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Plenarsitzung

332 Mal Einspruch mit einer Petition erhoben

Das durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt verbürgte Petitionsrecht garantiert den freien Zugang zur Landesvolksvertretung. Bürgerinnen und Bürgern wird die Möglichkeit eröffnet, außerhalb des gerichtlichen Rechtsschutzes ohne Kostenrisiko, Formalismus und Fristenbindung sowie ohne das Erfordernis einer eigenen Beschwer Interessen und Rechte mit dem Ziel der Beseitigung tatsächlicher oder vermeintlicher Beeinträchtigungen, Mängel oder Ungerechtigkeiten geltend zu machen. Mit dem Petitionsrecht ist die Möglichkeit eröffnet, auch außerhalb förmlicher Rechtsbehelfe und ungeachtet verfahrensrechtlicher Vorgaben Sorgen, Interessen und Anliegen mit dem Anspruch auf sachliche Befassung zur Sprache bringen zu können, ohne Nachteile irgendwelcher Art befürchten zu müssen.

Der Ausschuss für Petitionen während einer seiner Sitzungen. Foto: Jens Schlüter

Das Grundrecht auf Petitionen steht nach der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt jeder natürlichen Person und jeder inländischen juristischen Person des Privatrechts zu. Es gibt sowohl Petitionen von Einzelpersonen als auch Massenpetitionen. In diesem Zusammenhang wird zwischen Bitten und Beschwerden unterschieden: Bitten sind Forderungen und Vorschläge für ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen. Hierzu gehören insbesondere Vorschläge zur Gesetzgebung. Beschwerden sind Beanstandungen, die sich gegen ein Handeln oder Unterlassen von staatlichen Organen, Behörden oder sonstigen Einrichtungen wenden, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Petitionen in 14 Sachgebieten

Im Zeitraum vom 1. Juni 2013 bis zum 31. Mai 2014, der zwei halbjährliche Berichte des Petitionsausschusses ausmacht, wurden insgesamt 332 Petitionen im Landtag eingereicht. 71 davon – und damit Spitzenreiter – wurden dem Ressort Inneres zugeordnet, gefolgt von den Bereichen Justiz (49), Gesundheit und Soziales (45) sowie Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr (43). Im gleichen Zeitraum wurden 396 Petitionen abschließend vom Ausschuss behandelt. Die Spitzenpositionen waren annähernd gleich besetzt: Inneres (84), Gesundheit und Soziales (57), Justiz (56) und Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr (48). Eingegangene/Erledigte Petitionen wurden darüber hinaus den Ressorts Arbeit (17/21), Bildung und Verkehr (39/33), Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (5/9), Finanzen (13/21), Landtag (1/2), Medien (19/25), Raumordnung (0/0), Umwelt (21/25), Wirtschaft (3/5) sowie Wissenschaft (6/7) zugeordnet. Schwerpunktthemen im genannten Zeitraum waren die Bewilligung von Altersteilzeit, Beschwerden über den Strafvollzug in den JVAs Halle und Burg, der Rundfunkbeitrag und diverse Unstimmigkeiten bei Baugenehmigungen.

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