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Plenarsitzung

Kulturelle Vielfalt in den Medien

Interkulturelle Kompetenz und die Stärkung der kulturellen Vielfalt sind nach Meinung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch Aufgabe des öffentlich-rechtliche Rundfunks. Aus diesem Grund soll die Landesregierung auf Basis eines Antrags im Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) auf eine Integrationsoffensive hinwirken. Ziel soll die Berufung eines Integrationsbeauftragten im Sender sein, der sich für die Interessen der Beschäftigten mit Migrationshintergrund und für derlei Themen im Programm starkmacht.

Medienpräsenz für Menschen mit Migrationshintergrund

Die moderne Integrations- und Einwanderungssituation sei in den Medien angekommen, aber noch viel zu wenig im Mitteldeutschen Rundfunk, erklärte Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Es bedürfe der Bereitschaft zur Veränderung, des Signals in Richtung einer interkulturellen medialen Integration. Deutschland und auch Sachsen-Anhalt sei ein Einwanderungsland, konstatierte Herbst. Diese Erkenntnis habe sich sehr spät durchgesetzt, viele Jahre habe man bei der Umsetzung von Integrationsmaßnahmen verloren. Jeder Fünfte in Deutschland habe einen Migrationshintergrund – diese Präsenz müsse sich auch stärker in den Medien widerspiegeln, sagte Herbst. Insbesondere der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei gesetzlich zu einer vielschichtigen Berichterstattung (kulturell, ethnisch) verpflichtet.

Die Medien bildeten die Plattform für eine öffentliche Diskussion, daher müssten sich auch alle Menschen in ihnen wiederfinden können. Dazu gehöre aber auch, dass sie sich unter den Medienschaffenden wiederfänden. Noch fehle den Medien oft die interkulturelle Kompetenz, dabei würden deutschsprachige Medien verstärkt von Menschen mit Migrationshintergrund (gerade durch die jungen Generationen) genutzt. In der Medienproduktion, bei den Medieninhalten und bei der Mediennutzung sei die Einwanderungssituation zu berücksichtigen. Menschen mit ausländischen Wurzeln zahlten Rundfunkgebühren, deswegen hätten sich auch das Recht, entsprechend berücksichtig zu werden, erklärte der Grünen-Abgeordnete. Die Grünen drängen daher auf die Einsetzung eines Integrationsbeauftragten beim MDR. Auch im MDR-Rundfunkrat seien Menschen mit Migrationshintergrund zu berücksichtigen.

Gebot der Staatsferne beachten

Die Absichten des Antrags der Grünen verstehe er sehr wohl, aber es gebe weder Ressentiments noch reißerischen Journalismus beim MDR zu Lasten von Menschen mit Migrationshintergrund, erklärte Staatsminister Rainer Robra. Der Ausbau der interkulturellen Kompetenz sei laut MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille eine wichtige Aufgabe, so Robra. Einige Punkte des Antrags der Grünen könnten aufgrund der Wahrung der  Unabhängigkeit des Rundfunkrats (Gebot der Staatsferne) nicht umgesetzt werden. Die Situation des MDRs sei mit der des Westdeutschen Rundfunks (WDR) nicht zu vergleichen, bei Letzterem sei die Implementierung entsprechender Inhalte aufgrund des lange gewachsenen Bevölkerungsanteils an Migrantinnen und Migranten (und den Folgegenerationen) weiter fortgeschritten. Beim MDR wüchsen diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst heran, sie sollten bestenfalls auch aus den mitteldeutschen Ländern kommen.

Keine Aufstockung des Rundfunkrats nötig

„Der MDR-Staatsvertrag gehört auf den Prüfstand“, konstatierte Thomas Felke (SPD). Man müsse hinterfragen, ob die Vielfalt einer sich ändernden Gesellschaft noch widergespiegelt werde. Hierfür sei aber keine Aufstockung des Rundfunkrats nötig, stattdessen sollte man darüber nachdenken, auf die drei Vertreter der Landesregierung zu verzichten. Felke sprach sich dagegen aus, einen festen Platz im Rundfunkrat für einen Vertreter für Menschen mit Migrationshintergrund einzuräumen. Dies sei in der sich verändernden Gesellschaft eher kontraproduktiv. Stattdessen sollten die Institutionen, die die Vertreter im Rundfunkrat stellen, auch Menschen mit Migrationshintergrund entsenden.

Für einen festen Vertreter

Beim Antrag der Grünen handelt es sich grundsätzlich um ein Anliegen, das die Linken ausdrücklich begrüßten, versicherte Stefan Gebhardt (DIE LINKE). Sie zögen allerdings ähnliche Konsequenzen, wie sie von Staatsminister Rainer Robra vorgetragen worden seien: Die Punkte 3 und 6 seien rechtlich nicht umsetzbar, da sie dem Prinzip der Staatsferne widersprächen. Auch Gebhardt schätzte die Situation des WDRs ganz anders ein als die vom MDR. Im Sendegebiet des MDRs müsse man beispielsweise auch die Interessen von Sorbinnen und Sorben im mitteldeutschen Raum berücksichtigen. Im Gegensatz zur SPD sprechen sich die Linken für einen festen Vertreter für Menschen mit Migrationshintergrund im MDR-Rundfunkrat aus.

Integration wichtiges Thema

Durch einen Landtagsbeschluss im Mai dieses Jahres soll die Landesregierung spätestens im Oktober 2014 berichten, welche Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bezüglich des ZDF-Staatsvertrags auf den Rundfunkstaatsvertrag des MDRs hat, erinnerte Markus Kurze (CDU). Der Landesregierung sei das Thema Integration ein wichtiges Anliegen, versicherte Kurze, nicht zuletzt aus diesem Grund sei von ihr eigens eine Integrationsbeauftragte eingesetzt worden. Im Mai hätten sich auch die Grünen gegen die politische Einflussnahme im Rundfunk ausgesprochen, so der CDU-Politiker, der nun vorgelegte Antrag widerspreche dieser Grundhaltung. Der MDR brauche in Sachen Integration keinen Nachhilfeunterricht aus den mitteldeutschen Landtagen.

Der Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.