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Plenarsitzung

Gesetzesdebatten im Mai-Plenum

Zuständigkeiten im Gewerberecht

Die Landesregierung wollte verschiedene Bereiche des Gewerberechts novellieren und legte deshalb im März 2014 einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Hintergrund sind die am 1. August 2014 in Kraft tretenden Änderungen der Gewerbeordnung aufgrund des Gesetzes zur Förderung und Regulierung einer Honorarabrechnung über Finanzinstrumente (beispielsweise honorargestützte Anlageberatung). Die neuen Regelungen sehen unter anderem vor, den Landkreisen und kreisfreien Städten die Erlaubniserteilung zur Gewerbeausübung eines Honorar-Finanzanlagenberaters zu überantworten. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hatte eine Beschlussempfehlung erarbeitet, die einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs vorsah. Im Anschluss an die Zweite Beratung (ohne Debatte) wurde der Gesetzentwurf angenommen. So kann das Gesetz wie geplant am 1. August 2014 in Kraft treten.

Anerkennung beruflicher Qualifikationen

Die Landesregierung brachte im Juli 2013 den Entwurf eines Gesetzes über die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen im Land Sachsen-Anhalt in den Landtag ein. Dieses Gesetz soll der besseren Nutzung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt dienen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll so leichter eine qualifikationsnahe Beschäftigung ermöglicht werden. Der Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft erarbeitete eine Beschlussempfehlung, die die Annahme des Gesetzentwurfs nahelegte. Im Anschluss an die Debatte wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition (Enthaltung bei Grünen und Linken) angenommen. Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes vom 13. Juli 1994 außer Kraft.

Änderung des Mediengesetzes

Die Landesregierung möchte das Mediengesetz des Landes ändern und legt aus diesem Grund einen entsprechenden Gesetzentwurf vor. Der Änderungsbedarf ergibt sich aus der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes aus dem Jahr 2012 (bezüglich terrestrischer Übertragungskapazitäten). Hintergrund sind zudem Änderungen bei der analog-terrestrischen beziehungsweise digital-terrestrischen Übertragungstechnik. Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde nach der Ersten Beratung in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen.

Bestattungsgesetz auf den Prüfstand gestellt

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzt sich für eine Anpassung des Bestattungsrechts in Sachsen-Anhalt ein. Vornehmlich geht es um die Wahrung von Bestattungsritualen israelitischer beziehungsweise muslimischer Religionsgemeinschaften, bei denen Erdbestattungen auch ohne Sarg (dafür im Grabtuch) vorgenommen werden. Passend zum Thema brachten die Grünen auch einen Entschließungsantrag in den Landtag ein. Auch die Linken wollen das Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt reformieren. Hintergrund sind unter anderem die zunehmende Säkularisierung der Gesellschaft, die Anerkennung vielfältiger Religionen, die steigende Zahl von Verstorbenen ohne Angehörige und das Verlangen nach einem hohen Grad an Sicherheit bei der Feststellung der Todesursache.

Der Gesetzentwurf und der Entschließungsantrag der Grünen sowie der Antrag der Linken wurden im Anschluss an die Debatte in den Ausschuss für Arbeit und Soziales (federführend) sowie in die Ausschüsse für Inneres und Sport sowie für Recht, Verfassung und Gleichstellung (mitberatend) überwiesen.