Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Es ist eine Frage an Minister Schulze.

(Die Rednerin lacht)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger: 

Was gibt es zu lachen?

(Lachen im ganzen Hause)


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Für wann plant die Landesregierung einen Kabinettsbeschluss zu einem Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz?

(Unruhe)


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Sie können sie fragen.


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Frau Frederking, ich habe ein Wort nicht ganz verstanden. Meinen Sie, ob oder wann wir das planen?


Dorothea Frederking (GRÜNE):

Zu wann wollen Sie einen Kabinettbeschluss herbeiführen? Wann soll das passieren?


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Das Agrarstrukturgesetz steht in einem Passus im Koalitionsvertrag. Ich kann mich an den Satz noch sehr gut erinnern, den wir als Koalition dort aufgenommen haben. Wir wollen die Diskussion zum Agrarstrukturgesetz in dieser Legislaturperiode beenden. Es ist meiner Vorgängerin Frau Ministerin Dalbert nicht gelungen, ein entsprechendes Gesetz umzusetzen, und auch davor Minister Aeikens ist es nicht gelungen. Wir haben uns jetzt vorgenommen, das im Rahmen dessen, was möglich ist, umzusetzen.

Sie wissen sehr gut, dass es einzelne Themen gibt, bspw. das Thema Share Deals, die sehr komplex sind und die nicht so einfach zu behandeln sind; auch deshalb nicht, weil es am Ende eine Rechtssicherheit geben muss. Es ist also nicht so, dass wir politisch Dinge nicht wollen, sondern es ist so - das ist mir als zuständigem Fachminister sehr wichtig  , dass, wenn wir Gesetze auf den Weg bringen und auch umsetzten wollen und es nach mehr als zehn Jahren endlich eine Lösung geben soll, das Gesetz rechtssicher ist und nicht am Ende beklagt werden kann.

Deswegen haben wir uns zwei Ebenen vorgenommen; zum einen die Ebene, die, denke ich, jetzt auch so weit vorangegangen ist, dass wir sie schon zum Teil im Ausschuss diskutiert haben, die Inhalte des Agrarstrukturgesetzes betrifft, die wir regeln wollen, und dann wollen wir im zweiten Schritt diese Inhalte auch mit Leben erfüllen.

Ich komme jetzt konkret auf Ihre Frage zurück. Es ist nicht so, dass wir uns als Landesregierung, vor allen Dingen aber nicht als Ausschuss vornehmen können, wir wollen das innerhalb einer gewissen Zeit machen und diese festlegen. Vielmehr wollen wir das auch mit den Verbänden diskutieren, was ich im Übrigen regelmäßig mache, wenn ich auf den Verbandstagungen bin. Diese sind sehr unterschiedlich unterwegs. Wenn ich mit dem Bauernverband rede, dann höre ich eine ganz andere Aussage zum Agrarstrukturgesetz als vom Bauernbund, um einmal zwei zu nennen. Das wissen Sie, weil auch Sie oft auf diesen Veranstaltungen sind. Deshalb ist es im Moment nicht möglich, ein konkretes Datum zu nennen.

Es ist aber wichtig - ich denke, daran sollten wir uns orientieren  , dass wir es uns natürlich für die Legislaturperiode vorgenommen haben. Dass ich nicht vorhabe, das erst zum Ende der Legislaturperiode zu machen, ist auch klar. Das sieht man auch daran, dass ich direkt, nachdem ich Minister wurde, begonnen habe, dieses Thema zu bearbeiten. Wie Sie sicherlich Ihrer Fraktion berichten können, habe ich das regelmäßig auch im Ausschuss vorgetragen, und zwar immer dann, wenn es an der Reihe war. 

Ich sage nur eines: Hierbei gilt für mich Sorgfalt vor Schnelligkeit, und zwar vor allen Dingen deshalb, weil ich die Erfahrungen, die Frau Dalbert gemacht hat, nicht wiederholt haben möchte, dass man also nicht zu einem Ergebnis kommt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke, Herr Minister. Es gibt eine Nachfrage.


Dorothea Frederking (GRÜNE): 

Ja, ich habe eine Nachfrage und möchte an der Stelle eine Korrektur anbringen. Der Gesetzentwurf in der vergangenen Legislaturperiode wurde nicht vom Ministerium erarbeitet, sondern er wurde von den drei Koalitionsfraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet. Ich selbst war dabei. Sie sagen, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit. Das kann ich bestätigen. Wir waren auch sehr gründlich unterwegs und haben auch Informationen eingeholt, ob man die Share Deals regeln darf oder nicht, und sind zu der Rechtsauffassung gekommen, dass das Land das darf.

Sie haben im Koalitionsvertrag auch erwähnt, dass Sie einen Bodenfond einrichten wollen. Wird der Gegenstand eines Agrarstrukturgesetzes sein oder ziehen Sie diesen revolvierenden Bodenfonds heraus, sodass er jetzt auf den Weg gebracht wird?


Sven Schulze (Minister für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten): 

Erst einmal noch zu Ihrem ersten Punkt, der jetzt nicht Inhalt Ihrer Frage war, sondern eine Aussage enthielt. Ich möchte auch noch einmal korrigieren bzw. noch einmal von meiner Seite ergänzen. Selbstverständlich ist mir bekannt, dass damals die Fraktionen des Landtages die Einbringer waren. Aber am Ende des Tages ist doch das Resultat wichtig. Das Resultat ist, dass wir kein Agrarstrukturgesetz haben. Deswegen ist es mir wichtig, wenn wir jetzt eines auf den Weg bringen wollen. Wenn wir nach mehr als zehn Jahren der Diskussion in Sachsen-Anhalt einen Weg finden wollen, dann müssen wir alle Seiten betrachten, und es sollte durchaus akzeptabel sein, dass es zu verschiedenen Themen auch unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Das gilt im Wesentlichen auch für die Share Deals.

Zum Thema eines Bodenfonds mit 20 000 ha. Es ist richtig; das haben wir auch im Koalitionsvertrag stehen. Dort steht, dass die Landgesellschaft, deren Aufsichtsratsvorsitzender ich bin, die Aufgabe hat, einen Bodenfonds vorzuhalten. Es ist auch nicht so, dass wir diesbezüglich bei null beginnen, sondern wir haben schon Flächen. Wichtig ist aber auch - das macht die Landesregierung  , dass immer dann, wenn es Möglichkeiten gibt und wenn man sich damit befasst, Flächen möglicherweise zu kaufen, genau mit dem Hintergrund, dass man Flächen hat für die Gründe, die dort im Koalitionsvertrag auch erwähnt sind. Das kann jeder noch einmal nachlesen. 

Inwieweit das dann ein konkreter Inhalt des Agrarstrukturgesetzes sein wird, müssen wir sehen. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen. Fakt ist, dass wir uns mit beiden Sachen beschäftigen und dass ich als Aufsichtsratsvorsitzender der Landgesellschaft genau dieses Thema der 20 000 ha im Fokus habe. Das kann man auch in den entsprechenden Protokollen der Aufsichtsratssitzungen der Landgesellschaft nachlesen.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Danke. - Damit ist die Befragung der Landesregierung beendet und der Tagesordnungspunkt 1 abgeschlossen. Wir haben festgestellt, dass mit dieser neuen Variante ganz schön Bewegung drin ist.