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Plenarsitzung

Finanzausgleichsgesetz wurde beschlossen

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes beschlossen

Seit Mitte September hat der Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) zwischen Land und Kommunen für Unmut in Sachsen-Anhalt gesorgt. Das Gesetz regelt, wie viel Geld Kommunen und Gemeinden in den nächsten zwei Jahren vom Land bekommen. Der erste Gesetzentwurf sah vor, dass die Kommunen im nächsten Jahr rund 1,48 Milliarden Euro erhalten. 

In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Finanzen sprachen sich alle anwesenden Oberbürgermeister und Bürgermeister gegen weitere Kürzungen im Zuge des neuen Finanzausgleichsgesetzes aus. Bei weiteren Kürzungen könnten viele Kommunen die ihnen übertragenen Aufgaben nicht mehr vollständig erfüllen, so der Tenor der Kommunalpolitiker.

Artikel über die Anhörung im Ausschuss für Finanzen

Der Ausschuss für Finanzen hat dem Landtag nun eine Neufassung des Gesetzentwurfes mit einigen Änderungen vorgelegt. Demnach wurden die Kürzungen um etwa 10 Millionen Euro zurückgenommen. Insgesamt erhalten die Kommunen 2015 rund 1,49 Milliarden Euro vom Land. Mit den Stimmen von CDU und SPD (eine Gegenstimme und zwei Enthaltungen aus den Reihen der CDU) wurde der geänderte Gesetzentwurf angenommen. Das Gesetz ist damit beschlossen. Die Abgeordneten der Fraktionen von DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnten den Gesetzentwurf ab.

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen mit geändertem Gesetzentwurf

Änderung der kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften

Das Gesetz zur Änderung der kommunalabgabenrechtlichen Vorschriften soll unter anderem die Verjährungsfristen bei den Kommunalabgaben neu regeln, will zukünftig Spielraum für Gebührensenkungen auch beim Trinkwasser ermöglichen und im Abwasserbereich diesen Spielraum erweitern. Außerdem wurde das Gesetz in vielen Punkten an bundesrechtliche Vorschriften angepasst. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Kommunalabgabengesetz im vergangenen Jahr, das auch den Gesetzgeber in Sachsen-Anhalt zum Handeln zwang.  

Nach der Ersten Beratung im Landtag Mitte September war der Gesetzentwurf federführend in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden. In einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses hatten betroffene Verbände und Interessengemeinschaften Gelegenheit, ihre Standpunkte zum Gesetzentwurf vorzutragen, auf Probleme hinzuweisen und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten.

Artikel zur öffentlichen Anhörung zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften

Nun hat der Ausschuss für Inneres und Sport dem Landtag eine geänderte Beschlussempfehlung für die Gesetzesänderung vorgelegt. Unter anderem soll die Möglichkeit der degressiven Gebührenbemessung nicht nur für Trinkwasser und Abwasser, sondern auch für die Abfallversorgung gelten. Der Beschlussempfehlung wurde bei namentlicher Abstimmung mit einem Ergebnis von 49 Ja- und 33 Nein-Stimmen gefolgt. Das Gesetz ist damit beschlossen. 

Beschlussempfehlung mit geändertem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalabgabenrechtlicher Vorschriften

Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag, den Gesetzentwurf zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag anzunehmen. Im September wurde erstmals über den Gesetzentwurf beraten, der den Rundfunkstaatsvertrag in Landesrecht umsetzt. Im Ursprungsgesetz ist unter anderem verzeichnet, dass die Höhe des Rundfunkbeitrags pro Haushalt auf 17,50 Euro festgesetzt wird. Aufgrund von Überschusseinnahmen können die Gebühren reduziert werden.

Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Gesetz  zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Die Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmten für die Beschlussempfehlung, DIE LINKE stimmte dagegen. Das Gesetz ist damit beschlossen.

Der Landtag hat das Gesetz zum Sechzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen. Foto: berggeist007/pixelio.de