und uns aufeinander verlassen können. Das hat uns sieben Richter/innen und Vertreter/innen – die häufiger eingesetzt wurden als je zuvor – sehr miteinander vertraut gemacht. Und ich bin mir sicher, dass diese Arbeitsatmosphäre auch bestehen bleiben wird.

Zum Lobe der Mannschaft möchte ich an dieser Stelle auch einmal sagen, dass wirklich auf höchstem Niveau und politisch neutral argumentiert wird. Es ist immer gelungen, sachlich zu argumentieren, nicht persönlich zu werden und die Interessen unseres Landes im Blick zu haben. Und ich bin ganz zuversichtlich, dass das genauso bleiben wird.

Können Sie schon abschätzen, was die nächsten großen Themen sind, mit denen Sie sich beschäftigen werden?

Sicherlich wird uns als ein erstes Thema das Kinderförderungsgesetz beschäftigen, da wir dieses Verfahren aus Zeitgründen in der letzten Periode nicht mehr beenden konnten. Außerdem denke ich, dass das Finanzausgleichsgesetz zwischen Land und Kommunen sicher ein Thema werden wird. Ich gehe mal davon aus, dass keine neue Gliederung von Kommunen oder Landkreisen erfolgen wird, sodass wir nicht mehr diese Massenverfahren haben werden. Aber die finanzielle Unterstützung der Kommunen ist sicher ein ständiges Thema, gerade in Zeiten knapper finanzieller Mittel.