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Plenarsitzung

Abschiebungshaft auf dem Prüfstand

Die Fraktion DIE LINKE stellte im Februar 2014 die Abschiebungshaft auf den Prüfstand. Für sie ist diese Maßnahme ein nicht sachgerechtes und menschenunwürdiges Instrument, um eine bestehende Ausreisepflicht von Menschen durchzusetzen. Menschen ohne Aufenthaltserlaubnis seien keine Straftäter und somit auch nicht als solche zu behandeln, lautet es im Antragstext der Linken. Die Landesregierung sollte laut Antrag aufgefordert werden, sich auf Bundesebene für die Abschaffung der Abschiebungshaft einzusetzen. Der Ausschuss für Inneres und Sport legte nun eine Beschlussempfehlung mit geändertem Antragstext vorgelegt.

Als letztes Mittel einzusetzen

Die Abschiebungshaft sei immer als letztes Mittel einzusetzen und entspreche dem geltenden Recht, erklärte Innenminister Holger Stahlknecht. Sie komme nur zum Einsatz, wenn es kein anderes milderes Mittel mehr gebe und wenn sich Betroffene einer freiwilligen Ausreise entziehen oder zu entziehen drohen. Dabei sei darauf zu achten, die mentalen Belastungen der Betroffenen durch die Abschiebungshaft möglichst gering gehalten. Dafür werde seit 1995 auch eine psychosoziale Betreuung gewährleistet. Auch in Zukunft werde man besonderes Augenmerk auf den Vollzug der Abschiebehaft richten, um den Anforderungen gerecht zu werden, so Stahlknecht.

Abschiebungshaft wird abgelehnt

Die Linken lehnen, so Henriette Quade (DIE LINKE) den Freiheitsentzug zur Durchsetzung einer Verwaltungsentscheidung als Instrument staatlichen Handelns – sprich die Abschiebungshaft – ab. Es handle sich hierbei um eine ungerechtfertigte Maßnahme. Oftmals würden die einzelnen Fälle und damit die Schicksale der Betroffenen nicht genau geprüft.

Handlungsspielräume prüfen

In Sachsen-Anhalt gebe es keine speziellen Einrichtungen für von Abschiebung betroffene Ausländer, daher werden sie im Bedarfsfall einer Abschiebungshaft in Justizvollzugsanstalten untergebracht, erklärte Jens Kolze (CDU). Das Vorgehen entspreche jedoch den rechtsstaatlichen und humanitären Ansprüchen. In der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport heißt es, dass die Landesregierung im Rahmen des ihr zustehenden Gestaltungs- und Handlungsspielraums im Zusammenhang mit der Abschiebungshaft prüfen soll, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Abschiebehäftlingen realisiert werden könnten und welche Möglichkeiten vorhanden seien, um die Abschiebungshaft gegebenenfalls auch im Verbund mit anderen Bundesländern in Einrichtungen außerhalb des Justizvollzuges zu realisieren. Die von den Linken geforderte Abschaffung der Abschiebungshaft hält Kolze indes für „weltfremd und falsch“.

Ablehnung bei den Grünen

Die Grünen lehnten die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport ebenso wie die Linken ab. Sie entspreche in keiner Weise der Intention des Antrags der Linken, erklärte Sören Herbst (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN). Im Gegenteil, die Beschlussempfehlung manifestiere diese Maßnahme noch, so Herbst. Menschen würden ohne Urteil und ohne richterlichen Beschluss in Haft genommen, dies sei unverhältnismäßig, teuer und mache krank. Der Europäische Gerichtshof beschäftige sich derzeit mit dem Thema, die Linken hätten, so Herbst, eine Aussetzung der Abschiebungshaft in Sachsen-Anhalt erreichen wollen. Dies konnte allerdings gegen die Stimmen der Koalition nicht durchgesetzt werden.

Enge rechtliche Grenzen

Die Abschiebungshaft werde im Rahmen sehr enger rechtlicher Grenzen durchgesetzt, erklärte Silke Schindler (SPD). Es sei jedoch keineswegs so, dass eine Abschiebungshaft gänzlich ohne richterliche Entscheidung vollzogen werde, tatsächlich werde eine richterliche Anordnung eingeholt. Schindler versicherte, dass für jeden Einzelfall die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und umgesetzt würden und werden müssen. Die Umstände für die Abschiebungshaft in Sachsen-Anhalt würden durch den Beschluss des Antrags noch einmal geprüft.

Im Anschluss an die Debatte wurde die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport mit den Stimmen der Koalition angenommen.