Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Frage bezieht sich auf das Thema öffentlich-rechtlicher Rundfunk. Wir diskutieren seit vielen Jahren über Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk und in diesem Zusammenhang über eine Gehaltsobergrenze/einen Gehaltsdeckel für die Gehälter von Intendantinnen und Intendanten oder Direktorinnen und Direktoren.

Wir haben heute den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zur Verabschiedung auf der Tagesordnung. Im Ausschuss diskutieren wir gerade den Vierten Medienänderungsstaatsvertrag. In keinem der bisherigen Staatsverträge, die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten verhandelt wurden, taucht bisher eine Gehaltsobergrenze oder ein Gehaltsdeckel für Intendantinnen und Intendanten auf.

Deshalb meine Frage an den Ministerpräsidenten: Sie haben, wie mehrere andere Fraktionen, unter anderem auch meine, diesen Gehaltsdeckel immer sehr lautstark gefordert, haben von „astronomischen Summen“ gesprochen, die so nicht mehr vermittelbar seien. Herr Ministerpräsident, können Sie uns bitte schildern, wie konkret Ihre Bemühung waren, einen solchen Gehaltsdeckel, eine solche Obergrenze für Intendantinnen und Intendanten in den Staatsvertrag aufzunehmen und warum Sie offenbar damit gescheitert sind?


Rainer Robra (Staats- und Kulturminister): 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Gebhardt, ich stehe hier unter Bezug auf die neue Geschäftsordnung, nach der der zuständige Minister zunächst auf Fragen aus der Mitte der Abgeordneten antwortet. Sie wissen selbst, dass das Thema „Obergrenzen für Intendantengehälter“ seit Langem diskutiert wird; Sie haben es auch gerade eben beschrieben. Wir haben diese Aufgabe in der Rundfunkkommission zunächst einvernehmlich dem Zukunftsrat übertragen.

Im Auftrag an den Zukunftsrat, der sich konstituiert hat und unter dem Vorsitz von Frau Jäkel steht und jetzt auch ernsthaft mit der Arbeit beginnt, finden Sie den Hinweis darauf, dass die Gehaltsstrukturen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk beleuchtet werden sollen, und zwar von unten bis ganz oben, vorwiegend natürlich im außertariflichen und übertariflichen Bereich in Anlehnung an die Gehaltsstrukturen des öffentlichen Dienstes in Bund und in den Ländern. Insofern erwarten wir vom Zukunftsrat auch dazu eine Äußerung.

Es war bisher - wir haben es beharrlich propagiert, und zwar öffentlich, aber auch in den Gremien der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - nicht mehrheitsfähig. Wir bemühen uns um die notwendige Unterstützung und darum - es muss ja am Ende eine einvernehmliche Entschließung aller 16 Länder sein  , auch die Länder, die bisher noch zögerlich sind, davon zu überzeugen.

Sie erinnern sich wie ich selbst auch daran, dass wir es beim MDR-Staatsvertrag bereits versucht hatten. Auf meiner Ebene hatten wir einen Entwurf vorgelegt, der eine Orientierung des Gehalts der Intendantinnen und Direktoren an den Gehältern der Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts bzw. des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts vorgesehen hatte. Das ist an der Positionierung eines anderen Bundeslandes aus dem Kreise der mitteldeutschen Länder gescheitert, ändert aber nichts an unserer Entschlossenheit, dieses Thema weiter voranzubringen, weil es für uns zur Wiederherstellung der Glaubwürdigkeit und der Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ein maßgebliches Kriterium ist.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Haben Sie eine Nachfrage?


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank, Herr Robra. Ich habe eine Nachfrage. Ich erinnere mich noch sehr gut - Sie haben es eben angeführt - an die Debatte zum MDR-Staatsvertrag. Da war das Argument auch hier im Landtag von Sachsen-Anhalt, dass ein solcher Gehaltsdeckel im MDR-Staatsvertrag nicht auftaucht, weil man keinen Flickenteppich möchte, weil man nicht möchte, dass einzelne Anstalten und dann vielleicht auch nur eine ostdeutsche Anstalt, eine solche Obergrenze einführt und der Westdeutsche Rundfunk lacht sich weiterhin schlapp darüber.

Deshalb meine Frage: Präferieren Sie weiterhin das Modell, dass es eine einheitliche Lösung geben muss, die dann auch staatsvertraglich geregelt werden werden muss, und zwar für alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, auch für Deutschlandradio und ZDF, oder plädieren Sie dafür, dass die Anstalten das einzeln regeln und wir dann einen solchen Flickenteppich haben?


Rainer Robra (Staats- und Kulturminister): 

Das war nie meine Position. Wir hatten ja mit meiner Unterstützung in diesem Fall beim MDR-Staatsvertrag alle Fraktionen aller Landtage eng eingebunden, sodass auch die Fraktion der LINKEN an den Vorberatungen beteiligt gewesen ist. Wir wären bereit gewesen, mit dem Mitteldeutschen Rundfunk zu starten, um auch ein deutliches Zeichen zu setzen aus Anlass der damaligen Novellierung des MDR-Staatsvertrages.

Es war gar nicht der entscheidende Gesichtspunkt, der in einem anderen Bundesland den Ausschlag dafür gegeben hat, diesen Gehaltsoberdeckel nicht zu unterstützen. Das war nicht der des entstehenden Flickenteppichs, sondern dass man es schlicht und ergreifend nicht wollte. Damals - das ist auch schon wieder ein paar Jahre her - ist die Debatte und nicht mit der Intensität und Schärfe geführt worden wie in den vergangenen zwei Jahren.

Manche hatten noch nicht erkannt, wie wichtig gerade dieser Punkt ist, um auch nach außen deutlich zu machen, dass der in anderen Zusammenhängen immer wieder angemahnte „Ruck“ durch die öffentlich-rechtlichen Anstalten geht. Das hat jetzt einen anderen Stellenwert als damals. Insofern bin ich zuversichtlich, dass wir, wenn das Ganze möglicherweise, wie ich hoffe, auch durch eine entsprechende Passage im Bericht des Zukunftsrates hervorgehoben wird, auch die Unterstützung der Länder bekommen, die sich dazu bisher nicht entschlossen haben.

Ich halte es allerdings im Ergebnis für wünschenswert, dass gerade das ZDF als die größte öffentlich-rechtliche Anstalt und das Deutschlandradio als die kleinste öffentlich-rechtliche Anstalt, die beide bundesweit präsent sind, sich dann auch dieser Linie zu unterwerfen haben, und dass es nicht nur bei einzelnen Landesrundfunkanstalten der Fall sein sollte.

Aber ich unterstreiche noch einmal - man darf es so formulieren  : Der symbolische Stellenwert gerade auch dieser Entscheidung, keine gläsernen, sondern einen realen Deckel auf das ganze Gehaltsgefüge im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu setzen, hat sich in den letzten Jahren und Monaten deutlich zugespitzt.


Präsident Dr. Gunnar Schellenberger:

Es gibt noch eine zweite Nachfrage.


Stefan Gebhardt (DIE LINKE):

Vielen Dank für die Antwort und für das Stichwort, Herr Staatsminister Robra. So lange, wie es keine staatsvertragliche und damit gesetzliche Regelung gibt, obliegt es den Anstalten und den Aufsichtsgremien, in dem Fall nicht den Rundfunkräten, sondern den Verwaltungsräten, eine solche vertragliche Ausgestaltung, was das Gehalt betrifft, vorzunehmen. Morgen ist der Ministerpräsident für die Landtagssitzung entschuldigt, weil er zum ZDF-Verwaltungsrat reist. Deswegen meine Frage an den Ministerpräsidenten: Wird er sich morgen im ZDF-Verwaltungsrat, der originär dafür zuständig ist, für eine Gehaltsobergrenze auch innerhalb des ZDF einsetzen?

(Zuruf: Er ist doch da!)


Rainer Robra (Staats- und Kulturminister): 

Meines Wissens steht das nicht auf der Tagesordnung des Verwaltungsrates. Es ist ein beharrliches Bemühen auch innerhalb der Rundfunkanstalten, den Blick dafür zu schärfen. Zurzeit wird gerade auch beim ZDF intensiv darüber diskutiert - das sage ich auch als Mitglied des Fernsehrates des ZDF  , für die vertraglich gebundenen Mitarbeiter transparente Gehaltsstrukturen zu schaffen und auch die Zahlungen an freie Mitarbeiter in dieser Kategorie offenzulegen. Ich glaube, es ist allen sehr bewusst, dass im ZDF oder generell bei den nationalen Anstalten, ZDF und Deutschlandradio, der Gehaltsdeckel im Staatsvertrag formuliert werden muss.