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Plenarsitzung

Beratungsangebote neu strukturiert

Ziel des im Mai von CDU und SPD eingebrachten Gesetzentwurfs ist eine verbindliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Beratungsstellen im Sinne einer integrierten psychosozialen Beratung in Anlehnung an das Konzept der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus soll eine Einbindung der Beratungsangebote in die kommunale Sozial- und Jugendhilfeplanung erreicht werden. Im Ausschuss für Arbeit und Soziales war eine Beschlussempfehlung aufgesetzt worden, die die Annahme des Gesetzentwurfes mit einigen Änderungen vorsah. Peter Rotter (CDU) skizzierte die Entwicklung des Gesetzes während der Berichterstattung aus dem Ausschuss nach. Die Grünen und die Linken brachten zur Zweiten Beratung noch Änderungsantrage ein, in dem sie sich unter anderem für eine differenziertere Berechnung und eine Dynamisierung der festgeschriebenen Mittel aussprachen.

Verteilung der Jugendpauschale gerechter

Die Zuweisungen (Jugendpauschale) erfolgen auf Basis des Verhältnisses des Bevölkerungsanteils der im Gebiet des Landkreises oder der kreisfreien Stadt lebenden Kinder und Jugendlichen im Alter zwischen zehn und unter 27 Jahren. Laut Gesetz ist der Stichtag für die Ermittlung der Höhe der Zuweisung je Landkreis oder kreisfreier Stadt jeweils die veröffentlichte Erhebung des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt über die Einwohnerzahlen zum 31. Dezember des vorvergangenen Jahres. Der jetzige Verteilungsschlüssel benachteiligt die kreisfreien Städte bei der bisherigen Jugendpauschale; diese bisher wenig wahrgenommene Ungerechtigkeit werde durch die Novellierung des Gesetzes nun abgestellt, lobte Sozialminister Norbert Bischoff. Die von den Grünen geforderte Berücksichtigung eines Flächenfaktors bei der Verteilung der Jugendpauschale hält der Minister indes für nicht notwendig. Gerade am Beispiel der beim Thema Demographie oft zitierten beiden Altmarkkreise zeige sich, dass sie auch in 2016 Landesmittel in fast unveränderter Höhe erhalten. Denn der Anteil der Zehn- bis unter 27-Jährigen läge hier deutlich über dem Landesdurchschnitt.

„Wege verkürzen, nicht verlängern“

Für Sabine Dirlich (DIE LINKE) stellt das Gesetz nur bedingt einen Erfolg dar. Zu viele und zu wichtige Forderungen der Träger und Verbände seien nicht berücksichtigt worden. Somit werde erst in einigen Jahren klar sein, ob das Gesetz die beabsichtigten Ziele auch habe umsetzen können. Die Linken brachten zur Zweiten Beratung noch einen Änderungsantrag ein. Sie sprachen sich darin für die Aufnahme von Tarifsteigerungen und die Aufnahme von Familienzentren und Verbänden in den Regelungsrahmen des Gesetzes aus. Auch für diese Einrichtungen sollte so mehr Bestands- und Planungssicherheit geschaffen werden. Darüber hinaus sollte die Verteilung der Mittel der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramm zu zehn Prozent über einen Flächenfaktor stattfinden, 90 Prozent über den Bevölkerungsanteil junger Menschen zwischen zehn und unter 27 Jahren. Dirlich wies darauf hin, dass es aufgrund des nun geltenden Verteilungsschlüssels in einigen Landkreisen zu 40000 bis 50000 Euro Einbußen kommen werde. Dies könne dazu führen, dass Einrichtungen geschlossen werden müssten. „Aber wir wollen die Wege verkürzen und nicht verlängern“, so Dirlich.

„Gesetz, das Sicherheit bringt“

Dr. Verena Späthe (SPD) lobte, dass mit der Gesetzesnovellierung eine Perspektive geschaffen worden sei, die Unsicherheiten der Finanzierung im Jugendbereich abbauen werde, weil die zugewiesenen Mittel nicht mehr jährlich in Frage stünden. Demnach handelt es sich um „ein Gesetz, das Sicherheit bringt“. Die SPD-Politikerin wies den Inhalt einer Pressemitteilung der Linken zurück, in der es hieß, dass CDU und SPD aufgrund der veränderten Verteilung von Mitteln „sehenden Auges die Rahmenbedingungen für die Jugendarbeit im ländlichen Raum“ verschlechterten. Die Mittelverteilung durch das Land sei über die Jahre erheblich gewachsen. Nicht weniger als 7,391 Millionen Euro würden investiert, „eine Menge Geld, die jetzt gesetzlich verankert wird“, so Späthe. Hinzu kämen weitere Zuschüsse an Träger der freien Jugendarbeit und andere Jugendprojekte.

„Implementierte Kürzung“

Nun komme ein Prozess zum Ende, der seit 2006 von den Schultern der Zivilgesellschaft getragen worden sei, erklärte Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Was jedoch als Beendigung des langwierigen Prozesses vorliege, sei in seiner Gesamtheit nicht angemessen. Für die im Gesetz Berücksichtigten sei es ein Erfolg, räumte Lüddemann ein, denn es seien einige Qualitätsstandards hergestellt worden. Aber es gebe noch viele offene Fragen. Die Grünen kritisieren beispielsweise, dass die im Gesetz notierte Landesförderung auf der Zuschusshöhe des Jahres 2003 eingefroren werde. Wenn es aber keine Dynamisierung gebe und keine Tarifentwicklungen eingehalten würden, handele es sich schlichtweg um eine „implementierte Kürzung“. Neben den Linken setzten sich auch die Grünen in einem Änderungsantrag dafür ein, den Verteilungsschlüssel in der Jugendpauschale leicht zu verändern. Zehn Prozent sollen entsprechend dem prozentualen Anteil der Fläche der Landkreise und kreisfreien Städte an der Gesamtfläche des Landes berechnet werden. Lüddemann kritisierte, dass das Gesetz „zu schnell durchgepeitscht“ wurde. Daher sei es gut, dass es zumindest zu einer Evaluation nach drei Jahren komme. Die Grünen-Angeordnete zeigte sich davon überzeugt, dass nach spätestens drei Jahren noch einmal neu über die Verteilung der Gelder zu reden sein wird.

Keine absolute Gerechtigkeit möglich

Mit dem novellierten Gesetz werde Klarheit in der sozialen Infrastruktur vor Ort geschaffen, erklärte Eduard Jantos (CDU). Es werde eine verbindliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Beratungsstellen erreicht, sodass Menschen, die psychosozialer Hilfe bedürfen, schnell und niederschwellig beraten werden könnten. Die Jugendpauschale und das Fachkräfteprogramm werden zusammengeführt; die örtlichen Träger müssen sich nun für beide früher getrennten Förderanträge mit 30 Prozent beteiligen. Eine absolute Gerechtigkeit bei der Mittelzuteilung könne durch welche Berechnung auch immer nicht erreicht werden, erklärte Jantos mit Hinblick auf die Änderungsanträge von Linken und Grünen.

Im Anschluss an die Zweite Beratung wurden zunächst die beiden Änderungsanträge der Linken und Grünen durch die Stimmen der Koalition abgelehnt. Der Gesetzentwurf von CDU und SPD wurde anschließend mit den Stimmen der Koalition angenommen. Die Grünen enthielten sich, die Linken stimmten zum Teil dagegen, zum Teil gab es Enthaltung. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Dessen Umsetzung soll nach drei Jahren evaluiert werden.