Tagesordnungspunkt 21

Beratung

a)    Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) - Beschlüsse des Landtages Drucksache 8/535 und 8/1193

Antrag Landesregierung - Drs. 8/2486


b)    Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 18 Abs. 5 Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) - Beschlüsse des Landtages Drucksache 8/535 und 8/1365

Antrag Landesregierung - Drs. 8/2487


Beide Anträge werden jetzt eingebracht von Herrn Richter.


Michael Richter (Minister der Finanzen):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 ist vollzogen. Darüber hat mein Haus dem Ausschuss für Finanzen berichtet. Im Ergebnis des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich, dass die planmäßige notlagenbedingte Nettokreditaufnahme in diesem Jahr 2022 in Höhe von 260 Millionen € nicht in Anspruch genommen werden musste.

(Zustimmung von Guido Kosmehl, FDP)

Die zur Bekämpfung der unmittelbaren Auswirkungen der Pandemie notwendigen Ausgaben wurden im Haushaltsjahr im Haushaltsvollzug erwirtschaftet. Deshalb muss der Beschluss des Landtages aus dem Juni 2022, hier Drs. 8/1365, über die notlagenbedingte Nettokreditermächtigung im Haushaltsjahr 2022 und die sich hieraus ergebende Tilgungsverpflichtung angepasst werden.

Darüber hinaus ist es erforderlich, den im Mai 2022 gefassten Beschluss zur Kreditaufnahme in der Drs. 8/1193 anzupassen. Ich erinnere daran, dass Mittel in Höhe von 25 Millionen € aus dem Corona-Sondervermögen nicht begonnen bzw. nicht verausgabt wurden mit der Folge, dass sie der Tilgung zuzuführen sind. Insoweit muss auch hierbei eine Anpassung erfolgen. Ich bitte insoweit für die vorgelegten Anträge, die formell notwendig sind, um eine Anpassung vornehmen zu können, um Ihre Zustimmung. - Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der FDP)